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Document 32005R1698R(06)
Corrigendum to Council Regulation (EC) No 1698/2005 of 20 September 2005 on support for rural development by the European Agricultural Fund for Rural Development (EAFRD) ( OJ L 277, 21.10.2005 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ( ABl. L 277 vom 21.10.2005 )
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ( ABl. L 277 vom 21.10.2005 )
ABl. L 206 vom 2.8.2012, p. 23–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/1698/corrigendum/2012-08-02/1/oj
2.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 206/23 |
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
( Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 21. Oktober 2005 )
Seite 1, Erwägungsgrund 2:
anstatt:
„(2) |
Gemäß dem Vertrag ist bei der Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der hierfür anzuwendenden besonderen Methoden die besondere Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich aus dem sozialen Aufbau der Landwirtschaft und den strukturellen und naturbedingten Unterschieden zwischen den verschiedenen ländlichen Gebieten ergibt.“ |
muss es heißen:
„(2) |
Gemäß dem Vertrag ist bei der Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der hierfür anzuwendenden besonderen Methoden die besondere Eigenart der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich aus dem sozialen Aufbau der Landwirtschaft und den strukturellen und naturbedingten Unterschieden zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten ergibt.“ |
Seite 17, Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c:
anstatt:
„… werden die Beihilfen nur für solche Investitionen gewährt, die von Kleinstunternehmen gemäß Absatz 2 zur Einhaltung einer neu eingeführten Gemeinschaftsnorm getätigt werden. …“
muss es heißen:
„… werden die Beihilfen nur für solche Investitionen gewährt, die von Kleinstunternehmen gemäß Absatz 3 zur Einhaltung einer neu eingeführten Gemeinschaftsnorm getätigt werden. …“