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Document 32006D0056

    2006/56/EG: Beschluss des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/520/EG

    ABl. L 35 vom 7.2.2006, p. 32–56 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 334M vom 12.12.2008, p. 889–947 (MT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/03/2008; Aufgehoben durch 32008D0113

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/56(1)/oj

    7.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 35/32


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 30. Januar 2006

    über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/520/EG

    2006/56/EG

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs‐ und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

    (2)

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen.

    (3)

    Der Rat hat am 14. Juni 2004 eine erste Europäische Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 (2) (nachstehend „Kosovo (UNSCR 1244)“ genannt) beschlossen. Diese Europäische Partnerschaft sollte nach den Erkenntnissen aus den Fortschrittsberichten 2005 über die Vorbereitungen von Serbien und Montenegro sowie des Kosovo (UNSCR 1244) auf die weitere Integration in die Europäische Union aktualisiert werden, damit neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten gesetzt werden können.

    (4)

    Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sieht vor, dass das Follow-up zu den Europäischen Partnerschaften im Rahmen der für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Mechanismen erfolgt.

    (5)

    Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollten die zuständigen Behörden in Serbien und Montenegro einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeiten. Da der Kosovo zurzeit gemäß UNSCR 1244 einer internationalen Übergangsverwaltung unterstellt ist, sollte unter Federführung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für den Kosovo ein getrennter, auf die Prioritäten des Kosovo ausgerichteter Plan ausgearbeitet werden

    (6)

    Der Beschluss 2004/520/EG sollte daher aufgehoben werden –

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo (UNSCR 1244) sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

    Artikel 2

    Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte überprüft.

    Artikel 3

    Der Beschluss 2004/520/EG wird aufgehoben.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel 30. Januar 2006.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    U. PLASSNIK


    (1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.

    (2)  Beschluss 2004/520/EG des Rates vom 14. Juni 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 (ABl. L 227 vom 26.6.2004, S. 21).


    ANHANG

    SERBIEN UND MONTENEGRO, EINSCHLIESSLICH DES KOSOVO: EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT 2005

    1.   EINLEITUNG

    Der Europäische Rat von Thessaloniki hat die Einführung von Europäischer Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

    Die erste Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo (UNSCR 1244) wurde am 14. Juni 2004 vom Rat beschlossen. Diese Partnerschaft soll nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsberichts 2005 der Kommission über Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo (UNSCR 1244) aktualisiert werden. In der zweiten Europäischen Partnerschaft werden neue Prioritäten gesetzt. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden nach Bedarf aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung von Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo (UNSCR 1244).

    Von den zuständigen Behörden in Serbien und Montenegro wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeiten. Da der Kosovo zurzeit gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats einer internationalen Übergangsverwaltung unterstellt ist, sollte unter Federführung der Vereinten Nationen für den Kosovo ein getrennter, auf die Prioritäten des Kosovo ausgerichteter Plan ausgearbeitet werden.

    2.   GRUNDSÄTZE

    Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für deren Kurs auf Europa.

    Die ermittelten Hauptprioritäten betreffen die Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

    3.   PRIORITÄTEN

    Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo (UNSCR 1244) auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

    Mit Rücksicht auf die beträchtlichen Kosten, mit denen die Erfüllung aller Anforderungen der EU verbunden ist, sowie die Komplexität dieser Anforderungen in einigen Bereichen bezieht diese Partnerschaft vorerst nicht alle wichtigen Aufgaben ein. Künftige Partnerschaften werden je nach den Fortschritten des Landes weitere Prioritäten beinhalten.

    Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Schlüsselprioritäten ermittelt; diese sind am Beginn der Prioritätenlisten aufgeführt. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

    Die Prioritäten für Serbien und Montenegro und die spezifischen Prioritäten für den Kosovo werden nachstehend aufgelistet.

    4.   PROGRAMMIERUNG

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente und zwar insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (1) bereitgestellt. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Zudem kommen Serbien und Montenegro und der Kosovo (UNSCR 1244) für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

    5.   KONDITIONALITÄT

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer ist abhängig von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem die Verpflichtung der Empfängerländer zu demokratischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen.

    6.   MONITORING

    Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten Jahresberichte, überprüft.

    SERBIEN UND MONTENEGRO (2)

    KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Schlüsselprioritäten

    Uneingeschränkte Achtung der Verfassungscharta und Gewährleistung des effektiven Funktionierens der Staatsunion (insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzen des Gerichtshofs von Serbien und Montenegro, die Funktionsweise des Parlaments der Staatsunion und die Annahme der Rechtsvorschriften über die nachhaltige Finanzierung der Staatsunion); Verfolgung eines konstruktiven Konzepts bei der Umsetzung der Kompetenzverteilung zwischen der Staatsunion und den Republiken.

    Weitere nachhaltige Bemühungen um die Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Reform des Vergütungssystems im öffentlichen Dienst, zur Gewährleistung einer transparenten Einstellungspolitik sowie von Professionalität und Verantwortlichkeit; insbesondere Stärkung der mit Fragen der europäischen Integration befassten Stellen auf allen Ebenen (einschließlich im Hinblick auf die Fachministerien und die Parlamente) und Verbesserung ihrer Zusammenarbeit.

    Entschlossene Verfolgung der Reform des Gerichtswesens zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit, Professionalität und Effizienz, insbesondere durch Überprüfung des Einstellungs- und Laufbahnsystems, das auf fachlichen und beruflichen Kriterien beruhen und frei von politischer Einflussnahme sein muss, sowie Gewährleistung unbefristeter Arbeitsverhältnisse für Richter.

    Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle über das Militär durch die Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle und die Einführung einer transparenten Finanzverwaltung.

    Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

    Uneingeschränkte Einhaltung der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats und Intensivierung des Dialogs mit Pristina. Förderung der Beteiligung der Kosovo-Serben an den vorläufigen Selbstverwaltungsinstitutionen, Verfolgung eines konstruktiven Konzepts im Hinblick auf den Kosovo.

    Politische Anforderungen

    Demokratie und rechtsstaatlichkeit

    Verfassungsfragen

    Überarbeitung der Verfassungen der beiden Teilrepubliken im Einklang mit den europäischen Standards.

    Wahlen

    In Serbien: Abschluss der Wahlrechtsreform (einschließlich Wahlregister) im Einklang mit den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte; vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Finanzierung der politischen Parteien.

    In Montenegro: Entpolitisierung der Wahlorganisation im Einklang mit den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte und Schaffung eines transparenten Rahmens für die Wahlkampffinanzierung.

    Öffentliche Verwaltung

    In Serbien: Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Einrichtung einer Ombudsstelle.

    In Montenegro: Administrative Stärkung der Ombudsstelle. Gewährleistung der entsprechenden Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des Ombudsmanns.

    Justizsystem

    In beiden Teilrepubliken: Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften über die obligatorische Erstausbildung und Fortbildung für Richter, Staatsanwälte und für Unterstützungsaufgaben zuständiges Gerichtspersonal sowie Ausbau der Schulungszentren; Beginn der Rationalisierung des Gerichtssystems sowie Modernisierung der Verfahren, insbesondere im Bereich des Handelsrechts. Stärkung der Autonomie des Strafverfolgungssystems, insbesondere der Büros der für organisierte Kriminalität zuständigen Staatsanwälte.

    In Serbien: Stärkung des Büros des für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwalts; Einrichtung von Verwaltungs- und Berufungsgerichten.

    Antikorruptionspolitik

    In beiden Teilrepubliken: Vollständige Umsetzung der Gesetze über Interessenkonflikte.

    In Serbien: Annahme und Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Korruptionsbekämpfung sowie anschließend detaillierter Aktionspläne, insbesondere durch die Einrichtung einer Stelle, die für deren Umsetzung zuständig ist.

    In Montenegro: Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere durch die Einrichtung einer Stelle, die für deren Umsetzung zuständig ist.

    Menschenrechte und minderheitenschutz

    Erfüllung sämtlicher verbleibenden Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Europarat. Gewährleistung der einheitlichen, wirksamen Erfüllung dieser Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter im gesamten Gebiet der Staatsunion.

    In beiden Teilrepubliken: Umfassendes und transparentes Handeln bei allen angeblichen Fällen von Misshandlungen. Verstärkung der mit Misshandlung befassten internen Kontrolldienste durch Exekutivbeamte.

