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Document 32007D0353

2007/353/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2006 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 133 vom 25.5.2007, p. 24–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/353/oj

25.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 133/24


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 14. März 2006

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/353/EG)

Am 14. März 2006 erließ die Kommission eine Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (1), insbesondere deren Artikel 8 Absatz 2. Eine nicht vertrauliche Fassung der vollständigen Entscheidung in der verbindlichen Sprachfassung kann auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/comm/competition/index_en.html

I.   ZUSAMMENFASSUNG

(1)

Die vorliegende Sache betrifft den Erwerb der Kontrolle seitens DONG über Elsam, Energi E2, KE und FE.

(2)

DONG ist der ehemalige staatliche dänische Gasmonopolist. Elsam und Energi E2 („E2“) sind die ehemaligen dänischen Stromerzeugungsmonopolisten in West-Dänemark (Elsam) und Ost-Dänemark (E2). KE und FE sind die Stromversorger für Endverbraucher im Großraum Kopenhagen.

(3)

Die Entscheidung kommt zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den folgenden Produktmärkten führt:

Gaslieferungen für Dänemark (und potenziell auch für Schweden) auf der Großhandelsebene;

Gasspeicherung und Gasflexibilitätsleistungen (unerheblich, ob nur für Dänemark oder auch für Schweden);

Gaslieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark, gleich ob als ein Markt oder als zwei getrennte Märkte betrachtet;

Gaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und/oder private Haushalte in Dänemark, gleich ob als ein Markt oder als zwei getrennte Märkte betrachtet.

(4)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass die von den Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungen ausreichen, um die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen. Bei den Speicher-/Flexibilitätsleistungen, ergibt sich die Hauptwirkung der vorgeschlagenen Auflagen durch die Veräußerung der Speicherkapazitäten in Lille Torup, die sich auf den Wettbewerb in diesem Bereich in Dänemark positiv auswirken wird. In Bezug auf den Gasgroß- und -einzelhandelsmarkt gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass das von DONG angebotene Gasfreigabeprogramm in Kombination mit der Veräußerung von Speicherkapazität ausreicht, um alle von der Kommission in Bezug auf diese Märkte geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

(5)

Dementsprechend erklärt die Kommission den angemeldeten Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar.

II.   BEGRÜNDUNG

1.   DIE UNTERNEHMEN

(6)

DONG ist der ehemalige staatliche dänische Gasmonopolist, zu dessen Geschäftsbereich die Exploration von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, die Förderung, der Offshore-Transport und der Vertrieb von Erdöl und Erdgas sowie die Speicherung und Verteilung von Erdgas gehört. DONG ist ferner in geringerem Umfang in der Stromerzeugung aus Windenergie und auf dem Gebiet der Strom- und Wärmeversorgung tätig.

(7)

Elsam und Energi E2 („E2“) sind die ehemaligen dänischen Stromerzeugungsmonopolisten in West-Dänemark (Elsam) und Ost-Dänemark (E2). Beide sind in der Stromerzeugung tätig und handeln (konkret und über Finanzinstrumente) mit Strom auf den Großhandelsmärkten und erzeugen außerdem Fernwärme. Seitdem Elsam 2004 den ostdänischen Stromeinzelhändler Nesa übernommen hat, erstrecken sich die Tätigkeiten des Unternehmens auch auf die Stromversorgung von privaten Haushalten und gewerblichen Kunden. Hauptanteilseigner an Elsam und E2 sind die Kommunalbehörden; darüber hinaus halten DONG und Vattenfall große Anteile an Elsam, während Nesa und KE in großem Umfang an E2 beteiligt sind.

(8)

KE und FE versorgen private Haushalte und Unternehmen im Großraum Kopenhagen mit Strom. Sie befinden sich gegenwärtig im Besitz der Stadt Kopenhagen bzw. der Stadt Frederiksberg.

2.   SACHVERHALT UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS

(9)

Dieser Teil der Entscheidung beschreibt den geplanten Zusammenschluss, wonach DONG, abgesehen von bestimmten an Vattenfall abzutretenden Produktionskapazitäten von Elsam und E2, die Kontrolle über Elsam, E2, KE und FE erlangt. Der Erwerb von Anteilen durch Vattenfall stellt einen eigenen Fusionssachverhalt dar.

3.   RECHTS- UND REGULIERUNGSRAHMEN

(10)

Die Entscheidung erörtert den anwendbaren Regulierungsrahmen für den Gas- und Strommarkt.

(11)

Der dänische Erdgasmarkt wurde am 1. Juli 2000 zunächst für Großkunden liberalisiert; seit 2004 können alle Abnehmer ihren Gaslieferanten frei wählen. Das Festlandsgasübertragungsnetz und der Betrieb des Übertragungssystems wurden 2004 vollständig für den Wettbewerb geöffnet und befinden sich heute im Besitz von Energinet.dk, einem unabhängigen öffentlichen Unternehmen des dänischen Staates, welches gleichzeitig als Betreiber fungiert. Der Betrieb des Festlandsgasübertragungsnetzes unterliegt einer TPA-Regelung (Zugangsregelung für Dritte). Die Erdgasspeicher und die Offshore-Pipelines, die die Erdgasfelder im dänischen Teil der Nordsee mit dem dänischen Festland verbinden, befinden sich alle im Besitz von DONG. Der Zugang zu diesen Infrastrukturen erfolgt über ausgehandelte Zugangsregelungen für Dritte (TPA). Die TPA-Regelungen werden von der dänischen Energieregulierungsbehörde (Danish Energy Regulatory Authority — DERA), einer unabhängige Aufsichtsbehörde für den Energiesektor, überwacht.

4.   RELEVANTE MÄRKTE

A.   ERDGAS

1.   Die sachlich relevanten Märkte

(12)

Im Hinblick auf die sachlich relevanten Märkte für Gas konzentrierte sich die Untersuchung der Kommission schwerpunktmäßig auf die Abgrenzung der Märkte für Gasspeicherung/Flexibilität, Gasgroßhandel und Gaslieferungen.

Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität

(13)

In Bezug auf die Gasspeicherung und/oder andere Flexibilitätsinstrumente nimmt die Entscheidung keine genaue Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes vor.

(14)

Die Unternehmen haben einen Markt für Flexibilitätsleistungen für das Gasgeschäft vorgeschlagen. Dazu gehören spezielle Speicheranlagen, Veränderungen in der Förderung, internationaler Handel, Systemspeicherleistungen (Line-Pack), Umstellung auf andere Brennstoffe, aussetzbare Verträge und Gashandelsplätze (Hubs) mit Terminmärkten.

(15)

Nach Auffassung der Kommission können diese Flexibilitätsinstrumente in fünf Gruppen unterteilt werden:

Speicherung in eigens dafür bestimmten Speicheranlagen;

unterbrechbare oder anders modulierbare Nachfrage der Abnehmer, z. B. der zentralen WKK-Kraftwerke;

flexible Lieferverträge (gleich, ob aufgrund von Einfuhren, heimischer Förderung oder von Versorgungsverträgen über den heimischen Sekundärmarkt);

flexibler Handel mit Gas über Gashandelsplätze (Hubs) oder bilateral (Termingeschäfte oder Ad-hoc-Geschäfte);

Line-Pack, d. h. Lagerung in den Übertragungsleitungen durch Erhöhung oder Senkung des Gasdrucks in diesen Rohrleitungen.

(16)

Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass für Dänemark keine der vier vorgenannten Flexibilitätsalternativen zur Speicherung in speziellen Speicheranlagen als wirklich brauchbar oder ausreichend entwickelt angesehen werden kann. Dennoch meint die Kommission, dass die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes (entweder für Flexibilisierungsleistungen oder für Gasspeicherung) unerheblich ist.

Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen

(17)

Hinsichtlich des dänischen Großhandelsmarktes für Gaslieferungen befindet die Entscheidung, dass in Dänemark ein Markt für Gaslieferungen auf der Großhandelsebene existiert, der sämtliche folgenden Verkäufe umfasst:

gleich, ob über die so genannte „Gas Transfer Facility“ (GTF) mittels Lieferverträgen oder aufgrund sonstiger Vereinbarungen vorgenommen,

die auf konkreten oder rein vertragsmäßig vorgenommenen Einfuhren durch Importeure (2), Re-Importeure (im Fall der Rückleitung von Gas), etwaige künftige Gaserzeuger und Händler basieren,

an andere Händler (wie Versorgungsgesellschaften) oder an zentrale WKK-Kraftwerke (dies jedoch nur in dem Ausmaß, wie diese zumindest einige der Dienste übernehmen, die bei Lieferung an einen bestimmten Standort normalerweise vom Lieferanten übernommen werden, oder aber das Gas weiterverkaufen wollen),

soweit sie dem Bedarf dieser Kunden nach Zugang zum Großhandelsmarkt in Dänemark entsprechen.

(18)

Die Marktuntersuchung der Kommission erbrachte deutliche Anzeichen dafür, dass es einen eigenen Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen gibt. In seiner Antwort auf die Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c hat DONG anerkannt, „dass es Gasverkäufe und einen Gashandel auf der Großhandelsebene gibt“, und dies oder die vorstehende Definition des sachlich relevanten Marktes auf der Großhandelsebene auch in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht bestritten.

(19)

Die angemeldete Transaktion wirkt sich auch auf den Großhandel in Schweden aus. Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass ein separater Großhandelsmarkt für zum Verbrauch in Schweden bestimmte Gaslieferungen besteht. Das liegt daran, dass sich die Marktlage und die Bedingungen für Großhandelslieferungen in Schweden von denen in Dänemark unterscheiden.

Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke

(20)

In der Entscheidung wird der Standpunkt vertreten, dass Lieferungen von Erdgas an zentrale WKK-Kraftwerke (d. h. große Kraftwerke mit Wärme-Kraft-Kopplung) einen separaten Markt darstellen, da sich Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke vom Großhandelsmarkt unterscheiden. Dennoch kann ein Betreiber eines zentralen WKK-Kraftwerks auf dem Großhandelsmarkt als Käufer oder Verkäufer auftreten, und die Zutrittsschranken für Großhändler, die zentrale WKK-Kraftwerke in einigen wenigen Segmenten des Einzelhandelsmarkts beliefern wollen, sind durchaus überwindbar.

(21)

Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke unterscheiden sich von anderen Lieferungen auf Einzelhandelsebene durch höhere Flexibilität und höheren Verbrauch, andere Verbrauchsmuster, Preise und Vertragsarten, andersartige Regulierungsrahmen und dadurch, dass sich zentrale WKK-Kraftwerke direkt auf dem Großhandelsmarkt engagieren können.

Der Markt/Die Märkte für Erdgaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke und industrielle Großkunden

(22)

In der Entscheidung wird der Standpunkt vertreten, dass Erdgaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke (d. h. kleine Kraftwerke mit Wärme-Kraft-Kopplung) und Lieferungen an industrielle Großkunden einen einzigen, möglicherweise aber auch zwei verschiedene sachlich relevante Märkte bilden.

(23)

Kleine Unternehmenskunden gehören diesem sachlich relevanten Markt nicht an, da unter anderem Unterschiede in Preisen, Margen, Vermarktungs- und Vertriebskanälen, Speicherkosten, Marktstruktur, Umschaltraten und Vorschriften in Bezug auf Gaszähler bestehen.

(24)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke einige Gemeinsamkeiten (Gasverbrauch, Arten der Gaslieferverträge), aber auch Unterschiede (Nachfrageregelmäßigkeit, unterschiedliche Besitzverhältnisse, Kundentreue und Umschaltraten) aufweisen.

Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer

(25)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass es einen oder möglicherweise auch zwei verschiedene Märkte für zählerfreie Kunden, d. h. Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 300 000 m3 gibt. Verkäufe an kleine gewerbliche Abnehmer mit einem Verbrauch unter 300 000 m3 und an private Haushalte gehören daher entweder zum gleichen oder zu zwei verschiedenen sachlich relevanten Märkten.

(26)

Nachfrage und Lieferkonditionen dieser beiden Kundenkategorien sind sich in Dänemark in vielen Punkten sehr ähnlich (höhere Gaspreise, geringere Neigung zum Wechsel des Lieferanten, Erfordernis von Managementinstrumenten für den Kundenbestand, allgemeine standardisierte Angebote, Bedeutung des Markenimage, Marktstruktur, Speicherkosten und hohe Marktzutrittsschranken). Es bestehen auch einige maßgebliche Unterschiede (Durchschnittsverbrauch, Preise, Kosten und Margen sowie unterschiedliche Vermarktungsstrategien).

(27)

In der wettbewerbsrechtlichen Würdigung wird zwischen diesen beiden Kundengruppen kein signifikanter Unterschied festgestellt, und die Frage, ob Lieferungen an private Haushalte und Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer verschiedene Segmente desselben relevanten Marktes oder vielmehr zwei verschiedene relevante Märkte bilden, wird daher offen gelassen.

2.   Die räumlich relevanten Märkte

Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität

(28)

DONG vertritt die Auffassung, dass der räumlich relevante Markt über Dänemark hinausgeht und auch Schweden, Norddeutschland und die Niederlande umfasst.

(29)

Die Marktuntersuchung hat allerdings ergeben, dass der räumliche Markt für Speicher- und Flexibilitätsleistungen ungeachtet der genauen Bestimmung des sachlich relevanten Markts auf Dänemark beschränkt ist. Die Hauptgründe für diese Schlussfolgerung sind folgende:

Die meisten Flexibilitätsinstrumente sind nur auf nationaler Ebene vorhanden.

Grenzübergreifende Flexibilität scheint nur in Form von physischer Speicherung zur Verfügung zu stehen, wobei die Speicherkapazitäten in Schweden allerdings sehr begrenzt sind (Schweden ist fast vollständig von dänischen Speicherkapazitäten abhängig) und der Nutzung von Speicherkapazitäten in Deutschland durch die längeren Transportwege und höheren Transportkosten Grenzen gesetzt sind. Während der Marktuntersuchung der Kommission wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Speicherung von Gas im Ausland geäußert.

Die Unternehmen selbst nutzen für ihre Geschäfte in den Niederlanden und Deutschland Speicherkapazitäten vor Ort.

(30)

Was den schwedischen Markt für Speicherleistungen oder andere Flexibilitätsleistungen betrifft, so kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Markt entweder auf Schweden beschränkt ist oder Dänemark und Schweden umfasst.

Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen

(31)

DONG vertritt die Ansicht, dass der relevante geografische Markt über Dänemark (oder Dänemark und Schweden) hinausgeht und mindestens noch Deutschland umfasst.

(32)

Aus der Marktuntersuchung geht deutlich hervor, dass der Markt für Gaslieferungen auf der Großhandelsebene durchaus auf Dänemark beschränkt ist. Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Schweden nicht zum für Dänemark relevanten Markt gehört, sondern einen eigenen Markt bildet, der vom Umfang her Schweden oder Schweden und Dänemark umfasst, da der Großhandelsmarkt in Schweden keinen großen Wettbewerbsdruck auf den Großhandelsmarkt für Gaslieferungen in Dänemark ausübt. Analog wird geschlossen, dass Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich nicht zum gleichen geografischen Markt wie Dänemark gehören. Dafür bestehen folgende Gründe:

Das gesamte in Dänemark verbrauchte Gas ist dänisches (Offshore-)Gas.

In den Jahren 2003—2005 machten die (kommerziellen) Einfuhren nur weniger als 12 % des gesamten dänischen Verbrauchs aus.

Betrachtet man Geschäfte, die den Gasbedarf in Dänemark auf der Großhandelsebene generell nicht betreffen (z. B. Geschäfte an den Hubs in den Benelux-Staaten, im Vereinigten Königreich oder in Emden), so scheinen die Preise kaum erkennbare Auswirkungen auf die Großhandelspreise in Dänemark zu haben.

Die verschiedenen Großhändler haben in den einzelnen aufgeführten Ländern sehr unterschiedliche Marktanteile.

Aus der Marktuntersuchung geht hervor, dass die dänischen Gaskunden kaum über die Großhandelspreise in Deutschland informiert sind und die Einfuhr von Gas kaum als attraktive Alternative zum Einkauf von Gas auf dem dänischen Großhandelsmarkt ansehen.

Großhändler, die Gas aus Deutschland nach Dänemark importieren wollen, sehen sich mit erheblichen Transportkosten, Kapazitätsengpässen und Verwaltungshindernissen konfrontiert.

