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Document 32005D0373

    2005/373/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 2004 über die von der portugiesischen Republik beabsichtigte staatliche Beihilfe zugunsten von Infineon Technologies, Portugal, SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 326) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 120 vom 12.5.2005, p. 5–20 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/373/oj

    12.5.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 120/5


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 16. März 2004

    über die von der portugiesischen Republik beabsichtigte staatliche Beihilfe zugunsten von Infineon Technologies, Portugal, SA

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 326)

    (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2005/373/EG)

    KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz,

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Nummer 1 Buchstabe a,

    nach Aufforderung der interessierten Parteien zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß den vorgenannten Artikeln (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    I.   DAS VERFAHREN

    (1)

    Mit Schreiben vom 23. Dezember 2002, das am 3. Januar 2003 registriert wurde, teilte Portugal gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (2) (im Folgenden als „multisektorale Rahmenregelung“ bezeichnet) der Kommission mit, dass es beabsichtige, Investitionsbeihilfen zugunsten von Infineon Technologies — Fabrico de Semicondutores, Portugal, SA, (im Folgenden als „Infineon Portugal“ bezeichnet) zu gewähren. Die geplante Beihilfe wurde unter Nummer N 1/2003 registriert.

    (2)

    Die Kommission hat den Eingang des Schreibens am 15. Januar 2003 bestätigt. Mit Schreiben vom 17. Januar 2003 setzte die Kommission Portugal darüber in Kenntnis, dass die eingereichten Unterlagen unvollständig seien, und legte eine Reihe von Fragen vor. Nachdem Portugal von der Kommission dazu aufgefordert wurde, übermittelte Portugal mit Schreiben vom 6. Mai 2003, das am darauf folgenden Tag registriert wurde, zusätzliche Angaben. Mit Schreiben vom 9. Juli 2003 (K(2003) 2004endg) setzte die Kommission Portugal von ihrem Beschluss in Kenntnis, bezüglich dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Der Beschluss der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission hat die interessierten Parteien zur Abgabe einer Stellungnahme zu der betreffenden Beihilfe aufgefordert.

    (3)

    Mit Schreiben Nr. 2531 vom 6. August 2003 (registriert am 13. August 2003) und Nr. 2540 vom 7. August 2003 (registriert am 19. August 2003) legte Portugal seine Antwort bezüglich der Eröffnung des Verfahrens vor.

    (4)

    Die Kommission erhielt von vier interessierten Parteien Stellungnahmen. Diese wurden an Portugal für mögliche Stellungnahmen weitergeleitet. Diese ging mit Schreiben Nr. 825 vom 15. Dezember 2003 ein (registriert am 23. Dezember 2003).

    II.   BESCHREIBUNG

    1.   Der Beihilfeempfänger

    (5)

    Infineon Portugal ist eine 100%ige Tochter von Infineon Technologies, NV, das wiederum von Infineon Technologies AG kontrolliert wird (im Folgenden als Infineon bezeichnet). Infineon ist die Muttergesellschaft eines großen internationalen Konzerns mit vier Hauptgeschäftsbereichen: drahtgebundene Kommunikation, sichere mobile Lösungen, Speicherprodukte sowie Automobil- und Industrieelektronik. Infineon ging im März 2000 an die Börse, und das Unternehmen ist ein „Spin-Off“ der Siemens AG, das im Halbleiterbereich tätig ist.

    (6)

    Infineon Portugal ist im Bereich Speicherprodukte tätig: Das Unternehmen entwirft, entwickelt, fertigt und vermarktet Halbleiterprodukte für Speicher. Infineon Portugal ist eine Betriebseinheit für die Back-End-Fertigung und führt die Montage, den Endtest und die Verpackung von DRAM-Speichern (Dynamic Random Access Memory) mit 64 MB, 128 MB und 265 MB durch. Nach Darstellung der portugiesischen Behörden ist Infineon in Portugal der einzige Back-End-Betrieb auf dem Gebiet der DRAM-Speicherherstellung in Europa.

    (7)

    Portugal hat folgende Angaben zu Umsatz und Arbeitsplätzen bei Infineon gemacht, aufgeschlüsselt nach den Märkten weltweit, im EWR und in Portugal:

    Tabelle 1

    Umsatz

    (in Mio. EUR)

     

    Weltweit

    EWR

    Portugal

    Umsatz

    Arbeitsplätze

    Umsatz

    Arbeitsplätze

    Umsatz

    Arbeitsplätze

    1998

    3 178

    21 861

    1 861

    14 401

    […] (4)

    1999

    4 237

    24 541

    2 444

    15 695

    2000

    7 283

    29 166

    3 259

    17 656

    2001

    5 671

    33 813

    3 005

    21 821

    2002

    5 207

    30 423

    2 395

    20 306

    2.   Das Vorhaben

    (8)

    Die Investition ist in Vila do Conde (der Region um Porto) geplant, in einem Fördergebiet nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, in dem die für die Unterstützung neuer Investitionen erlaubte Beihilfehöchstintensität für Großunternehmen 32 % netto beträgt.