    In beiden Teilrepubliken: Verbesserung der Bedingungen in den Gefängnissen, insbesondere in Bezug auf Risikogruppen wie jugendliche Straftäter; Gewährleistung einer angemessenen Überwachung der Haftbedingungen für Langzeitinhaftierte und aufgrund von organisierter Kriminalität Inhaftierte, der Weiterbildung des Gefängnispersonals und der Verbesserung der Einrichtungen für besondere Bedürfnisse.

    In Serbien: Umsetzung von Rechtsvorschriften über den Strafvollzug.

    Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Bereich Antidiskriminierung.

    In Serbien: Durchsetzung des Medienrechts. Gewährleistung der Unabhängigkeit des Rundfunkrats sowie faire und transparente Zuweisung von Rundfunkfrequenzen an die Medienbetreiber. Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umwandlung der staatlichen Rundfunkmedien in öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten; Abschluss der Umwandlung des staatlichen Rundfunks — Radio Television Serbia — in eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Vollständige Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen.

    In Montenegro: Umsetzung des Gesetzes zur Gewährleistung des Zugangs zu staatlichen Informationen. Fortsetzung der Umwandlung des staatlichen Rundfunks — Radio Television Montenegro — in eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    In Serbien: Förderung der Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch finanzielle und anderweitige Unterstützung, insbesondere durch Verabschiedung eines Verbandsgesetzes und von Rechtsvorschriften über die Rechtsstellung ausländischer NRO.

    In Montenegro: Verabschiedung einer Strategie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen NRO und staatlichen Stellen.

    In Serbien: Annahme geeigneter Rechtsvorschriften über die Rückgabe von Eigentum und Gewährleistung ihrer vollständigen Umsetzung, insbesondere durch die Behandlung der Frage (staatseigenen) städtischen Eigentums.

    In Montenegro: Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Rückgabe von Eigentum.

    Gewährleistung einer ausreichenden Zusammenarbeit zwischen der Staatsunion und den Teilrepubliken und gegebenenfalls der Stellen auf Ebene der Provinzen und auf lokaler Ebene im Hinblick auf die rechtliche Grundlage und den praktischen Schutz der Rechte von Minderheiten. Umsetzung der Strategien und Aktionspläne zur Integration der Roma, einschließlich der Rückkehrer.

    In Serbien: Stärkung der Funktionsweise der Nationalräte der Minderheiten. Förderung guter Beziehungen zwischen den Volksgruppen, insbesondere durch geeignete Maßnahmen im Bildungsbereich. Förderung der Beteiligung von Minderheiten in Justiz- und Vollzugsbehörden.

    In Montenegro: Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz der Rechte von Minderheiten.

    Regionale angelegenheiten und internationale verpflichtungen

    Uneingeschränkte Achtung des Dayton-Abkommens.

    Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, unter anderem im Hinblick auf die Förderung der Aussöhnung. Abschluss und Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen Freihandel, grenzübergreifende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, illegaler Handel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Umwelt, Verkehr und Energie. Anstrengungen im Hinblick auf das künftige regionale Freihandelsabkommen für Südosteuropa.

    Beitrag zur Lösung der noch offenen Grenzprobleme mit Kroatien sowie Bosnien und Herzegowina.

    Gewährleistung einer ausreichenden Zusammenarbeit zwischen der Staatsunion und den Teilrepubliken im Hinblick auf die rechtliche Grundlage und den praktischen Schutz der Rechte von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Aufhebung aller diskriminierenden Bestimmungen, insbesondere in Montenegro, in den Bereichen Arbeitsmarkt, Zugang zu Eigentumsrechten, Rechtshilfe und Zugang zur Staatsbürgerschaft. Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und zu Personaldokumenten. Gewährleistung einer echten Wahlmöglichkeit zwischen dauerhafter Rückkehr und Integration. Beitrag zur Gewährleistung der Umsetzung der Erklärung von Sarajewo.

    Wirtschaftliche Anforderungen

    In Serbien:

    Wahrung der makroökonomischen Stabilität: Fortsetzung der erforderlichen Anpassung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zur Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und zur Eindämmung des Inflationsdrucks. Weiterführung einer umsichtigen Geldpolitik, flankiert von einer entsprechenden Wechselkurspolitik. Verfolgung einer maßvollen Lohnpolitik und Vermeidung von über den Produktivitätsanstieg hinausgehenden Lohnerhöhungen. Überwachung der schnell expandierenden Kreditvergabe und Anpassung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Weiterführung und Umsetzung der Reform des Rentensystems und Fortsetzung der Reform des Krankenversicherungssystems.

    Weitere Formalisierung der Schattenwirtschaft und Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage durch Einführung eines effizienten Systems zur Verwaltung der öffentlichen Ausgaben (Treasury-System, interne Finanzkontrolle) und umfassender Steuerreformen, die auf weniger Steuerbefreiungen und niedrigere Steuersätze — vor allem bei den arbeitsbezogenen Steuern — ausgerichtet sind.

    Beschleunigung der Umstrukturierung und Privatisierung größerer staatlicher und volkseigener Betriebe zur Stärkung der Finanzdisziplin und der Unternehmensdisziplin. Weiterführung der Konkursverfahren gegen schwer verschuldete, unrentable volkseigene Unternehmen zur Verringerung von quasi-fiskalischen Verlusten. Beschleunigte Umstrukturierung größerer öffentlicher Versorgungsunternehmen. Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel zur Abdeckung der durch Entlassungen und Umstrukturierung verursachten Kosten.

    Abschluss der Bankenreform, insbesondere durch die Privatisierung staatseigener Banken. Weitere Umstrukturierung und Privatisierung des Versicherungssektors.

    Reform des Systems regulierter und staatlich festgelegter Preise. Insbesondere weitere Anpassung der Preise an das zur Kostendeckung erforderliche Niveau und schrittweise Ersetzung der bestehenden Preissubventionen zugunsten von Verbrauchern mit niedrigem Einkommen durch direkte Transferzahlungen.

    Aufbau eines stabilen und funktionierenden Immobilienmarkts. Vorbereitung von Rechtsvorschriften über das Katasterwesen.

    Weitere Förderung der Beschäftigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere durch Berufsbildung und Arbeitsmarktreform unter Beteiligung aller relevanten Akteure; Verbesserung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Bereitstellung ausreichenden Personals und ausreichender Finanzmittel für die Umsetzung der Strategie.

    Fortsetzung der erforderlichen Anpassungen des serbischen Handelssystems, um es mit den autonomen Handelsmaßnahmen, den WTO-Regeln und dem künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Einklang zu bringen.

    In Montenegro:

    Wahrung der makroökonomischen Stabilität. Fortsetzung der erforderlichen Anpassung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zur Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte.

    Anwendung des Systems zur Verwaltung der öffentlichen Ausgaben.

    Gewährleistung flexibler Preisfestsetzungsmechanismen auf dem Arbeitsmarkt. Umsetzung des Arbeitsgesetzes, Verbesserung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Bereitstellung ausreichenden Personals und ausreichender Finanzmittel für die Umsetzung der Strategie.

    Abschluss des Prozesses der Preisliberalisierung. Weitere Anpassung der Energiepreise an das zur Kostendeckung erforderliche Niveau durch Anwendung des neuen Systems zur Festsetzung der Strompreise. Schrittweise Ersetzung aller bestehenden Preissubventionen zugunsten von Verbrauchern mit niedrigem Einkommen durch direkte Transferzahlungen.

    Beschleunigung der Umstrukturierung staatseigener Unternehmen. Abschluss der Privatisierung volkseigener Betriebe. Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes über die Versicherungsaufsicht.

    Aufbau eines stabilen und funktionierenden Immobilienmarkts. Verabschiedung des Gesetzes über Raumplanung und des Gesetzes über Baugrundstücke und Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung.

    Fortsetzung der erforderlichen Anpassungen des montenegrinischen Handelssystems, um es mit den autonomen Handelsmaßnahmen, den WTO-Regeln und dem künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Einklang zu bringen.

    Europäische Normen

    Binnenmarkt

    Abbau der bestehenden und Vermeidung neuer Hemmnisse für den gemeinsamen Markt der Staatsunion. Gewährleistung des die gesamte Staatsunion umfassenden Marktzugangs für in- und ausländische Markteilnehmer im Hinblick auf Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Gewährleistung von Konsultationen zu Gesetzesvorhaben und Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung aller von den Teilrepubliken getroffenen Entscheidungen über den Marktzugang.