(33)

In seiner Antwort auf die Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c vertritt DONG die Auffassung, dass Gaslieferungen auf der deutschen Seite der dänischen Übergabestation in Ellund dem dänischen Großhandelsmarkt zuzurechnen sind. Aufgrund der Ergebnisse der Marktuntersuchung lässt die Entscheidung offen, ob diese Lieferungen räumlich dem dänischen Gasgroßhandelsmarkt zugerechnet werden können.

Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke

(34)

Der Markt für die Erdgasversorgung zentraler WKK-Kraftwerke weist wahrscheinlich nur eine nationale Dimension auf und schließt allenfalls Dänemark und Schweden ein, denn er kann nicht über den geografischen Umfang des Großhandelsmarktes hinausreichen. Außerdem kann nur ein Teil der von den zentralen WKK-Kraftwerken benötigten Lieferungen von benachbarten Ländern bezogen werden.

Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke und industrielle Großabnehmer

(35)

Der Markt bzw. die Märkte für die Gasversorgung dezentraler WKK-Kraftwerke und industrieller Großabnehmer weist/weisen eine nationale Dimension auf, weil es keine Direktimporte gibt. Außerdem unterscheiden sich die Marktstrukturen der Nachbarländer ganz erheblich voneinander. Die erheblichen Preisunterschiede zwischen Dänemark, Deutschland, Schweden und den Niederlanden sind ein weiterer Beleg für das Bestehen nationaler Märkte.

Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer

(36)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass sich der Markt/die Märkte für Lieferungen an gewerbliche Kunden und private Haushalte auf die nationale — möglicherweise sogar noch auf die regionale — Dimension beschränkt/beschränken. Ob der Markt/die Märkte nun national oder regional sind, kann offen bleiben. Einerseits erfordern Geschäfte auf diesem Markt ein nationales Verkaufs- und Kundendienstbüro, und alle Versorger zählerfreier Kunden in Dänemark sind dänische Unternehmen, während zwischen den nationalen Märkten große Preisunterschiede bestehen. Andererseits haben bisher weniger als 1 % der nicht zählerüberwachten Kunden den Gasversorger gewechselt. Daher haben die regionalen Gasverteilungsgesellschaften immer noch sehr große Marktanteile in ihren jeweiligen Gebieten, und die Preise für Endverbraucher sind in den drei Regionalbereichen unterschiedlich. Große Unterschiede in den Marktanteilen und den Preisen zwischen einzelnen Regionen sind in der Regel Anzeichen dafür, dass die Regionalmärkte nicht integriert sind.

3.   Schlussfolgerungen zu den relevanten Märkten für Erdgas

(37)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass folgende relevante Märkte bestehen:

1.

der dänische Markt für Gasspeicherung oder alternativ dazu der dänische Markt für Flexibilitätsleistungen bei Erdgas; der schwedische Markt für Gasspeicherung oder alternativ dazu der schwedische Markt für Flexibilitätsleistungen bei Erdgas (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen);

2.

der Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen für Dänemark (nur Dänemark); der Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen für Schweden (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen);

3.

der dänische Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke; der schwedische Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen);

4.

der Markt oder die Märkte für Erdgaslieferungen an industrielle Großabnehmer und an dezentrale WKK-Kraftwerke in ganz Dänemark;

5.

der Markt oder die Märkte für Erdgaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer oder private Haushalte in ganz Dänemark oder nach Regionen unterteilt.

B.   ELEKTRIZITÄT

1.   Die sachlich relevanten Märkte

Erzeugung von und Großhandel mit physischem Strom und damit verbundene Hilfsdienste

(38)

Ein umfangreicher Teil der auf der Großhandelsebene in Skandinavien getätigten Verkäufe und Einkäufe von Strom erfolgt über die Nordische Strombörse Nord Pool Spot ASA („Nord Pool“). Neben diesen auf Nord Pool basierenden Formen des Handels mit physischem Strom auf der Großhandelsebene gehen Erzeuger/Händler und Abnehmer auch bilaterale Verträge über Großhandelsgeschäfte mit physischem Strom ein.

(39)

Die unmittelbaren Abnehmer von Hilfsdiensten sind die TSO, die für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Netz und für die Versorgungssicherheit in Notsituationen zuständig sind. Die Marktuntersuchung der Kommission hat klare Hinweise darauf zu Tage gefördert, dass Hilfsdienste/systembedingte Leistungen nicht so einfach durch andere Stromlieferungen auf der Großhandelsebene substituierbar sind. Außerdem kann der Anteil eines Betreibers an Regelenergie im Laufe der Zeit ohne erkennbaren Zusammenhang mit seiner Position auf dem Stromerzeugungsmarkt sehr stark schwanken.

(40)

Dennoch wird in der Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die genaue Abgrenzung dieses Marktes/dieser Märkte offen bleiben kann. Bilaterale Lieferungen an Kunden ohne direkten Zugang zur Nord-Pool-Börse können, brauchen aber nicht einen gesonderten sachlich relevanten Markt darzustellen. Das gleiche gilt für die Hilfsdienste.

Stromderivate

(41)

Die Entscheidung zieht einen gesonderten Markt für finanziellen Strom in Betracht, weil auf dem finanziellen Markt im Grunde mit Risiken und auf dem physischen Markt der zum Verbrauch bestimmte Strom gehandelt wird und beide daher nicht voll substituierbar sind. Ob das Finanzprodukt CfD (Contracts for Difference) dem gleichen oder einem gesonderten Markt zuzurechnen ist, wird offen gelassen.

Der Stromeinzelhandel

(42)

In der Entscheidung wird ein Markt für Kunden mit und einer für Kunden ohne Stundenzählerüberwachung in Betracht gezogen. Diese Unterscheidung hat sich durch die Marktuntersuchung eindeutig bestätigt. Diese Kundengruppen zahlen verschiedene Preise, verbrauchen verschiedene Produkte und kaufen auf unterschiedliche Weise ein.

2.   Die räumlich relevanten Märkte

Großhandel mit physischem Strom

(43)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb für die separaten Nord-Pool-Preiszonen Ost- und West-Dänemark oder eine Kombination dieser beiden Preiszonen plus Schweden beurteilt werden sollten, da sich das skandinavische Geschäft der betroffenen Unternehmen fast ausschließlich auf Dänemark beschränkt. Wenn der Zusammenschluss in diesen Kombinationen von Preiszonen nicht zu negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb führt, kann diese Wirkung auch nicht in weiter reichenden Preiszonen eintreten.

(44)

Sämtliche weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung des räumlichen Marktes für den Stromhandel auf der Großhandelsebene werden offen gelassen.

Hilfsdienste

(45)

Die Entscheidung hält Hilfsdienste ihrem Ausmaß nach für national, da sie von sofortiger und zuverlässiger Verfügbarkeit innerhalb einer bestimmten Preiszone abhängen und Engpässe im Verbundnetz bestehen.

Stromderivate

(46)

Im Hinblick auf Stromderivate wird in der Entscheidung der Standpunkt vertreten, dass der Markt zumindest von panskandinavischem Ausmaß ist, weil der Handel mit finanziellem Strom an der Terminbörse von Nord Pool stattfindet, während der Markt für CfD auch allein aus der betreffenden Preiszone bestehen könnte, da es sich bei den mit diesen Produkten handelnden Unternehmen im Wesentlichen um die in diesen besonderen Preiszonen aktiven Großhändler und Großkunden handelt.

Der Stromeinzelhandel

(47)

In Bezug auf die Strommärkte auf der Einzelhandelsebene betrachtet die Entscheidung den Markt für zählerüberwachte Kunden als national und den für nicht zählerüberwachte Kunden als national bzw. regional. Es hat keinen direkten Marktzutritt durch ausländische Versorgungsunternehmen gegeben, und viele der nicht zählerüberwachten Kunden sind bei ihrem lokalen Versorger mit Universalversorgungsauftrag geblieben.

3.   Zusammenfassung zu den relevanten Strommärkten

(48)

Die Entscheidung grenzt daher folgende Strommärkte ab:

1.

Großhandel mit Strom (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark oder darüber hinausgehend);

2.

möglicherweise bilaterale Stromlieferungen auf der Großhandelsebene an Kunden ohne Zugang zur Nord Pool (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark);

3.

möglicherweise Hilfsdienste (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark);

4.