    (9)

    Mit der Durchführung des Vorhabens wurde im Juni 2000 begonnen. Das Vorhaben wurde im September 2003 abgeschlossen. Die Investition wurde getätigt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch eine Erweiterung der Produktion von DRAM-Speichern mit 16 und 64 MB auf DRAM-Speicher mit 256 und 512 MB zu erhöhen. Darüber hinaus hat das Unternehmen die so genannte „Board on Chip“-Technologie (eine neue Form der Kapselung von Speicher-Chips) eingeführt, die den Wert des Endprodukts erhöht. Infineon Portugal hat ein neues Produkt, das „Chip Sized Package“ eingeführt, einen Speicher mit geringerem Platzbedarf.

    (10)

    Vor der Durchführung des Investitionsvorhabens produzierte Infineon Portugal zirka 2 Millionen Chips pro Woche. Nach Abschluss des Vorhabens wuchs die Produktionskapazität auf 5 Millionen Chips pro Woche. Die Kapazitätserweiterung aufgrund der Durchführung des Vorhabens betrug somit 150 %.

    (11)

    Nach Auskunft der portugiesischen Behörden verfügt Infineon über einen Marktanteil von 3,5 % bei Halbleitern und 12,8 % bei DRAMs (Daten bezogen auf 2002).

    (12)

    Die beihilfefähigen Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 141 036 103 EUR (Angaben für 2000). Die Kosten für das Vorhaben schlüsseln sich wie folgt auf:

    Tabelle 2

    (in EUR)

     

    Gesamtkosten

    Beihilfefähige Kosten

     

    2000

    2001

    2002

    2000

    2001

    2002

    […] (5)

    Gesamt

    141 472 781

    141 036 103

    (13)

    Nach Darstellung der portugiesischen Behörden führte das Vorhaben zur Schaffung von 252 direkten Arbeitsplätzen und weiteren 30 indirekten Arbeitsplätzen in der Region. Darüber hinaus ist Portugal der Auffassung, dass das Vorhaben die Erhaltung von 596 Arbeitsplätzen sicherte, was der Gesamtzahl der Arbeitsplätze bei Infineon Portugal entspricht.

    3.   Beihilfemaßnahmen

    (14)

    Laut den portugiesischen Behörden beantragte der Beihilfeempfänger im April 1999 staatliche Beihilfen. Diese Beihilfen bestehen aus einem Darlehen, das gemäß Beschluss betreffend die Beihilfe N 667/1999 gewährt wird (6), und einem Steuervorteil, der gemäß Beschluss betreffend die Beihilfe N 97/1999 gewährt wird (7).

    (15)

    Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen in einer Gesamthöhe von 56 414 441 EUR. Im Jahr 2005 wird ein Betrag in Höhe von 42 310 831 EUR in eine nicht rückzahlbare Beihilfe umgewandelt. Das Restdarlehen, d. h. 14 103 610 EUR, wird in acht gleich großen, halbjährlichen Raten zurückbezahlt (im Zeitraum von 2005 bis 2008). Dieses Darlehen wurde von den portugiesischen Behörden am 21. November 2001 genehmigt, allerdings wurde bis zum heutigen Datum keine Zahlung geleistet.

    (16)

    Darüber hinaus wird Infineon Portugal von Steuerbegünstigungen in Höhe von maximal 20 450 235 EUR profitieren. Diese Steuerbegünstigungen werden für Gewinne, die sich aus der notifizierten Investition ergeben, in Form einer Steuerbefreiung für juristische Personen erteilt. Der vorgesehene Steuervorteil soll von Infineon nach folgendem Zeitplan eingesetzt werden: 795 000 EUR im Jahr 2004, 1 327 000 EUR im Jahr 2005, 15 331 235 EUR im Jahr 2006, 1 462 000 EUR im Jahr 2007 und 1 535 000 im Jahr 2008. Die portugiesischen Behörden haben unterstrichen, dass der Gesamtbetrag des oben genannten Steuervorteils auf keinen Fall überschritten werden soll. Diese Steuervorteile wurden von den portugiesischen Behörden am 12. Juni 2000 genehmigt.