    Freier Warenverkehr

    Fortsetzung der Bemühungen um die Angleichung von Regeln und Vorschriften über Normung, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an den EU-Besitzstand zur Schaffung günstiger Bedingungen für den Handel. Übernahme Europäischer Normen.

    Einführung interner Mechanismen zur Konsultation und Notifizierung für neue technische Vorschriften (vor deren Annahme) über Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Handel haben.

    In beiden Teilrepubliken: Schaffung eines Rechtsrahmens und von Verwaltungskapazitäten für einen aktiven Verbraucherschutz, der mit der Verbraucherpolitik der EU im Einklang steht.

    Freier Kapitalverkehr

    In beiden Teilrepubliken: Einführung eines Systems korrespondierender Konten bei den Geschäftsbanken zur Gewährleistung des freien Kapitalverkehrs zwischen den beiden Teilrepubliken.

    Zoll und Steuern

    In beiden Teilrepubliken: Weitere Angleichung der Zollvorschriften und ‐verfahren an den EU-Besitzstand . Weitere Modernisierung der Zollverwaltungen zur Erreichung einer hohen administrativen Leistungsfähigkeit sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und konsequente Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Handelspräferenzen (Ursprung).

    In beiden Teilrepubliken: Weitere Angleichung der Steuervorschriften an den EU-Besitzstand. Verbesserung der Umsetzung der Steuergesetze mit Schwerpunkt auf der Kontrolle der Steuereinnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

    In beiden Teilrepubliken: Verpflichtung, die Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung einzuhalten, sowie Gewährleistung, dass neue Steuermaßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen.

    Wettbewerb

    In beiden Teilrepubliken: Einführung von Kartellregelungen, die für alle wettbewerbswidrigen Auswirkungen gelten. Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten zur wirksamen und unabhängigen Durchsetzung dieser Kartellregelungen.

    In beiden Teilrepubliken: Ausbau der Kontaktstellen für staatliche Beihilfen und Gewährleistung uneingeschränkter Transparenz in diesem Bereich als erster Schritt hin zur Kontrolle staatlicher Beihilfen.

    Öffentliches Beschaffungswesen

    Schaffung eines kohärenten und wirksamen öffentlichen Auftragswesens in beiden Teilrepubliken. Gewährleistung transparenter Verfahren — ungeachtet des Auftragsvolumens — und der Nichtdiskriminierung zwischen Anbietern aus Serbien, Montenegro und der EU.

    Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum

    Weitere Verstärkung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte durch Verabschiedung der verbleibenden Gesetze und Satzungen. Durchsetzung der Strafbestimmungen und Stärkung der Rechtsdurchsetzungskapazitäten in diesem Bereich, vor allem an den Grenzen.

    Statistik

    In beiden Teilrepubliken: Erstellung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken. Überarbeitung und Verabschiedung des Statistik-Leitplans zur Verbesserung der Qualität und zur Erweiterung des Anwendungsbereichs von Statistiken. Koordinierung der Umsetzung dieses Plans zwischen den Teilrepubliken und mit der Staatsunion. Verbesserung der Erfassung und Verarbeitung statistischer Daten im Bereich der Landwirtschaft nach den in der EU angewandten Standards und Methoden; Abschluss des Prozesses der Harmonisierung mit der HS-Nomenklatur 2000/2002. In Serbien: Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Bereich der Statistik.

    Sektorale politikfelder

    Industrie und KMU

    In beiden Teilrepubliken: weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

    In Serbien: weitere Umsetzung des neuen beschleunigten Systems für Unternehmensregistrierung und Einführung rascherer Lizenzverfahren. Weitere Einführung von Folgenabschätzungen für die Regelungstätigkeit. Verbesserung der Möglichkeiten für Lobbyarbeit und Unternehmensrepräsentanz. Weiterentwicklung lokaler/regionaler Unterstützungsstrukturen für Unternehmen (Unternehmenscluster, Gründerzentren, Gewerbe-/Technologieparks).

    In Montenegro: Stärkung der vor kurzem eingerichteten autonomen Investitionsförderungsagentur. Weitere Umsetzung des nationalen Garantiefonds. Verbesserung von Lobbyarbeit und Unternehmensrepräsentanz. Verstärkung der Bemühungen um die Straffung und Beschleunigung des Systems der Lizenzerteilung. Einführung eines „Verfahrens der stillschweigenden Zustimmung“ bei Lizenzerteilung und Registrierung. Einführung von Folgenabschätzungen für die Regelungstätigkeit. Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und Entwicklung von Unterstützungsstrukturen für Unternehmen (Unternehmenscluster, Gründerzentren, Gewerbe-/Technologieparks).

    Landwirtschaft und Fischerei

    In Serbien: Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Agrarpolitik. Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Rahmenvorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit; Verbesserung von Veterinär-, Pflanzenschutz- und Hygienelabors sowie der Aufsichtsbehörden und Kontrollen an den Außengrenzen. Abschluss der Arbeiten zur Einführung eines Identifizierungs- und Registrierungssystems für Rinder.

    In Montenegro: Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Agrarpolitik. Umsetzung des Gesetzes über Veterinärmedizin (einschließlich Fischereierzeugnisse) und Ausbau der Veterinär- und Pflanzenschutzlabors; Verstärkung der Kontrollen. Verstärkung der Bemühungen um die Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU‐Besitzstand in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit. Angleichung des Identifizierungs- und Registrierungssystems für Rinder an die EU-Vorschriften.

    Umwelt

    In Serbien: Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften (Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft und Naturschutz) an die Rechtsvorschriften und Standards der EU. Verabschiedung und Beginn der Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie. Verabschiedung und Beginn der Anwendung der geplanten Strategie für nachhaltige Entwicklung. Stärkung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere in Bezug auf die für Planung, Erteilung von Genehmigungen, Kontrollen, Überwachung und Projektmanagement zuständigen Einrichtungen. Erstellung eines mehrjährigen Plans für die Finanzierung von Investitionsvorhaben. Umsetzung der verabschiedeten Rechtsvorschriften, insbesondere über Umweltverträglichkeitsprüfung und industrielle Umweltverschmutzung. Beginn des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen.

    In Montenegro: Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere der Rahmenvorschriften im Bereich Umweltschutz, an die Rechtsvorschriften und Standards der EU. Verabschiedung und Durchsetzung der verabschiedeten Rechtsvorschriften. Entwicklung einer umfassenden Umweltschutzstrategie (Wasser, Abfall, Luft). Annahme des Landnutzungsplans; Annahme der Strategie für nachhaltige Entwicklung und sektoraler Strategien (integrierte Bewirtschaftung von Küstengebieten, Artenvielfalt, Klimawandel). Stärkung der Verwaltungskapazitäten.

    Verkehrspolitik

    Abschluss des Programms und weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über die Luftfahrt an den EU-Besitzstand im Hinblick auf den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum (ECAA).

    Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes einschließlich der Beobachtungsstelle für den Verkehr.

    In Serbien: Verabschiedung und Umsetzung einer nationalen Verkehrsstrategie (Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, Binnenschifffahrt) mit Augenmerk auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit dieses Sektors. Umsetzung des Schienenverkehrsgesetzes. Fertigstellung des Gesamtplans für die Binnenschifffahrt.

    In Montenegro: Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes (einschließlich Errichtung der dazu notwendigen Strukturen). Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur.

    Energie

    Beginn der Erfüllung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen.

    In Serbien: Vollständige Umsetzung des Energiegesetzes sowie Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der unabhängigen Energieaufsichtsbehörde; Fortsetzung der Öko-Audits von Kraftwerken und Ergreifung von Maßnahmen gegen die schlimmsten Umweltverschmutzer. Entzerrung der Energiewirtschaft mit Blick auf Umstrukturierung und Privatisierung. Stärkung der dazu erforderlichen Verwaltungsstrukturen. Weitere Fortschritte bei der Errichtung eines regionalen Energiemarkts (u. a. durch bessere Zusammenschaltbarkeit).

    In Montenegro: Fertigstellung und Umsetzung einer Strategie zur Entwicklung des Energiesektors, einschließlich einer Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz; Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Wirtschaftsministeriums im Energiebereich; Entzerrung und Umstrukturierung des Stromversorgers. Stärkung der Energieaufsicht. Vollständige Umstrukturierung und Liberalisierung des internen Energiemarkts; Privatisierung und/oder Förderung öffentlich-privater Partnerschaften in diesem Sektor.