Stromderivate (im gesamten Nord-Pool-Preisbereich bei Ausschluss der CfD);

5.

möglicherweise CfD (für die Preiszone Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark);

6.

Stromlieferungen an zählerüberwachte (Geschäfts-)Kunden (als nationaler dänischer Markt);

7.

Stromlieferungen an nicht zählerüberwachte Kunden (überwiegend private Haushalte) (als nationaler dänischer Markt oder als regionale dänische Märkte).

C.   SONSTIGE MÄRKTE

(49)

Vom beabsichtigten Zusammenschluss sind auch einige weitere Märkte betroffen, doch gibt es entweder aufgrund geringer Marktanteile oder mangels räumlicher Überschneidung keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb: Fernwärme (lokal), Produktion von Flugasche (regionales Ausmaß offen gelassen) und CO2-Handel (wahrscheinlich EU-weit).

5.   WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG

VORBEMERKUNG ZU MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

(50)

Die Entscheidung geht auf das von DONG vorgebrachte Argument hinsichtlich der Auswirkungen von vor dem Zusammenschluss bestehenden Kapitalverflechtungen zwischen den betreffenden Unternehmen bzw. zwischen den betreffenden Unternehmen und Dritten ein, kommt jedoch zu dem Schluss, dass derartige Auswirkungen in keinem Fall die negativen Effekte des Zusammenschlusses ausgleichen können.

A.   ERDGAS

1.   Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität

(51)

Aufgrund der in dieser Sache durchgeführten Marktuntersuchung ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass DONG auf dem dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität gegenwärtig eine marktbeherrschende Stellung innehat.

(52)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass der Zugang zu Speicherkapazitäten/Flexibilität eine notwendige Ergänzung zu anderen Gasgeschäften darstellt und der Markt für Speicherung/Flexibilität an andere Gasmärkte angrenzt. Obwohl innerhalb von DONG zwei eigenständige Unternehmen für die Speicherung von bzw. den Handel mit Gas zuständig sind, ist die Kommission der Meinung, dass beide Aktivitäten dem gemeinsamen Ziel dienen, die Wirtschaftlichkeit der DONG-Gruppe zu steigern, und hat den dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität daraufhin untersucht.

(53)

Die Entscheidung geht davon aus, dass die Übernahme von E2 und Elsam als den wichtigsten unabhängigen Quellen für Flexibilität in Dänemark für DONG die Möglichkeit und den Anreiz bedeutet, seinen eigenen Speicherbedarf zu senken, indem E2 und Elsam als Flexibilitätsquellen die Nutzung der eigenen Speicheranlagen ersetzen. Gleichzeitig werden die Flexibilitätsalternativen für konkurrierende Gaslieferanten reduziert. Infolgedessen und aufgrund der Anwendungsweise der dänischen Speichertarife werden die Speicherkosten anderer Gaslieferanten steigen, was sie wiederum in ihren Möglichkeiten beschneidet, Wettbewerbsdruck auf DONG auszuüben.

(54)

Aus diesen Gründen kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss insbesondere durch die Stärkung der beherrschenden Stellung von DONG auf dem möglichen dänischen Markt für Speicherleistungen oder dem möglichen dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf diesen Märkten führen würde.

(55)

Im Hinblick auf den schwedischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass die Feststellung einer potenziellen Beeinträchtigung des Wettbewerbs in Dänemark im Grunde auch auf Schweden übertragen werden kann, dass jedoch eine ausführliche Erörterung der besonderen Merkmale des schwedischen Marktes nicht erforderlich ist, da die Gesamteinschätzung des Zusammenschlusses unabhängig davon gilt.

2.   Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen

(56)

Im Rahmen der Untersuchung haben die Kommission und DONG unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Relevanz einer Analyse der Gaslieferungen auf Großhandelsebene über das Jahr […] (3) hinaus eingenommen. DONG hat in Frage gestellt, ob es überhaupt sinnvoll sei, über einen Zeithorizont von […] * Jahren hinauszublicken. Nach Auffassung der Kommission ist der Gasmarkt durch langfristige Investitionen in die Infrastruktur und langfristige Lieferverträge gekennzeichnet, was eine Analyse über […] * hinaus rechtfertigt. Allerdings kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss selbst ohne die Berücksichtigung der Marktsituation nach […] * aufgrund des Wegfalls der vom BGI-Projekt ausgehenden disziplinierenden Wirkung und der Tatsache, dass Marktzutrittsentscheidungen von Wettbewerbern von den 2008 beginnenden Verhandlungen mit Elsam und E2 über Lieferverträge abhängen werden, mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf der Großhandelsebene in Dänemark einhergehen wird.

(57)

In Anbetracht dessen, dass der Marktanteil von DONG im Jahr 2004 mit [80—90 %] * beziffert wurde (4), schließt die Entscheidung, dass DONG auf dem dänischen Erdgasmarkt auf Großhandelsebene eine marktbeherrschende Stellung innehat. Laut der Analyse der Kommission könnte sich ein potenzieller Wettbewerbsdruck auf die beherrschende Stellung von DONG aus folgenden fünf Quellen ergeben:

Betreiber der dänischen Offshore-Felder,

Gasimporte aus Deutschland südlich der DEUDAN Pipeline,

in Ellund rückgeleitetes Gas,

ein liquider dänischer Großhandelsmarkt und

neue Pipeline-Kapazitäten oder sonstige Importmöglichkeiten.

(58)

Nach der Entscheidung ist dieser Wettbewerbsdruck entweder schwach oder aber auf kurze Sicht nicht sicher genug, um die Marktposition von DONG wirksam unter Druck zu setzen.

(59)

Anschließend untersucht die Entscheidung, ob der Zusammenschluss zu einer Stärkung der marktbeherrschenden Stellung von DONG auf dem Großhandelsmarkt für Gas durch Beseitigung der tatsächlichen und/oder potenziellen Konkurrenz führen wird. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen von E2 und Elsam, sich auf dem dänischen Erdgasmarkt auf Großhandelsebene als aktive Akteure zu etablieren, bestreitet DONG, dass E2 und Elsam potenzielle Wettbewerber seien, und weist darauf hin, dass von ihnen nicht der größte Wettbewerbsdruck auf DONG ausgeht.

(60)

Nach Auffassung der Kommission reicht es aus, dass E2 und Elsam einen spürbaren (und nicht notwendigerweise den größten) Wettbewerbsdruck ausüben, dessen Beseitigung zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führen würde.

(61)

Die Kommission kommt in ihrer Untersuchung und der Entscheidung zu dem Schluss, dass durch den angemeldeten Zusammenschluss E2 als tatsächlicher und Elsam als glaubwürdiger potenzieller Konkurrent von DONG ausgeschaltet werden. Die von der Kommission vorgenommene Analyse der in Randnummer 57 aufgeführten fünf potenziellen Quellen für Wettbewerbsdruck ändert nichts an dieser Schlussfolgerung. Ferner kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Erwerb eines geringen Anteils an den gasbefeuerten Kraftwerken von E2 und Elsam durch Vattenfall nicht ausreicht, um den durch die Integration von Elsam und E2 in die DONG-Gruppe verloren gegangenen Wettbewerbsdruck aufzuwiegen.

(62)

Laut der Entscheidung führt der Zusammenschluss neben den horizontalen Wirkungen aufgrund der vertikalen Integration von DONG mit Elsam und E2 zum Ausfall dieser beiden Kunden, auf die ca. [20—30 %] * des dänischen Gesamtverbrauchs entfallen, und mithin zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines wirksamen Wettbewerbs. Den Mitbewerbern von DONG wird somit der Zugang zu den dänischen Gasmärkten sowohl auf Groß- als auch auf Einzelhandelsebene erschwert, d. h., die Zutrittsschranken für diese Märkte werden angehoben.

(63)

Die Unternehmen gaben zu bedenken, dass Elsam bisher Erdgas nur in begrenztem Umfang von Dritten bezogen hat, da es nur einige Swap- und kurzfristige Kaufvereinbarungen getroffen hat. Die Kommission ist allerdings der Auffassung, dass die Versorgung von Elsam durch Konkurrenten von DONG zumindest einen potenziellen Wettbewerbsdruck für DONG dargestellt hätte.

