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Document 32005D0754

    2005/754/EG: Beschluss der Kommission vom 19. Oktober 2005 zur Ernennung der Mitglieder der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien für die dritte Amtszeit

    ABl. L 284 vom 27.10.2005, p. 6–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 349M vom 12.12.2006, p. 505–506 (MT)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/754/oj

    27.10.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 284/6


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 19. Oktober 2005

    zur Ernennung der Mitglieder der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien für die dritte Amtszeit

    (2005/754/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 16. Dezember 1997 (SEK(97) 2404) zur Einsetzung der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) und der Ermächtigung des Präsidenten der Europäischen Kommission zur Ernennung der Mitglieder,

    gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 26. März 2001 (K(2001) 691) zur Änderung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien,

    gestützt auf den Beschluss 2005/383/EG der Kommission vom 11. Mai 2005 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (1),

    gestützt auf die offene Aufforderung zur Interessensbekundung auf der EGE-Website am 20. Mai 2005 mit Einreichungsfrist 20. Juni 2005,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die EGE ist ein unabhängiges fachübergreifendes Beratungsgremium der Europäischen Kommission, das sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzt.

    (2)

    Auf die Aufforderung zur Interessensbekundung (2) gingen 38 Bewerbungen ein. Von den bisherigen EGE-Mitgliedern können zehn wieder ernannt werden (3) und neun haben diesen Wunsch geäußert.

    (3)

    Die EGE-Mitglieder müssen eine angemessene Palette beruflicher Fähigkeiten und Erfahrungen abdecken.

    (4)

    Die Mitglieder werden aufgrund ihrer persönlichen Fachkompetenz und Eignung ad personam ernannt —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Ernennung folgender scheidender EGE-Mitglieder wird für einen Zeitraum von vier Jahren verlängert:

    1.

    Rafael Capurro

    2.

    Inez de Beaufort

    3.

    Göran Hermerén

    4.

    Linda Nielsen

    5.

    Pere Puigdomenech Rosell

    6.

    Günter Virt.

    Artikel 2

    Folgende Personen werden für einen Zeitraum von vier Jahren als EGE-Mitglieder ernannt:

    1.

    Emmanuel Agius

    2.

    Diána Bánáti

    3.

    Anne Cambon-Thomsen

    4.

    Carlo Casini

    5.

    Jozef Glasa

    6.

    Hille Haker

    7.

    Julian Kinderlerer

    8.

    Krzysztof Marczewski

    9.

    Paula Martinho da Silva.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Brüssel, den 19. Oktober 2005

    Für die Kommission

    José Manuel BARROSO

    Der Präsident


    (1)  ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 17.

    (2)  Siehe Artikel 3 Absatz 2 fünfter Gedankenstrich des Beschlusses 2005/383/EG: „Die Ermittlung und Auswahl der EGE-Mitglieder erfolgt im Wege einer offenen Aufforderung zur Interessensbekundung“.

    (3)  Siehe Artikel 3 Absatz 2 dritter Gedankenstrich des Beschlusses 2005/383/EG: „Jedes Mitglied der EGE wird für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt. Die Ernennung kann höchstens um zwei weitere Amtszeiten verlängert werden.“


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