    Informationsgesellschaft und Medien

    In Serbien: Liberalisierung der Telekommunikation, Gewährleistung der Unabhängigkeit und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Regulierungsbehörden sowie Verabschiedung und Anwendung der in diesen Sektoren erforderlichen Gesetze und Strategien.

    In Montenegro: Förderung des Wettbewerbs auf dem Markt durch die Stärkung der Telekommunikationsbehörde, insbesondere durch die Einführung der notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs (sowie Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltungsentgelte).

    Finanzkontrolle

    Entwicklung einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen.

    Recht, freiheit und sicherheit

    Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

    Entwicklung eines Konzepts für die gesamte Staatsunion im Bereich der integrierten Grenzverwaltung und Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung auf Republiksebene im Einklang mit der entsprechenden Vereinbarung. Als Folgemaßnahmen zur regionalen Konferenz über Grenzsicherheit und ‐verwaltung von Ohrid im Mai 2003: Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen, die bereits von der Regierung verabschiedet wurden.

    In Serbien: Konkrete Schritte zur Umsetzung praxisbewährter Methoden im Bereich Grenzschutz; unverzügliche Fortsetzung der Entmilitarisierung der Grenzüberwachung in Abstimmung mit den Behörden der Staatsunion.

    In Montenegro: Weitere Stärkung der zivilen Grenzüberwachung (einschließlich Ausbildung und Ausstattung im Einklang mit den Standards der EU).

    Entwicklung eines einheitlichen Konzepts für die gesamte Staatsunion zur Behandlung von Fragen der Visa- und Asylpolitik und der Migration im Einklang mit der Verfassungscharta, insbesondere durch die vollständige Harmonisierung der in den Teilrepubliken geltenden Visaregelungen. Aufbau von Mechanismen zur Überwachung der einheitlichen Umsetzung dieser Maßnahmen auf Republiksebene.

    Verabschiedung der Asylgesetze in beiden Teilrepubliken sowie Abschluss und Umsetzung von Rückübernahmeabkommen. In Serbien: Verbesserung der Kapazität und Infrastruktur des Aufnahmezentrums für Asylsuchende und Flüchtlinge. In Montenegro: Errichtung der geplanten Aufnahmezentren für Asylsuchende und Flüchtlinge.

    Geldwäsche

    In beiden Teilrepubliken: Gewährleistung der effizienten Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche und Stärkung der Finanzkriminalpolizeiabteilungen.

    Drogen

    In beiden Teilrepubliken: Stärkung der Kapazitäten im Kampf gegen den Drogenhandel und Ausarbeitung sowie Beginn der Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie im Einklang mit der Drogenstrategie der EU.

    Polizei

    Umsetzung der vereinbarten institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Teilrepubliken in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung, insbesondere durch die vollständige Umsetzung der von den jeweiligen Justiz- und Innenministerien unterzeichneten Vereinbarungen.

    In Serbien: Umsetzung des Polizeigesetzes zur Gewährleistung von Professionalität und Verantwortlichkeit der Polizei.

    In Montenegro: Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Polizei und die nationale Sicherheitsbehörde sowie Gewährleistung von Professionalität und Verantwortlichkeit.

    Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

    Einrichtung effizienter institutioneller Mechanismen für die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit in den Teilrepubliken sowie Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Republiken.

    In beiden Teilrepubliken: Verabschiedung der Rechtsvorschriften und Ausbau der Kapazitäten zur Beschlagnahme von Vermögenswerten. Verbesserte Erfassung kriminalpolizeilicher Informationen. Verabschiedung von Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten und Durchführung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Europol. Verstärkte Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich ausreichender Unterstützung und ausreichendem Schutz der Opfer.

    Steigerung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Terrorismusbekämpfung; Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen allen Bereichen der Sicherheitsdienste sowie mit anderen Staaten; Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terrorakten.

    MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Politische Anforderungen

    DEMOKRATIE UND RECHTSSTAATLICHKEIT

    Öffentliche Verwaltung

    Weitere Stärkung der für europäische Integration zuständigen Stellen in den Fachministerien sowie der Kooperationsmechanismen mit den Ämtern für europäische Integration.

    In Serbien: Vollständige Umsetzung der Gesetze über den öffentlichen Dienst und die öffentliche Verwaltung. Umsetzung von Maßnahmen zur Personalentwicklung im öffentlichen Dienst. Stärkung der Kapazitäten (Politikformulierung und ressortübergreifende Koordinierung) der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene; Einführung eines zentralisierten Gehaltszahlungssystems. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Entscheidungsfindung. Verabschiedung und Umsetzung der Dezentralisierungsreform unter Gewährleistung der Lebensfähigkeit der Lokalbehörden.

    In Montenegro: Gewährleistung der langfristigen Lebensfähigkeit der für die Verwaltung der Humanressourcen zuständigen Behörde. Stärkung des Entscheidungsprozesses. Umsetzung der Dezentralisierungsreform.

    Verteidigungsreform

    Weitere Umstrukturierung und Reform der Streitkräfte, gegebenenfalls einschließlich der Verringerung der Zahl der Streitkräfte (unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen), Umstellung und Privatisierung militärischer Einrichtungen und der Rüstungsindustrie sowie Verstärkung der Transparenz und der zivilen Kontrolle.

    Justizsystem

    In Serbien: Anpassung der nationalen Strategie für die Justizreform sowie des anschließenden Aktionsplans, insbesondere in den Bereichen Ernennung und Probezeit von Richtern sowie der Autonomie der Staatsanwälte. Schaffung und Umsetzung eines IT-Netzwerks für Staatsanwälte auf allen Ebenen; Gewährleistung der Durchsetzung von Gerichtsurteilen. Weitere Stärkung der Kapazitäten zur Einleitung von Verfahren wegen Kriegsverbrechen vor den nationalen Gerichten im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

    In Montenegro: Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Zentrums für Richterausbildung. Umsetzung der IT-Strategie für das Gerichtswesen.

    Antikorruptionspolitik

    Gewährleistung der vollständigen Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption.

    Menschenrechte und minderheitenschutz

    Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Antidiskriminierung.

    Gewährleistung der Eingliederung von Kindern mit Behinderungen oder aus Minderheitengruppen in Regelschulen; Reform der Kinderfürsorge.

    Weitere Förderung der Integration von Minderheiten und guter Beziehungen zwischen den Volksgruppen.

    Regionale angelegenheiten und internationale verpflichtungen

    Erleichterung der Integration für Flüchtlinge, die nicht zurückkehren wollen. In Serbien: Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften zu Flüchtlingsfragen; weitere Umsetzung der nationalen Strategie in diesem Bereich. In Montenegro: Umsetzung der nationalen Flüchtlingsstrategie als Teil einer umfassenden Strategie für soziale Eingliederung und soziale Integration.

    Wirtschaftliche Anforderungen

    In Serbien:

    Fortsetzung einer nachhaltigen makroökonomischen Politik; Fortsetzung der Anpassung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zur weiteren Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und zur Eindämmung des Inflationsdrucks. Klare Prioritätensetzung bei den öffentlichen Ausgaben im Rahmen der jährlichen und mittelfristigen Haushaltsplanung; insbesondere Verringerung quasi-fiskalischer Verluste staatlicher und volkseigener Betriebe. Weiterverfolgung einer maßvollen Lohnpolitik. Weiterführung der Reform des Rentensystems sowie des Krankenversicherungssystems.

    Verbesserung von Haushaltsprozess und Finanzmanagement; verstärkter Aufbau von Kapazitäten im Hinblick auf die Haushaltsaufstellung und –ausführung, um eine bessere Prioritätensetzung zu ermöglichen. Verbesserte Verwaltung der öffentlichen Finanzen auf zentraler und kommunaler Ebene.

    Einführung wirksamer Verfahren zur Aufdeckung, Behandlung und Verfolgung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Finanzmitteln.

    Fortsetzung der Privatisierung größerer volkseigener und staatlicher Betriebe und gegebenenfalls öffentlicher Versorgungsunternehmen, um zur Erhöhung des Anteils des privaten Sektors an der Wirtschaft beizutragen.