(64)

In der Entscheidung wird die Ansicht vertreten, dass, selbst wenn sich der Ausfalleffekt auf die ausbleibende Nachfrage von E2 beschränkt, dieser Ausfall zu einer erheblichen Stärkung der marktbeherrschenden Stellung von DONG auf dem dänischen Großhandelsmarkt führen würde, weil dadurch immer weniger Anreize für Dritte entstehen, in großem Stil in diesen Markt einzusteigen. Der Grund dafür ist, dass bislang fast die gesamte unabhängige (nicht monopolgebundene) Nachfrage von Dritten in Dänemark auf E2 entfiel. Der beabsichtigte Zusammenschluss wird somit zu höheren Marktzutrittsschranken auf dem dänischen Großhandelsmarkt führen, da er ein Unternehmen eliminiert, das bisher umfangreiche Erdgasmengen auf dem Großhandelsmarkt im Hinblick auf die interne Verwendung und die Gasversorgung anderer Abnehmer gekauft hat.

(65)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss den auf dem dänischen Gasgroßhandelsmarkt auf DONG ausgeübten Wettbewerbsdruck deutlich lockert. Angesichts der fest etablierten marktbeherrschenden Stellung von DONG auf diesem Markt dürfte der angemeldete Zusammenschluss eine beträchtliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs insbesondere dadurch bewirken, dass die marktbeherrschende Stellung von DONG zusätzlich gestärkt wird.

(66)

Auch auf dem schwedischen Großhandelsmarkt für Gaslieferungen hat DONG eine sehr starke Position inne (5). Die Entscheidung lässt offen, ob DONG in der Lage ist, einen schwedischen oder dänisch-schwedischen Markt für Großhandelslieferungen allein oder gemeinsam mit anderen zu beherrschen, da sich jedwede schädliche Auswirkung auf einen dieser Märkte aus den schädlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den dänischen Großhandelsmarkt ergeben würde.

3.   Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke

(67)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass auf den Märkten für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark und Schweden kein Kunden- oder Vorleistungsausfall eintreten kann, weil a) zumindest bis 2009 kein zentrales WKK-Kraftwerk auf dem dänischen oder dem schwedischen Markt für die Versorgung zentraler WKK-Kraftwerke Schaden erleiden würde und b) WWK-Kraftwerke nach 2009 geschützt wären, wenn die Funktionsweise des Großhandelsmarkts durch das von den Unternehmen vorgeschlagene Gasfreigabeprogramm gestärkt würde.

(68)

Im Hinblick auf den potenziellen Wettbewerb gelangt die Entscheidung zu der Ansicht, dass E2 und/oder Elsam schwerlich als potenzielle Marktteilnehmer für Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke in Frage kämen, da es unwahrscheinlich erscheint, dass andere zentrale WKK-Kraftwerke bereit wären, ihren Gasbedarf durch Lieferungen von ihren unmittelbaren Konkurrenten zu decken.

(69)

Daher wird in der Entscheidung die Auffassung vertreten, dass der Zusammenschluss weder in Dänemark noch in Schweden zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf den Märkten für Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke führt.

4.   Der Markt/Die Märkte für Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke

(70)

Die Entscheidung stellt fest, dass DONG mit einem Marktanteil von [60—70 %] * im Jahr 2004, dem letzten Jahr mit zuverlässigen Zahlen zu Marktanteilen, eine marktbeherrschende Stellung innehat and diese in absehbarer Zukunft auch behalten wird. Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass der Marktanteil von DONG in absehbarer Zukunft unter 50 % sinken wird.

(71)

Die marktbeherrschende Stellung von DONG auf den vorgelagerten Märkten für Großhandel, Speicherung, Offshore-Gas und Einfuhr-Pipelines stärkt die Position von DONG auch auf diesem Markt/diesen Märkten für Lieferungen an große Unternehmenskunden und dezentrale WKK-Kraftwerke, da Speichereinrichtungen und Zugang zur Gasversorgung wichtige Wettbewerbsparameter im Zusammenhang mit der Belieferung dieser Kundengruppen darstellen.

(72)

Darüber hinaus können die Mitbewerber die marktbeherrschende Stellung von DONG nicht gefährden, weil HNG/MN und Statoil Gazelle kleine Unternehmen sind, HNG/MN ein finanziell schwacher Konkurrent ist und zwischen DONG und HNG/MN enge Beziehungen bestehen.

(73)

E.ON und Shell haben jeweils nur einen sehr bescheidenen Marktanteil am dänischen Markt/an den dänischen Märkten für Lieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke, und E.ON wird sich in Skandinavien wohl eher auf den schwedischen Markt konzentrieren.

(74)

Die Entscheidung findet noch weitere Hinweise auf eine tief verwurzelte marktbeherrschende Stellung von DONG vor dem Zusammenschluss: Der Anteil der Abnehmer, die den Versorger gewechselt haben, ist bei DONG von allen großen Marktteilnehmern am geringsten. DONG ist am besten platziert, um duale Energieversorgungsangebote zu unterbreiten, und konnte außerdem relativ enge Beziehungen zu einer Reihe von dezentralen WKK-Kraftwerken aufbauen.

(75)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss durch Erhöhung der Marktzutrittsschranken und die Ausschaltung potenzieller Mitbewerber die marktbeherrschende Stellung von DONG stärkt.

(76)

Der angemeldete Zusammenschluss erhöht die Marktzutrittsschranken, weil es für andere Marktteilnehmer schwieriger werden wird, eine kritische Masse in der Gasversorgung zu erreichen, wenn ca. 20 % des gesamten dänischen Gasverbrauchs vom Markt verschwinden. Darüber hinaus wird der ohnehin bereits privilegierte Zugang von DONG zu dezentralen WKK-Kraftwerken infolge des Zusammenschlusses noch weiter gefestigt. Der Zusammenschluss erhöht auch das Risiko, dass Mitbewerber vom Markt für Gasspeicherung ausgeschlossen werden oder die Speicherkosten der Konkurrenten steigen, was die Marktzutrittsschranken weiter erhöht. Ferner führt der Zusammenschluss wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Marktzutrittsschranken auf dem Großhandelsmarkt, wodurch es für die Konkurrenten von DONG schwieriger wird, sich zu wettbewerbsfähigen Konditionen mit Gas zu versorgen. DONG wird nach dem Zusammenschluss in der privilegierten Lage sein, duale Energieversorgungsangebote zu unterbreiten, während es anderen Mitbewerbern schwer fallen dürfte, mit DONGs Angebot mitzuhalten.

(77)

Der beabsichtigte Zusammenschluss stärkt die marktbeherrschend Stellung von DONG durch die Ausschaltung der potenziellen Mitbewerber Elsam, E2, Nesa und KE.

(78)

Sowohl E2 als auch Elsam haben Zugang zu großen Erdgasmengen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Beide haben außerdem Zugang zur Speicherung und zu Flexibilitätsinstrumenten. Darüber hinaus haben sie auch die erforderliche „Energiemarke“. Eine deutliche Mehrheit der im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission Befragten hat erklärt, dass Elsam und E2 zusätzliche Gasmengen an sie weiterverkaufen könnten. Schließlich hat die Kommission deutliche Hinweise auf solche Einstiegsmöglichkeiten und entsprechende Absichten von E2 gefunden, das in den Jahren 2003 und 2004 regionalen Großhandelsunternehmen in Schweden und Dänemark entsprechende Angebote unterbreitet hat.

(79)

NESA und KE haben starke Energiemarken und können Kostensynergieeffekte sowie durch duale Energieversorgungsangebote eine größere Loyalität ihrer Kunden erreichen. Sie haben Zugang zu einer breiten industriellen Abnehmerbasis. Auch DONG und Statoil Gazelle betrachteten KE, Elsam und Energi E2 als potenzielle Wettbewerber auf den dänischen Gasmärkten.

(80)

Aus diesen Gründen gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der beabsichtigte Zusammenschluss insbesondere aufgrund der Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf dem Markt oder den Märkten für Erdgaslieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führen wird.

5.   Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer

(81)

Die Entscheidung stellt fest, dass DONG in zwei Regionen marktbeherrschendes Unternehmen mit einem Marktanteil über [90—100 %] * ist und diese Stellung durch hohe Marktzutrittsschranken, DONGs Kontrolle über Speichermöglichkeiten und den Zugang zu Offshore-Gas sowie ihre beherrschende Stellung auf dem Großhandelsmarkt gestärkt wird.

