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Document 32005E0666

Gemeinsamer Standpunkt 2005/666/GASP des Rates vom 20. September 2005 zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/661/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger

ABl. L 247 vom 23.9.2005, p. 40–40 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 168M vom 21.6.2006, p. 318–318 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 24/09/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2005/666/oj

23.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 247/40


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2005/666/GASP DES RATES

vom 20. September 2005

zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/661/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 24. September 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/661/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger (1) angenommen.

(2)

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/661/GASP gilt bis zum 24. September 2005.

(3)

In Anbetracht der jüngsten politischen Entwicklungen, die das Ergebnis zunehmender Unterdrückung in Belarus sind, sollte der Gemeinsame Standpunkt 2004/661/GASP für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Gemeinsame Standpunkt 2004/661/GASP wird für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht worden sind.

Artikel 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 20. September 2005.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BECKETT


(1)  ABl. L 301 vom 28.9.2004, S. 67. Geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/848/GASP (ABl. L 367 vom 14.12.2004, S. 35).


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