    Stärkung eines für Privatwirtschaft und Beschäftigung förderlichen Unternehmensumfeldes mit wettbewerbsorientierten Märkten, gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten über einen weiter ausgebauten Finanzsektor.

    Verbesserung der Funktionsweise des Immobilienmarkts. Verabschiedung und Umsetzung von Gesetzen über das Katasterwesen sowie von Rechtsvorschriften, die den Privatbesitz von städtischen Grundstücken gestatten. Einleitung einer Bodenreform, Umstrukturierung und Privatisierung größerer landwirtschaftlicher Betriebe.

    Fortsetzung der im Hinblick auf die Einhaltung der WTO-Regeln und –Verpflichtungen notwendigen Reformen, um den Prozess der Vorbereitung auf den WTO-Beitritt zu beschleunigen.

    Verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems, einschließlich der allgemeinen Grundbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und ‐ausbildungssystems.

    Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik.

    In Montenegro:

    Fortsetzung einer nachhaltigen makroökonomischen Politik; Fortsetzung der Anpassung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zur weiteren Verringerung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte. Klare Prioritätensetzung bei den öffentlichen Ausgaben im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Haushaltsplanung; insbesondere Abbau von Subventionen und Transferzahlungen und Verringerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst. Stetige Verringerung des Anteils der öffentlichen Ausgaben am BIP.

    Verbesserung von Haushaltsprozess und Finanzmanagement; verstärkter Aufbau von Kapazitäten im Hinblick auf die Haushaltsaufstellung und –ausführung, um eine bessere Prioritätensetzung zu ermöglichen. Verbesserte Verwaltung der öffentlichen Finanzen auf zentraler und kommunaler Ebene.

    Einführung wirksamer Verfahren zur Aufdeckung, Behandlung und Verfolgung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Finanzmitteln.

    Stärkung des für Privatwirtschaft und Beschäftigung förderlichen Unternehmensumfeldes mit wettbewerbsorientierten Märkten, gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten über einen weiter ausgebauten Finanzsektor. Straffung der Verfahren der Handelsgerichte.

    Fortsetzung der im Hinblick auf die Einhaltung der WTO-Regeln und –Verpflichtungen notwendigen Reformen, um den Prozess der Vorbereitung auf den WTO-Beitritt zu beschleunigen.

    Verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems, einschließlich der allgemeinen Grundbildung, und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und ‐ausbildungssystems.

    Formulierung und Umsetzung einer integrierten Forschungspolitik.

    Europäische Normen

    Binnenmarkt

    Freier Kapitalverkehr

    Weitere Liberalisierung der kurz- und mittelfristigen Kapitalbewegungen in beiden Teilrepubliken.

    Freier Warenverkehr

    Weiterentwicklung der Normierung, insbesondere durch die Einführung der europäischen Normen. Weitere Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen und dem Gesamtkonzept sowie nach dem alten Konzept. Einrichtung einer Marktüberwachungsstruktur entsprechend den Vorgaben des EU-Besitzstands.

    Zoll und Steuern

    Gewährleistung der kontinuierlichen Anpassung der Rechtsvorschriften Serbiens und Montenegros in den Bereichen Zoll und Steuern an den EU-Besitzstand und weitere Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung der Zollvorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung.

    Erhöhung der Transparenz und Verbesserung des Informationsaustausches mit den Mitgliedstaaten der EU, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und ‐hinterziehung zu erleichtern.

    Statistik

    In beiden Teilrepubliken: Erstellung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken. Aufbau institutioneller Kapazitäten zur Erfassung und Veröffentlichung grundlegender, mit europäischen Standards harmonisierter statistischer Daten in den Bereichen Unternehmensstatistik, Arbeitsmarktstatistik und volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.

    Sektorale politikfelder

    Industrie und KMU

    In beiden Teilrepubliken: Umsetzung der Europäischen Charta für KMU.

    Landwirtschaft und Fischerei

    In Serbien: weiterer Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Agrarpolitik. Formulierung und Umsetzung einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Weitere Stärkung der Vorschriften und Kontrollen in den Bereichen Tiergesundheit, Hygiene, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit, einschließlich der Weinlabors. Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und Verringerung der durch die Landwirtschaft verursachten Umweltverschmutzung. Stärkung des Agrarmarkt- und des Lebensmittelmarktsystems, einschließlich Qualitätskontrollen und Hazard Analysis Critical Control Point (Risikoanalyse kritischer Kontrollpunkte, HACCP); Verringerung der politisch bedingten Verzerrung der Agrarmärkte und Reform der Direktion für Rohstoffreserven. Ausweitung der Identifizierung und Registrierung von Tieren auf weitere Arten. Erarbeitung eines Programms zur Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Anforderungen.

    In Montenegro: weiterer Aufbau von Verwaltungskapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Agrarpolitik. Formulierung und Umsetzung einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Stärkung der institutionellen Kapazitäten im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Erarbeitung eines Programms zur Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Anforderungen. Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zur Erfassung deren Verbringung. Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle des Anbaus heimischer Pflanzen, insbesondere von Erzeugnissen, die spezifischen EU-Anforderungen unterliegen. Ergreifung von Maßnahmen zur stärkeren Annäherung der Fischereipolitik an EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Bestandsbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle sowie in der Markt- und Strukturpolitik.

    Umwelt

    In beiden Teilrepubliken: Weitere Umsetzung und Durchsetzung der an die EU-Vorschriften angeglichenen Rechtsvorschriften. Weitere Umsetzung von Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Ratifizierung und Beginn der Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Gewährleistung eines tragfähigen Finanzrahmens für die Umsetzung einer mittelfristigen Umweltschutzpolitik.

    In Serbien: Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Strategien in den Bereichen Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft und Naturschutz. Weitere Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie sowie der Wasserstrategie. Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Umweltinstitutionen und –einrichtungen. Beginn der Umsetzung des mehrjährigen Plans für die Finanzierung von Investitionsvorhaben. Fertigstellung des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen.

    In Montenegro: Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften und Standards der EU, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung, Wasser und Abfall. Beginn der Umsetzung des Landnutzungsplans und der umfassenden Umweltschutzstrategie. Entwicklung einer umfassenden Umweltschutzstrategie (Wasser, Abfall, Luft). Beginn der Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung sowie sektoraler Strategien (integrierte Bewirtschaftung von Küstengebieten, Artenvielfalt, Klimawandel). Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Fachministerien und der für Planung, Erteilung von Genehmigungen, Kontrollen, Überwachung und Projektmanagement zuständigen Einrichtungen.

    Verkehrspolitik

    In beiden Teilrepubliken: Verstärkter Aufbau von Kapazitäten, einschließlich Projektvorbereitung für Großinvestitionen. Weitere Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur.

    Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der Flotte im Lichte der Pariser Vereinbarung.

    Energie

    In beiden Teilrepubliken: Verabschiedung und Umsetzung einer langfristigen Strategie für eine ökologisch nachhaltige Energiepolitik.

    Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen regionalen Energiemarktes.

    Informationsgesellschaft und Medien

    In beiden Teilrepubliken: Umsetzung und Anwendung des neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Gewährleistung, dass die Regulierungsbehörden unabhängig sind und über ausreichende Ressourcen sowie das entsprechende Fachwissen verfügen. Beginn der Angleichung der Steuervorschriften an den EU-Besitzstand.

    Finanzkontrolle

    Entwicklung und Umsetzung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und der funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfung in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards und den bewährten Praktiken der EU.

    Stärkung der operationellen Kapazitäten sowie der funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs.

    Entwicklung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU.

    Recht, freiheit und sicherheit

    Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

    In beiden Teilrepubliken: Ausbau der technischen Infrastruktur und der Personalkapazitäten zur Umsetzung des Konzepts der integrierten Grenzverwaltung, einschließlich Verstärkung der Grenzpolizei und der Zolldienste. Verbesserung der grenzübergreifenden Verbindungen durch Einrichtung neuer Grenzübergänge. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den in den beiden Teilrepubliken für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Behörden.

    Polizei

    In beiden Teilrepubliken: Weitere Umstrukturierung; Gewährleistung der Rechenschaftspflichtigkeit der Polizei; Reform der Polizeiausbildung; Gewährleistung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden.

    Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus

    In beiden Teilrepubliken: Entwicklung eines wirksamen Systems des Zeugenschutzes unter Berücksichtigung regionaler Aspekte. Verstärkte Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), Betrug und Korruption und Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Erleichterung des Einsatzes von durch die EU-Mitgliedstaaten unterstützten Verbindungsbeamten in den einschlägigen, mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten staatlichen Stellen. Umsetzung des Palermo-Übereinkommens über die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

    In Serbien: Verstärkter Aufbau von Kapazitäten im Innenministerium (insbesondere in der Unterabteilung Organisierte Kriminalität). Entwicklung von Verfahren zum Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden.

    In Montenegro: Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz bei der Umsetzung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur organisierten Kriminalität. Stärkung der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Einheit des Innenministeriums und Gewährleistung einer engen Abstimmung zwischen allen Polizeidienststellen.

    KOSOVO

    IM SINNE DER RESOLUTION 1244 DES UN-SICHERHEITSRATES VOM 10. JUNI 1999

    KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Im Interesse eines sicheren, demokratischen und multiethnischen Kosovo muss die Umsetzung der vom UN-Sicherheitsrat gebilligten Kosovo-Standards weiterverfolgt werden.

    Hier muss auf folgende Prioritäten eingegangen werden:

    Schlüsselprioritäten

    Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Verfolgung einer „Null-Toleranz-Politik“ gegen Korruption, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität.

    Gewährleistung einer demokratischen Staatsführung und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für alle Menschen im Kosovo sowie Schaffung einer professionellen, verantwortungsvollen, zugänglichen, repräsentativen und transparenten öffentlichen Verwaltung, die frei von politischer Einflussnahme ist.

    Vorantreibung der Reform der lokalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Standpunkte und Interessen aller Volksgruppen im Kosovo, einschließlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Förderung des Dezentralisierungsprozesses.

    Schaffung eines Klimas der Toleranz zwischen den Volksgruppen und ihres dauerhaften Miteinanders, das der Rückführung förderlich ist. Gewährleistung der Achtung, Sicherheit, Freizügigkeit und Beteiligung aller Volksgruppen. Ausdrückliche Verurteilung aller Erscheinungsformen von Minderheitenfeindlichkeit; rigorose Verfolgung jeder Art von Verbrechen an Angehörigen der anderen Volksgruppen.

    Schaffung entsprechender Bedingungen für Investitionen, Handel, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zum Nutzen aller Volksgruppen.

    Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem UN-Sondertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

    Uneingeschränkte Einhaltung der UNSCR 1244 und Intensivierung eines gut fundierten Dialogs mit Belgrad. Einnahme einer konstruktiven Haltung. Schaffung der für die Erleichterung der Teilnahme der Kosovo-Serben am politischen Prozess unerlässlichen Voraussetzungen.

    Politische Anforderungen

    Demokratie und rechtstaatlichkeit

    Provisorische Selbstverwaltungsinstitutionen

    Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kosovo-Versammlung und ihrer Ausschüsse, der Regierung und der Gemeinden einschließlich der vollständigen Einhaltung der jeweiligen Geschäftsordnungen sowie der Rechte und Interessen aller Volksgruppen.

    Verstärkung der Kontrolle der Exekutive durch die Kosovo-Versammlung sowie der Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Versammlung.

    Verstärkung der Vertretung der Minderheiten in allen Institutionen sowie auf kommunaler und zentraler Ebene im öffentlichen Dienst.

    Vorbereitung und Durchführung einer Wohnungs- und Volkszählung unter uneingeschränkter Beachtung der internationalen Standards.

    Wahlen

    Abhaltung von freien, fairen und transparenten Wahlen. Stärkung des unabhängigen und multiethnischen Zentralen Wahlausschusses, um die Wahlen im Jahr 2006 fristgerecht abzuwickeln.

    Bereitstellung geeigneter Wahllokale sowie Gewährleistung von Sicherheits- und anderen Maßnahmen für alle Volksgruppen, um diesen die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen. Ermöglichung der Wahlteilnahme für Binnenvertriebene und Flüchtlinge, auch wenn deren Rückkehrmöglichkeiten in den Kosovo eingeschränkt sind.

    Öffentliche Verwaltung

    Stärkung der Kapazitäten für die Koordinierung durch die Regierung und genauere Festlegung der Zuständigkeiten der zentralen und der lokalen Behörden, um sicherzustellen, dass die Politik einheitlich umgesetzt wird.

    Anwendung transparenter Verfahren für die Einstellung, Versetzung, Beurteilung, Beförderung und Entlassung von öffentlichen Bediensteten einschließlich des Kosovo-Schutzkorps (Kosovo Protection Corps — KPC) und des Personals in den Bereichen Polizei und Justiz sowie für die Finanzverwaltung.

    Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit grundlegender öffentlicher Dienstleistungen für alle Volksgruppen, u. a. als Beitrag zur Verringerung des Bedarfs an den von Parallelstrukturen angebotenen Dienstleistungen.

    Aufbau und Erhaltung leistungsfähiger Ausbildungseinrichtungen für den öffentlichen Dienst, die frei von politischer Einflussnahme sind. Verbesserung der Schulung für höhere Führungskräfte. Entwicklung des Instituts für die öffentliche Verwaltung des Kosovo zu einer Einrichtung, die in der Lage ist, allen öffentlich Bediensteten berufliche Aus- und Fortbildung zu bieten.

    Verabschiedung des Gesetzes über Notfallmanagement und weitere Verbesserung der Leistung, Professionalität und Koordinierung der einschlägigen Institutionen des Kosovo, einschließlich des Kosovo‐Schutzkorps, im Bereich des Katastrophenschutzes.

    Justizsystem

    Gewährleistung effizienter und unparteiischer Gerichte, die frei von politischer Einflussnahme sind.

    Gewährleistung des Zeugenschutzes

    Einführung des Systems zur automatisierten Fallbearbeitung, um den Rückstand bei Gerichtsverfahren, insbesondere im Bereich des Zivilrechts, aufzuholen. Gewährleistung der Durchsetzung von Zivilurteilen.

    Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und Ausbildung im Rechtsbereich, insbesondere für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal. Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes über das Justizinstitut des Kosovo und Umwandlung des Instituts in eine dauerhaft leistungsfähige Ausbildungsstätte für Richter.

    Stärkung der Amtsgerichte und Verstärkung der polizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung, Sanktionierung und Bekämpfung der illegalen Besetzung, Nutzung und Errichtung von Eigentum.

    Stärkung der Staatsanwaltschaft, um zu gewährleisten, dass diese die Grundsätze der Autonomie und Unparteilichkeit einhalten kann.

    Aufbau von Kapazitäten, die frei von politischer Einflussnahme sind, zur Übernahme von Kompetenzen in den Bereichen Justiz und Inneres.

    Antikorruptionspolitik

    Umsetzung des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung. Einrichtung der Antikorruptionsagentur. Annahme und Umsetzung des Antikorruptionsplans.

    Menschenrechte und minderheitenschutz

    Gewährleistung der Unabhängigkeit und der finanziellen Lebensfähigkeit der unparteiischen Ombudsstelle sowie der gebührenden Beachtung der Empfehlungen dieser Stelle.

    Erleichterung und Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen aller Volksgruppen und Abschluss des Wiederaufbaus von durch die Ereignisse des März 2004 beschädigtem und zerstörtem Eigentum, einschließlich historischer und religiöser Stätten.

    Stärkung der Verwaltungsstrukturen und Mechanismen der Rechenschaftspflicht im Ministerium für Rückkehr- und Gemeinschaftsangelegenheiten. Weiterentwicklung und Umsetzung des gemeinsamen strategischen Rahmens für Rückkehr- und Gemeinschaftsangelegenheiten sowie Entwicklung kommunaler Mechanismen zur nachhaltigen Förderung der Integration von Rückkehrern und existierenden Minderheiten.

    Verabschiedung und Durchsetzung eines wirksamen Gesetzes über die Amtssprachen und Einrichtung wirksamer Mechanismen zur Überwachung seiner Umsetzung.

    Regelung informeller Siedlungen. Erarbeitung nachhaltiger Lösungen für die Rückführung und Integration der Roma-Minderheiten, die unter prekären Bedingungen in Lagern und für Gruppen von Binnenvertriebenen, die in informellen Zentren leben.