(82)

Geht man alternativ von einem nationalen Markt aus, so sind DONG und HNG/MN mit Marktanteilen von [25—35 %] * bzw. [55—65 %] * als gemeinsam marktbeherrschend zu betrachten. Zwischen diesen Unternehmen bestehen enge Verbindungen. Der Markt ist sehr transparent, und jede Abweichung von oligopolistischem Verhalten wäre daher leicht feststellbar. Die sehr homogene Beschaffenheit des Produkts erleichtert die stillschweigende Koordinierung. Die Kundenloyalität ist sehr hoch, was hohe Marktzutrittsschranken zur Folge hat. Darüber hinaus gibt es wirksame Vergeltungsmechanismen gegen einen abweichenden Oligopolisten und ein starkes gemeinsames Interesse an der Erhaltung des Status quo.

(83)

Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass sich die marktbeherrschende Stellung von DONG durch höhere Zutrittsschranken und, bis zu einem gewissen Grad, durch die Ausschaltung potenzieller Mitbewerber, weiter verstärken wird.

(84)

Durch den Zusammenschluss erhöhen sich die Zutrittsschranken, da die Speicherkosten steigen und es schwieriger wird, eine kritischen Masse und die für die finanzielle Tragfähigkeit des Marktzutritts erforderlichen Größen- und Verbundvorteile zu erreichen. Außerdem werden durch den Zusammenschluss große Kunden von anderen Märkten verschwinden, deren Flexibilität zum Ausgleich des Flexibilitätsbedarfs der privaten Haushalte und der kleinen gewerblichen Abnehmer genutzt werden könnte. Schließlich führt die voraussichtliche Verringerung der Liquidität auf dem dänischen Erdgasmarkt auf der Großhandelsebene dazu, dass DONG seinen Konkurrenten den Zugang zum Großhandelsmarkt verwehren kann.

(85)

Durch den Zusammenschluss werden einige potenzielle Konkurrenten, nämlich KE und NESA, Stromeinzelhändler, die beide eine Kundenbasis im Großraum Kopenhagen haben, ausgeschaltet. Sie haben bereits Verkaufsbüros, einen großen Mitarbeiterstab, IT-Ausrüstung und Fakturierungssysteme aufgebaut. Außerdem verfügt jeder von ihnen über einen umfangreichen Kundenstamm, der als Basis für den Einstieg in den Gasmarkt auf Einzelhandelsebene dienen könnte. Beide Unternehmen verfügen sowohl auf nationaler als auch insbesondere auf regionaler Ebene über einen guten Markennamen. Somit ergeben sich für NESA und KE nicht die hohen Marktzutrittsschranken, die bei den meisten anderen Marktzutritten ein Problem werden könnten. […] *

(86)

Andererseits haben viele KE-Kunden ihren Energiebedarf zum Kochen bereits durch Stadtgas und den zum Heizen bereits durch Fernwärme abgedeckt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das Gros der Stromkundenbasis von NESA und KE nur dazu hätte genutzt werden können, um HNG/MN Konkurrenz zu machen, da sich deren Gasverteilungsgebiet räumlich mit dem von NESA und KE, nicht aber mit dem von DONG überschneidet.

(87)

Die Entscheidung gibt ferner zu, dass andere Stromversorgungsgesellschaften ebenfalls in den Gasversorgungsmarkt für kleine gewerbliche Kunden und private Haushalte einsteigen könnten, vertritt jedoch die Ansicht, dass KE und NESA beim Zugang zu Gas in einer besonders günstigen Ausgangsposition sind, die sich andere Stromversorgungsgesellschaften nicht so leicht verschaffen können.

(88)

Aus diesen Gründen gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der beabsichtigte Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Markt oder den Märkten für die Versorgung von privaten Haushalten und kleinen gewerblichen Abnehmern mit Erdgas durch die Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung erheblich behindern würde, und dies unabhängig von der Frage, ob diese Märkte/dieser Markt in ihrer/seiner Dimension als regional oder national betrachtet werden/wird.

6.   Schlussfolgerung zur Untersuchung des Erdgasmarktes vor der Berücksichtigung von Änderungen am angemeldeten Zusammenschluss

(89)

Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den folgenden Produktmärkten führt:

Gaslieferungen für Dänemark (und potenziell auch für Schweden) auf der Großhandelsebene;

Gasspeicherung und Gasflexibilitätsleistungen (unerheblich ob nur für Dänemark oder auch für Schweden);

Gaslieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark, entweder als ein Markt oder als zwei Märkte betrachtet;

Gaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und/oder private Haushalte in Dänemark, entweder als ein Markt oder als zwei Märkte betrachtet.

B.   ELEKTRIZITÄT

(90)

In der Entscheidung wird festgestellt, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf irgendeinem Strommarkt aufwirft.

1.   Stromgroßhandel

(91)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Elsam und E2 auf den ersten Blick immer dann eine marktbeherrschende Stellung in ihren jeweiligen Nord-Pool-Preiszonen haben, wenn diese von anderen Nord-Pool-Preiszonen isoliert sind, weil von Windenergie und dezentralen WKK-Kraftwerken nur ein geringer Wettbewerbsdruck ausgeht.

(92)

Die horizontalen Auswirkungen des angemeldeten Zusammenschlusses werden jedoch höchstwahrscheinlich durch den Verlust von Marktanteilen aufgrund der auflagenbedingten Veräußerung von Kraftwerken in Ost- und West-Dänemark an Vattenfall mehr als ausgeglichen, weil dadurch in den Gebieten der ehemaligen Monopolisten ein schlagkräftiger Konkurrent entsteht, der ihre Marktmacht deutlich einschränkt. Die Entscheidung stellt außerdem fest, dass keinerlei Absichten von Elsam und E2 zu einem Engagement auf dem jeweiligen Marktgebiet des anderen nachgewiesen werden konnten und DONG die Möglichkeit verworfen hat, in die Stromerzeugung über Gaskraftwerke einzusteigen. Daraus schließt die Entscheidung, dass etwaige horizontale Auswirkungen durch den sichereren und unmittelbareren Vorteil eines Marktzutritts von Vattenfall mehr als ausgeglichen werden.

(93)

Hinsichtlich der vertikalen Wirkungen vertritt die Entscheidung die Ansicht, dass DONG nach dem Zusammenschluss wahrscheinlich keine Kostensteigerungen für Konkurrenten (Gas oder Vorleistungen) verursachen kann. Eine Modellsimulation hat bestätigt, dass die Gaspreise sehr stark angehoben werden müssten, bis die Stromproduktion entscheidend zurückgehen würde. Eine solche Steigerung allein auf der Grundlage von fusionsbedingten vertikalen Wirkungen ist angesichts der disziplinierenden Wettbewerbswirkung, die trotz seiner marktbeherrschenden Stellung dennoch nach dem Zusammenschluss weiterhin für DONG bestehen würde, nicht realistisch. Diese Schlussfolgerung wird durch die Auflagen bekräftigt, die von DONG angeboten wurden und die die Verfügbarkeit alternativer Gasbezugsquellen für dezentrale WKK-Kraftwerke nach dem Zusammenschluss verbessern werden. Und selbst wenn die aus dem Zusammenschluss hervorgehende Einheit in Versuchung käme, die Gaspreise für dezentrale WKK-Kraftwerke anzuheben, würde sich dies angesichts des stärkeren Wettbewerbs in Ost- und West-Dänemark aufgrund der Veräußerung der Kraftwerke an Vattenfall wahrscheinlich nicht in höheren Strompreisen niederschlagen.

(94)

Aufgrund der von Elsam im März 2004 im Zusammenhang mit der Übernahme von Nesa durch Elsam gegenüber der dänischen Wettbewerbsbehörde gegebenen Zusage, wonach Elsam und Nesa alle ihre Beteiligungen an dezentralen gasbefeuerten WKK-Kraftwerken veräußern müssen, wird DONG wahrscheinlich auch in Zukunft keinen direkten Einfluss auf dezentrale WKK-Kraftwerke nehmen können.

