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Document 32006D0499

    2006/499/GASP Beschluss MONUC SPT/1/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. Mai 2006 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen

    ABl. L 197 vom 19.7.2006, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 76M vom 16.3.2007, p. 89–89 (MT)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/499/oj

    19.7.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 197/14


    BESCHLUSS MONUC SPT/1/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 30. Mai 2006

    über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen

    (2006/499/GASP)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

    gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/319/GASP des Rates vom 27. April 2006 über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (1) (Operation EUFOR RD Congo), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und im Auftrag des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) haben der EU-Operation Commander und der EU-Force Commander am 3. und 10. Mai 2006 die Streitkräfte- und die Personalplanungskonferenz durchgeführt.

    (2)

    Aufgrund der Empfehlungen des EU-Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag der Türkei sollte der Beitrag der Türkei angenommen werden.

    (3)

    Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Beiträge von Drittstaaten

    Im Anschluss an die Streitkräfte- und die Personalplanungskonferenz wird der Beitrag der Türkei zu der militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo zur Unterstützung der MONUC während der Wahlen angenommen.

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2006.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    F.J. KUGLITSCH


    (1)  ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 98.


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