    Verabschiedung des Gesetzes über die Erhaltung des kulturellen Erbes und Einrichtung von Verwaltungsmechanismen zur Gewährleistung seiner Umsetzung.

    Verabschiedung des Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und des Gesetzes über Verleumdung und üble Nachrede. Konsolidierung des Selbstregulierungssystems der Medien durch die Einsetzung der Unabhängigen Medienkommission, die effiziente Funktionsweise des Presserats und die Umsetzung des Pressegesetzes.

    Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für Nichtregierungsorganisationen und Gewährleistung, dass sie innerhalb dieses Rahmens frei agieren können.

    Vervollständigung der Rechtsvorschriften und Abschluss der Maßnahmen insbesondere zum Schutz von Eigentumsrechten, Wohnrechten und Rechten an Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden einschließlich des Rechtsrahmens zur Regelung des Bauwesens. Harmonisierung der Vorschriften auf kommunaler Ebene und Schaffung eines Mechanismus zur wirksamen Beilegung von Streitigkeiten über gewerbliches und landwirtschaftliches Eigentum. Sensibilisierung der Bevölkerung für die Folgen des illegalen Bauens.

    Entwicklung und Umsetzung einer Strategie, die eine dauerhafte Nachfolgeregelung für die Abteilung für Wohnraum und Eigentum einschließt, um alle noch offenen Wohnungseigentumsansprüche zu regeln.

    Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes.

    Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Verhinderung und Sanktionierung jeder Form von Gewalt gegen Frauen.

    Regionale angelegenheiten und internationale verpflichtungen

    Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Förderung gutnachbarlicher Beziehungen.

    Abschluss und Umsetzung von Freihandelsabkommen in der Region und Beteiligung an allen einschlägigen regionalen Initiativen, insbesondere im Rahmen des Stabilitätspakts.

    Wirtschaftliche Anforderungen

    Abschluss des Privatisierungsprozesses gemäß dem Zeitplan der Treuhandgesellschaft des Kosovo.

    Vollendung des Zusammenschlusses von öffentlichen Unternehmen, und zwar des Stromversorgungsunternehmens, der Eisenbahn, der Fernwärmegesellschaft sowie der Dienstleister in den Bereichen Wasser und Abwasser. Durchführung weiterer Umstrukturierungsschritte zur Verbesserung ihres Managements, ihrer Effizienz sowie ihrer langfristigen Finanzierbarkeit. Weitere Stärkung des Rechtsrahmens für die Versorgungseinrichtungen und Ausbau der Verwaltungskapazitäten der unabhängigen Regulierungsbehörde.

    Erhöhung der Transparenz und der dauerhaften Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Gewährleistung der Vereinbarkeit des Haushaltsplans 2006 mit dem konsolidierten Mittelfristigen Ausgabenrahmen.

    Festlegung und Umsetzung der makroökonomischen und haushaltspolitischen Prioritäten in enger Zusammenarbeit mit dem IWF.

    Verbesserung der haushaltspolitischen Disziplin und wirksamere Kontrolle der öffentlichen Ausgaben. Einführung wirksamer Verfahren zur Aufdeckung, Behandlung und Verfolgung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Finanzmitteln.

    Weitere Entwicklung eines handelspolitischen Rechts- und Planungsrahmens in Übereinstimmung mit den Anforderungen von EU und WTO. Veröffentlichung und Umsetzung des Gesetzes über Außenhandelsaktivitäten.

    Verbesserung der Qualität der Primar- und Sekundarbildung, der Hochschulbildung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    Europäische Normen

    Stärkung der Verwaltungskapazitäten sämtlicher Institutionen zur wirksamen Überprüfung der Übereinstimmung von politischen Konzepten und Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht, insbesondere durch den Ausbau der für Fragen der Annäherung an die EU zuständigen Stellen.

    Binnenmarkt

    Freier Warenverkehr

    Vorbereitung der erforderlichen Rechtsvorschriften und Schaffung der Infrastruktur in Bezug auf Normung, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung unter Berücksichtigung von Komplementaritäten mit der Region.

    Umsetzung des Gesetzes über Binnenhandel.

    Freier Kapitalverkehr

    Verabschiedung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und Stärkung des Aufsichtsverfahrens im Finanzsektor.

    Zoll und Steuern

    Stärkung der Kapazitäten der Zollverwaltung zur Bekämpfung von Korruption und grenzüberschreitender Kriminalität. Stärkung der Kapazitäten der Fahndungseinheit.

    Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Handelspräferenzen (Ursprung).

    Verbesserung des Steuersystems und Stärkung der Kapazitäten der Steuerverwaltungen in Bezug auf Kontrolle und Steuereinziehung.

    Verpflichtung, die Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung einzuhalten, sowie Gewährleistung, dass neue Steuermaßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen.

    Öffentliches Beschaffungswesen

    Annahme und wirksame Umsetzung des überarbeiteten Vergaberechts, einschließlich der einschlägigen Durchführungsbestimmungen. Einrichtung wirksamer Überprüfungsverfahren.

    Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum

    Entwurf und Umsetzung von Rechtsvorschriften über den Schutz geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentums. Festlegung einer mittelfristigen Strategie zur Verbesserung der Durchsetzung dieser Rechte.

    Statistik

    Erstellung einer ersten Reihe zuverlässiger (volkswirtschaftlicher) Gesamtrechungen.

    Sektorale politikfelder

    Industrie und KMU

    Verabschiedung einer mittelfristigen Strategie zur KMU-Politik, einschließlich Einrichtung der Agentur für KMU-Förderung und der Investitionsförderungsagentur. Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

    Verabschiedung eines Rechnungslegungskonzeptes für allgemeine Zwecke, das sich für die besonderen Gegebenheiten des Kosovo eignet, wobei die Anwendung der internationalen Finanzberichterstattungs‐Standards/internationalen Rechnungslegungsstandards auf Unternehmen von öffentlichem Interesse beschränkt ist, und von den in der 4. und der 7. Gesellschaftsrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen in vollem Umfang Gebrauch gemacht wird.

    Landwirtschaft und Fischerei

    Formulierung und Umsetzung einer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

    Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU‐Besitzstand in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit.

    Angleichung des Identifizierungs- und Registrierungssystems für Rinder an die EU-Vorschriften.

    Umwelt

    Vorbereitung der Annahme und der Umsetzung von mit dem EU-Besitzstand übereinstimmenden Rechtsvorschriften im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung.

    Erstellung eines umfassenden Umweltaktionsplans mit Schwerpunkt auf Fragen der öffentlichen Gesundheit mit dem Ziel einer Angleichung an den EU-Besitzstand .

    Vorbereitung von Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung und zur Förderung des Interesses der Zivilgesellschaft an Umweltfragen.

    Verkehrspolitik

    Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes einschließlich der Beobachtungsstelle für den Verkehr.

    Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes. Verabschiedung eines Gesetzes über Straßenverkehrssicherheit und Beginn der Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich.

    Stärkung der Kapazitäten im Bereich der Verkehrsplanung im Hinblick auf die Verabschiedung und Umsetzung eines verkehrspolitischen Rahmenkonzepts, unter anderem durch die Entwicklung einer multimodalen Verkehrsstrategie auf zentraler und lokaler Ebene.

    Weitere Verbesserung der datenbasierten Anlagenverwaltung in Bezug auf Instandhaltung und Sanierung.

    Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über die Luftfahrt an den EU-Besitzstand im Hinblick auf den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum.

    Stärkung des zivilen Flughafenbetreibers in Pristina durch Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung mit dem Ziel, eine ausreichende Sicherheit und eine effiziente und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten.

    Energie

    Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft. Gewährleistung der langfristigen Lebensfähigkeit des Stromversorgungsunternehmens, vor allem durch eine stark verbesserte Gebührenerhebung und die Verbesserung der Managementstrukturen.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf elektronische Kommunikationsnetze sowie auf Dienste, die auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Umfelds ausgerichtet sind, um Auslandsinvestitionen anzuziehen.

    Finanzkontrolle

    Erstellung einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen als Grundlage für die Umsetzung der mittelfristigen Empfehlungen in diesem Bereich.

    Recht, freiheit und sicherheit

    Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

    Intensivierung der Zusammenarbeit der für die Verwaltung der Staats- bzw. Verwaltungsgrenzen zuständigen Behörden.