(95)

Ferner wird untersucht, wie sich der Zusammenschluss auf die ansonsten positive Wirkung des Stromverbunds Großer Belt, der ab 2010 Ost- und West-Dänemark verbinden soll, auswirkt. Es ergibt sich, dass der Wettbewerbsdruck, der ohne den Zusammenschluss durch diesen Verbund mit einer Leistung von wahrscheinlich 600 MW ausgeübt werden könnte, in jedem Fall geringer ist als der durch den Marktzutritt von Vattenfall in beiden Gebieten ausgeübte Druck. Dies hat sich auch in einer Modellsimulation bestätigt.

(96)

Diese Erwägungen und Erkenntnisse hinsichtlich der horizontalen und vertikalen Wirkungen des beabsichtigten Zusammenschlusses gelten auch für bilaterale Stromverkäufe auf der Großhandelsebene an Abnehmer innerhalb Ost- wie West-Dänemarks, sofern man einen gesonderten Markt für Großhandelskunden voraussetzt, die vielleicht keinen direkten Zugang zum Großhandelsmarkt an der Börse Nord Pool haben.

(97)

In der Nord-Pool-Zone und selbst in einem nur aus Schweden und den beiden Teilen Dänemarks bestehendem Markt werden die Unternehmen Marktanteile von weniger als 10 % haben.

2.   Hilfsdienste

(98)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Elsam und E2 vor dem Zusammenschluss in ihren jeweiligen Gebieten mit wenig Wettbewerb zu rechnen hatten, während DONG nach dem Zusammenschluss in jedem Gebiet einen ernst zu nehmenden Konkurrenten haben wird — nämlich Vattenfall. Daher wird der Zusammenschluss nicht zu einem Wettbewerbsproblem auf den möglichen Märkten für Hilfsdienste in Ost- und West-Dänemark führen.

3.   Stromderivate

(99)

Auf dem skandinavischen Markt für den Handel mit Stromderivaten haben die am Zusammenschluss beteiligten Parteien einen kombinierten Marktanteil von weniger als 10 %. Durch diesen geringen Marktanteil werden alle Bedenken zu diesem Markt hinfällig.

(100)

Zu potenziellen Marktzonen für CfD für Ost- und West-Dänemark ist festzustellen, dass E2 und Elsam in ihren jeweiligen Gebieten eindeutig die Hauptanbieter von CfD sind. Doch ist damit zu rechnen, dass die Veräußerung von Produktionskapazitäten an Vattenfall dazu führen wird, dass auch Vattenfall als größerer Anbieter von CfD sowohl in Ost- als auch in West-Dänemark auftreten wird.

4.   Stromlieferungen an gewerbliche Abnehmer auf Einzelhandelsebene

(101)

Die Entscheidung stellt fest, dass auf dem dänischen Markt für Stromlieferungen an zählerüberwachte Kunden ein hohes Maß an Wettbewerb besteht. Das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen wird einen Marktanteil von [20—30 %] * aufweisen. Nach dem Zusammenschluss wird das neue Unternehmen die derzeitige Lücke zur Nummer 1, EnergiDanmark, weitgehend schließen. Darüber hinaus werden einige weitere Wettbewerber von den Abnehmern als brauchbare Alternative betrachtet.

5.   Stromlieferungen auf der Einzelhandelsebene an kleine Kunden mit Standardlastprofil

(102)

Der Zusammenschluss wird auch dazu führen, dass sich einige Marktanteile auf dem Einzelhandelsmarkt für Stromlieferungen an kleine Kunden überschneiden. Der Wettbewerb auf diesem Markt in Dänemark ist stark fragmentiert, wobei bisher nur wenige Haushalte von ihrem traditionellen lokalen Stromversorger zu einem anderen gewechselt sind. Auf dem nationalen dänischen Markt wird DONG der größte Wettbewerber werden, wenn auch nur mit einem begrenzten Marktanteil von rund [25—30 %] *.

(103)

Obwohl NESA und KE zu den Hauptunternehmen gehören, zu denen Kunden gewechselt sind, weisen andere Wettbewerber vergleichbare Kundenakquisitionsraten auf.

(104)

In der Annahme des Bestehens regionaler Märkte stellt die Entscheidung fest, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Stärkung der Marktstellung von NESA, KE und FE in ihren jeweiligen angestammten Gebieten führen würde, da andere Wettbewerber wie OK und EnergiDanmark in den angestammten Gebieten der am Zusammenschluss beteiligten Parteien eine ebenso gute Wettbewerbsposition haben wie diese selbst.

6.   Schlussfolgerung zur wettbewerbsrechtlichen Würdigung der Auswirkungen auf den Strommärkten

(105)

Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf einem möglicherweise davon betroffenen Markt für den Stromgroßhandel, Hilfsdienste, Stromderivate, Einzelhandelslieferungen an gewerbliche Abnehmer oder Stromlieferungen an kleine Abnehmer führt.

6.   ZUSAGEN/VERPFLICHTUNGEN

A.   BESCHREIBUNG DER VERPFLICHTUNGEN

1.   Veräußerung von Speicherkapazität

(106)

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität auszuräumen, hat sich DONG bereit erklärt, seine größere Gasspeicheranlage in Lille Torup in Jütland vor dem 1. Mai 2007 zu veräußern. Während des Gasspeicherjahrs 2007/2008, das vom 1. Mai 2007 bis 30. April 2008 dauert, darf nur der Erwerber Gasspeicherkapazitäten an der Gasspeicheranlage Lille Torup verkaufen. DONG verpflichtet sich, für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Erwerber ohne vorherige Zustimmung der Kommission weder direkt noch indirekt Einfluss über die gesamte Gasspeicheranlage oder einen Teil derselben zu erlangen.

2.   Programm zur Freigabe von Gasmengen

(107)

Um die erörterten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, hat sich DONG zu einem Programm zur Freigabe von Gasmengen verpflichtet, wonach Fremdunternehmen in Dänemark Erdgas zur Verfügung gestellt wird. Pro Jahr werden 400 Mio. m3 Gas (insgesamt 2,4 Mrd. m3) freigegeben, die in den Jahren 2006 bis 2011 versteigert und in den jeweils auf die Auktion folgenden Kalenderjahren geliefert werden. Die Mengen entsprechen etwa 10 % des dänischen Gesamtverbrauchs im Jahr 2005. Im Falle deutlicher Marktveränderungen kann DONG unter bestimmten Bedingungen bei der Kommission beantragen, das Gasfreigabeprogramm für die letzten beiden Versteigerungen einzustellen. Das Gasfreigabeprogramm soll in einem zweistufigen Auktionsverfahren ablaufen: Im Rahmen der „Primärauktion“ stellt DONG das Gas an einem virtuellen Handelsplatz in Dänemark zur Verfügung, und die erfolgreichen Bieter stellen — wie bei einem Swap — DONG das gleiche Volumen Gas an einem von vier festgelegten Gashandelsplätzen in Nordwesteuropa zur Verfügung. Alle Mengen, die in der Primärauktion nicht versteigert werden konnten, werden zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr in einer herkömmlichen Gasauktion versteigert. Darüber hinaus sehen die Verpflichtungen eine Kundenfreistellungsklausel vor, wonach den heutigen Direktkunden von DONG, die an den Auktionen teilnehmen oder die Gas von einem Händler/Großhändler kaufen, der bei der Auktion den Zuschlag für bestimmte Lose bekommen hat, das Recht eingeräumt wird, ihre vertraglichen Abnahmeverpflichtungen gegenüber DONG zu verringern.

B.   WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG DER ANGEBOTENEN VERPFLICHTUNGEN

1.   Auswirkungen der vorgeschlagenen Auflagen auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität

(108)

Die Hauptwirkung der vorgeschlagenen Auflagen auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität ergibt sich durch die Veräußerung von Speicherkapazität in Lille Torup. Darüber hinaus wird das Gasfreigabeprogramm für mehr Liquidität auf dem dänischen Großhandelsmarkt sorgen und damit auch neue Flexibilitätsquellen schaffen.

(109)

Die Veräußerung der größeren der beiden dänischen Speichereinrichtungen mit einer Kapazität von rund 400 Mio. m3 ohne Kapazitätsreservierungen über ein Jahr wird zu mehr Wettbewerb auf diesem Markt führen, unabhängig davon, ob er als Markt für Speicherleistungen oder als ein weiter reichender Markt für Flexibilität betrachtet wird. Diese Speicher-/Flexibilitätsvolumen machen mehr als 57 % der dänischen Speicherkapazitäten und somit einen sehr großen Teil der gesamten in Dänemark verfügbaren Flexibilität aus.

(110)

Von der Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup erwarten Marktteilnehmer allgemein eine positive Wirkung auf den Wettbewerb im dänischen Markt für Speicher-/Flexibilitätsleistungen.

(111)

Eine positive Wirkung auf die in Dänemark verfügbare Flexibilität wird auch das Gasfreigabeprogramm haben, das somit die durch die Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup entstehende Flexibilität am Markt ergänzt.

(112)

Beide Elemente der Verpflichtungen — d. h. die Veräußerung der Speicheranlage und das Gasfreigabeprogramm — werden sich auch positiv auf die schwedischen Märkte auswirken. Der Wettbewerb zwischen DONG und dem zukünftigen Speicheranlagenbetreiber in Lille Torup wird auch schwedischen Speicherkunden zugute kommen. Das Gleiche gilt für die Wirkung des Gasfreigabeprogramms.

2.   Auswirkungen der angebotenen Auflagen auf den Großhandelsmarkt für Erdgas

(113)

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das von DONG angebotene Gasfreigabeprogramm in Kombination mit der Veräußerung von Speicherkapazität ausreicht, um alle von der Kommission in Bezug auf den Großhandelsmarkt geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

(114)

Die im Rahmen des Gasfreigabeprogramms angebotenen Mengen von 400 Mio. m3 pro Jahr stehen für Swaps oder Verkäufe über Primär- oder Sekundärauktionen zur Verfügung und machen etwa 10 % der dänischen Gesamtnachfrage aus.

(115)

Was erstens den Nachfrageausfalleffekt anbelangt, so werden diese Mengen in Kombination mit der Kundenfreistellungsklausel die Mengen kompensieren, die E2 in den vergangenen Jahren sowohl innerhalb als auch außerhalb Dänemarks auf der Basis von kurzfristigen Verträgen bezogen hat und die etwa 5 % der dänischen Nachfrage ausmachten. Die freigegebenen Mengen kompensieren auch jegliche zusätzlichen Mengen, die Elsam und E2 vor dem Auslaufen ihrer langfristigen Lieferverträge mit DONG im Jahr 2009 möglicherweise gekauft hätten.

(116)

Zweitens werden diese Mengen den Wegfall potenziellen Wettbewerbs durch Elsam und insbesondere E2 kompensieren. Allerdings lässt sich nur schwer einigermaßen sicher ermitteln, welche Mengen von diesen Unternehmen in absehbarer Zukunft verkauft worden wären. Indes machten Einfuhren von und durch E2 plus sämtliche Marktanteile der Konkurrenten (mit Ausnahme […] *) zusammen (d. h. sämtliche unabhängigen Konkurrenten von DONG zusammengenommen) 2004 etwa 10 % der dänischen Nachfrage aus.

(117)

Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass diese Mengen Flexibilitätsvorkehrungen enthalten, die dieses Gas für jeden Verwendungszweck auf dem dänischen Großhandelsmarkt attraktiv machen.

(118)

Von besonderer Bedeutung ist die Kundenfreistellungsklausel, die einen Anreiz für die Käufer dieses Gases darstellt, das Gas in Dänemark zu verwenden, die den Marktzutritt erleichtert und die Bedenken hinsichtlich des Nachfrageausfalls ausräumt.

(119)

Was die Dauer und den Umfang des Gasfreigabeprogramms anbelangt, so haben zahlreiche Marktteilnehmer dies als ausreichend bezeichnet, um die schädlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den dänischen Großhandelsmarkt auszugleichen.

(120)

Auch die Veräußerung von Speicherkapazität wirkt sich als Auflage vorteilhaft auf den dänischen Großhandelsmarkt aus, da der Zugang zu von DONG unabhängiger, diskriminierungsfreier Speicherkapazität die Großhandelsgeschäfte von Dritten in Dänemark wesentlich erleichtert.

3.   Auswirkungen der vorgeschlagenen Verpflichtungen auf die Erdgasmärkte auf Einzelhandelsebene

Der Markt/Die Märkte für Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke und der Markt/die Märkte für Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und private Haushalte

i)   Anhebung der Marktzutrittsschranken (vertikale Probleme)

(121)

Die Entscheidung stellt fest, dass das Gasfreigabeprogramm sämtliche Bedenken bezüglich der Anhebung der Marktzutrittsschranken auf diesen Märkten ausräumt.

(122)

Im Einzelnen zerstreut das Gasfreigabeprogramm über seine Kundenfreistellungskomponente die Bedenken hinsichtlich des Nachfrageausfalleffekts und der Erreichung einer kritischen Größe. Das Auktionsvolumen von 400 Mio. m3 entspricht 17 % des gesamten Marktes für die Belieferung industrieller Großkunden und dezentraler WKK-Kraftwerke und 45 % des Marktes für Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und private Haushalte.

(123)

Die jährlich freizugebende Gasmenge wird eine starke Wirkung auf die Liquidität des dänischen Großhandelsmarkts ausüben und dazu beitragen, dass Wettbewerber, die auf diesen Märkten aktiv sind oder werden wollen, leichter duale Energieversorgungsangebote aus Gas und Stromlieferungen im Wettbewerb mit DONG unterbreiten können.

(124)

Jegliche angesichts des Wegfalls von Flexibilität bei zentralen WKK-Kraftwerken als Ausgleichsmöglichkeit für den Flexibilitätsbedarf von Lieferanten und des Vorleistungsausfalls entstandenen Bedenken werden durch die Flexibilitätsbestimmungen des Gasfreigabeprogramms sowie die Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup ausgeräumt, wodurch zwischen den beiden dänischen Speichereinrichtungen Wettbewerb entsteht.

(125)

Daher kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass aufgrund der vorgeschlagenen Verpflichtungen die Marktzutrittsschranken verglichen mit der Situation vor dem Zusammenschluss nicht angehoben werden.

ii)   Ausschaltung potenziellen Wettbewerbs

(126)

In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass die allgemeine Absenkung der Marktzutrittsschranken auf diesen Märkten den Verlust an potenziellem Wettbewerb auf diesen Märkten wieder ausgleicht.

(127)

Im Hinblick auf das Gasfreigabeprogramm wird dies auf zweierlei Weise erreicht. Erstens erleichtert der verbesserte Zugang zu Gas im Rahmen des Gasfreigabeprogramms mit der damit verbundenen Flexibilität den Marktzutritt neuer potenzieller Wettbewerber. Zweitens gewährleistet der Kundenfreistellungsmechanismus, dass potenzielle Wettbewerber, die auf den/die dänischen Gasmarkt/Gasmärkte vorstoßen wollen und die Gas über das Gasfreigabeprogramm erworben haben, relativ leichten Zugang zu Abnehmern bekommen.

(128)

Außerdem wird die Veräußerung der Speicheranlage den Marktzutritt erleichtern, da zwischen den beiden dänischen Speichereinrichtungen Wettbewerb entsteht, das Risiko des Wegfalls von Vorleistungen beseitigt und das allgemeine Vertrauen in einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Speichereinrichtungen gestärkt wird.

7.   SCHLUSSFOLGERUNG

(129)

Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss in Verbindung mit den Auflagen den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung nicht wesentlich beeinträchtigen wird.

(130)

Dementsprechend erklärt die Kommission den angemeldeten Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  Hier sind mit „konkreten Einfuhren“ alle Lieferungen ins dänische Onshore-Übertragungsnetz zu verstehen. Ein dänischer Gaserzeuger im dänischen Teil des Nordsee-Kontinentalsockels wird damit nur zu einem Direktteilnehmer am dänischen Großhandelsmarkt, wenn er Gas ins dänische Onshore-Netz liefert.

(3)  Geschäftsgeheimnis.

(4)  Für das erste Halbjahr 2005 ist mit [80—90 %] * zu rechnen.

(5)  Nach der Absatzstrategie von DONG für 2005 mindestens [45—55 %] * und laut einer jüngeren Entscheidung (556/2004) der schwedischen Wettbewerbsbehörde [70—80 %] * im Jahr 2003.


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