    Geldwäsche

    Gewährleistung, dass die Finanzermittlungsstelle ihre Aufgabe der Erfassung und Untersuchung von Daten in Bezug auf Geldwäsche auf wirksame Weise erfüllt.

    Drogen

    Weiterer Ausbau der lokalen Kapazitäten im Bereich der Drogenfahndung.

    Polizei

    Verbesserung der Effizienz der Kriminalpolizei. Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Einsetzung der Kosovo-Polizei und Verstärkung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Ermittlung und interne Kontrolle. Stärkung der Führungsebene.

    Gewährleistung, dass die künftige Akademie für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der öffentlichen Sicherheit eine unabhängige und professionelle Ausbildungseinrichtung wird.

    Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

    Weiterer Ausbau der lokalen Kapazitäten in der Unterabteilung Organisierte Kriminalität der Kosovo-Polizei. Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels.

    MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Politische Anforderungen

    Demokratie und rechtstaatlichkeit

    Öffentliche Verwaltung

    Fortsetzung einer nachhaltigen Reform der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung von Haushaltszwängen. Verbesserung der Kapazitäten der Lokalverwaltungen im Hinblick auf die Gewährleistung einer gleichmäßigen und wirksamen Versorgung ihrer Wahlbezirke mit Dienstleistungen.

    Justizsystem

    Festlegung und Konsolidierung eines vollständigen gesetzlichen Rahmens im Kosovo, der die Rechte und Interessen aller Volksgruppen gewährleistet, unter Ausschöpfung aller derzeit im Kosovo geltenden Rechtsquellen.

    Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sowie der Autonomie des Strafverfolgungssystems.

    Stärkung der Verwaltungskapazitäten und der Leistungsfähigkeit der Justiz und aller Vollzugsorgane. Gewährleistung der Tragfähigkeit eines umfassenden Systems der Prozesskostenhilfe. Entwicklung eines Mechanismus für die alternative Streitbeilegung.

    Verbesserung des Strafvollzugs mit Schwerpunkt auf Sicherheit, Kontrolle, Management, Berufsausbildung und Wiedereingliederung sowie dem Zustand der Einrichtungen.

    Menschenrechte und minderheitenschutz

    Verabschiedung von Rechtsvorschriften sowie Einrichtung und ordnungsgemäße Anwendung von Mechanismen zum Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Europarats.

    Dauerhafte Absicherung der ethnischen Minderheiten und Sicherstellung deren diskriminierungsfreier Beteiligung am gesellschaftlichen Leben durch die Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit, Freizügigkeit sowie ihres gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen und Diensten der Daseinsvorsorge.

    Umsetzung des Gesetzes über die Gleichstellung der Geschlechter. Gewährleistung der Gleichstellung der Frau in allen politischen Bereichen und Rechtsvorschriften.

    Entwicklung einer integrierten Politik zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Sensibilisierung der Allgemeinheit für das kulturelle Erbe und dessen Achtung.

    Gewährleistung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Rolle als öffentlich-rechtlicher Dienst für alle Volksgruppen und in deren Sprachen erfüllt. Förderung des Minderheitenrundfunks und der Nachhaltigkeit von Minderheitenmedien. Gewährleistung der Chancengleichheit für private und öffentlich-rechtliche Medien.

    Sicherstellung, dass die Katasterbehörde des Kosovo und die kommunalen Katasterämter transparenten, diskriminierungsfreien und uneingeschränkten Zugang zu Grundbuchinformationen gewähren und über funktionierende Mechanismen der Rechenschaftspflicht verfügen.

    Regionale angelegenheiten und internationale verpflichtungen

    Weitere Stärkung der Mechanismen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsdurchsetzung, einschließlich der Überstellung verdächtiger und verurteilter Personen sowie gegenseitige Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden.

    Anstrengungen im Hinblick auf das künftige regionale Freihandelsabkommen für Südosteuropa.

    Wirtschaftliche Anforderungen

    Vorbereitung der Entwicklung von Kapazitäten im Hinblick auf Kreditaufnahme und Schuldenmanagement.

    Untersuchung möglicher Garantiemechanismen, um ausländische Investoren anzuziehen, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur.

    Entwicklung einer flexiblen Sozialpolitik zur Förderung von Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, mit besonderem Schwerpunkt auf der Beschäftigung für Jugendliche.

    Aufbau von Kapazitäten im Bankensektor zur Bereitstellung wettbewerbsfähiger Bankdienstleistungen und langfristiger wettbewerbsfähiger Finanzierungen. Gewährleistung der zuverlässigen und effizienten Banken-, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht.

    Vorantreiben der Ausarbeitung einer mittelfristigen Entwicklungsstrategie und eines mittelfristigen Entwicklungsplans, die mit sektoralen Strategien verknüpft sind, die Armutsbekämpfung einbeziehen und mit dem mittelfristigen Ausgabenrahmen und dem öffentlichen Investitionsprogramm im Einklang stehen.

    Europäische Normen

    Binnenmarkt

    Freier Warenverkehr

    Beginn der Umsetzung der nach dem Neuen Konzept und dem Gesamtkonzept sowie nach dem Alten Konzept verfassten Richtlinien.

    Weitere Übernahme der Europäischen Normen.

    Einrichtung einer Marktüberwachungsstruktur.

    Zoll und Steuern

    Kontinuierliche Anpassung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Zoll und Steuern an den EU-Besitzstand und weitere Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit zur Durchsetzung der Zollvorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung.

    Öffentliches Beschaffungswesen

    Gewährleistung, dass die Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen von den öffentlichen Auftraggebern auf allen Ebenen wirksam umgesetzt werden, u. a. durch die Entwicklung operationeller Instrumente, die Durchführung von Schulungen und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten.

    Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum

    Weitere Stärkung der Durchsetzung der Rechte an geistigem, kommerziellem und gewerblichem Eigentum im Einklang mit der mittelfristigen Strategie.

    Statistik

    Verstärkte Bemühungen um die Erstellung eines zuverlässigen statistischen Systems.

    Sektorale politikfelder

    Industrie und KMU

    Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und der mittelfristigen KMU-Strategie.

    Weitere schrittweise Angleichung des Gesellschaftsrechts, einschließlich der Rechnungslegungsgrundsätze.

    Landwirtschaft und Fischerei

    Aufbau eines Planungs- und Rechtsrahmens zur Unterstützung einer nachhaltigen Bodenreform. Verstärkter Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor einer planlosen Stadtentwicklung.

    Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zur Erfassung ihrer Verbringung.

    Erarbeitung eines Programms zur Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe.

    Einleitung von Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle des Anbaus heimischer Pflanzen, insbesondere von Erzeugnissen, die spezifischen EU-Anforderungen unterliegen.

    Umwelt

    Verabschiedung und Umsetzung des Umweltaktionsplans mit dem Ziel einer Harmonisierung mit dem EU-Besitzstand.

    Umsetzung und Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung und zur Förderung des Interesses der Zivilgesellschaft an Umweltfragen.

    Verkehrspolitik

    Weitere Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes.

    Energie

    Aufbau eines Rechts- und Regulierungsrahmens zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften und gemischter Investitionen im Energiesektor im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Studie über die Investitionszunahme.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Umsetzung der Rechtsvorschriften über elektronische Kommunikationsnetze und ‐dienste und Stärkung der Position der unabhängigen Regulierungsbehörde.

    Finanzkontrolle

    Unter der Koordination des Finanzministeriums: Entwicklung und Umsetzung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und der funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfung in Übereinstimmung mit den internationalen Standards und den bewährten Praktiken der EU durch kohärente Rechtsvorschriften und angemessene Verwaltungskapazitäten.

    Stärkung der operationellen Kapazitäten sowie der funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs.

    Recht, freiheit und sicherheit

    Drogen

    Entwurf und Umsetzung wirksamer Rechtsvorschriften und Strategien zur Bekämpfung des Drogenhandels und des Drogenmissbrauchs.

    Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

    Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Kampf gegen organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Terrorismus. Ausbau der lokalen Kapazitäten zur Ermittlung in Aktivitäten der organisierten Kriminalität. Ausbau der justiziellen Kapazitäten zur Verfolgung von Fällen organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Einleitung der entsprechenden Gerichtsverfahren.

    Ausarbeitung einer Waffeneinsammlungsstrategie, Vervollständigung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften über Kleinwaffen.


    (1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

    (2)  Ohne den Kosovo im Sinne der UNSCR 1244.


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