    (17)

    Die folgende Tabelle zeigt in Kurzform die Beihilfeintensität der oben beschriebenen Maßnahmen:

    Tabelle 3

    (in EUR)

    Steuervorteil

    Nominaler Steuervorteil

    Bruttobeihilfeäquivalent Steuervorteil

    Nettobeihilfeäquivalent Steuervorteil

    Rückzahlbares Darlehen

    14 103 610 (8)

    5 074 471

    3 673 917

    Nicht rückzahlbare Beihilfe

    42 310 831

    32 068 350

    23 217 486

    Steuerbegünstigungen

    20 450 235

    14 612 896

    14 612 896

    Gesamt

    76 864 676

    51 755 717

    41 504 299

    (18)

    Der Berechnung des Nettobeihilfeäquivalents und des Bruttobeihilfeäquivalents der Beihilfemaßnahmen wurden folgende Angaben zugrunde gelegt:

    a)

    Die Referenzrate für den Abzug des Beihilfebetrags in Bezug auf das Datum des Investitionsbeginns (Juni 2000), die auch für die Berechnung der sich ergebenden Einsparungen bei der Zinszahlung auf das rückzahlbare Darlehen eingesetzt wurde, beträgt 5,70 % und entspricht der in Portugal im Jahr 2000 verwendeten Rate.

    b)

    Das Bruttobeihilfeäquivalent der Maßnahmen wurde berechnet, indem die nominalen Beihilfebeträge des Finanzzuflusses in Bezug auf Juni 2000 abgezogen wurden.

    c)

    Das Nettobeihilfeäquivalent der Maßnahmen (NBÄ) wurde — wie von den portugiesischen Behörden beantragt — auf der Grundlage der Umrechnungsrate berechnet, die nach dem Regionalbeihilfeplan für Portugal vorgesehen sind [Nettobeihilfeäquivalent = Bruttobeihilfeäquivalent × (1-27,6 %)].

    Die Nettobeihilfeintensität (Betrag der Beihilfe als Nettobeihilfeäquivalent/beihilfefähige Gesamtkosten) beträgt demnach 29,4 % (41 504 299 EUR/141 036 103 EUR).

    4.   Gründe für die Einleitung eines förmlichen Untersuchungsverfahrens

    (19)

    Am 9. Juli 2003 setzte die Kommission Portugal von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen der vorgesehenen staatlichen Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Die Kommission äußerte Zweifel zu folgenden Punkten:

    a)

    Zuschussfähigkeit der Unternehmensinvestition in Form von Regionalbeihilfen, insbesondere in Bezug auf die Finanzkraft von Infineon Portugal;

    b)

    Unklarheit, ob der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die portugiesischen Behörden vom Beihilfeempfänger vor der Durchführung des Vorhabens eingereicht und ob die Beihilfe bereits ausbezahlt wurde;

    c)

    Berechnungen Portugals zum Nettobeihilfeäquivalent und der Beihilfeintensität;

    d)

    Anwendung diverser Kürzungsfaktoren auf die genehmigungsfähige Beihilfehöchstintensität auf der Grundlage des multisektoralen Regionalbeihilferahmens, insbesondere des Wettbewerbsfaktors (T) und des Faktors „Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ (I). Die Kommission verfügt vor allem über keine zuverlässigen Informationen zur definitiven Festlegung der Marktentwicklung und kann nicht ausschließen, dass sich der jeweilige Sektor in einer absoluten oder relativen Schrumpfung befindet. Die Kommission äußerte auch Zweifel an den Angaben, dass alle in der portugiesischen Betriebsstätte vorhandenen Arbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben gesichert worden seien.

    III.   STELLUNGNAHMEN INTERESSIERTER PARTEIEN

    (20)

    Die Kommission erhielt von vier interessierten Parteien Stellungnahmen: einem Forschungsinstitut, das sich mit der Entwicklung von Prozessen bei der Back-End-Fertigung befasst, der Deutsch-Portugiesischen Handelskammer (Câmara de Comércio Luso-Alemã); einem portugiesischen Institut für die Entwicklung neuer Technologien und einer Anwaltskanzlei, die einen Wettbewerber von Infineon vertritt. Diese Stellungnahmen wurden Portugal mit Schreiben vom 10. November 2003 übermittelt. Die portugiesischen Behörden nahmen dazu mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 Stellung.

    (21)

    Drei der interessierten Parteien sprachen sich für die Beihilfe aus. Sie hoben die Bedeutung der Aufrechterhaltung von Back-End-Fertigungsstätten für DRAM-Speicher in Europa hervor, insbesondere für die Sektoren, in denen DRAMs benutzt werden. Sie bezogen sich auch auf die Vorteile für die portugiesische Wirtschaft, die sich aus dem Bestehen einer Industrie mit einem erhöhten Mehrwert ergibt. Sie sprachen die positive Zusammenarbeit zwischen Infineon Portugal und den portugiesischen Universitäten, insbesondere im Bereich der Forschung, an. Ihrer Meinung nach ist es wichtig, dass die EU diese Art von Investition fördert, die äußerst innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anzieht, und solche Unternehmen davon abhält, ihre Aktivitäten in asiatische Länder zu verlegen, in denen beträchtliche staatliche Beihilfen bezahlt werden.

    (22)

    Die Anwaltskanzlei, die einen Konkurrenten von Infineon vertritt, sprach sich gegen die Beihilfe aus. Sie argumentierte, dass sich der Infineon-Konzern in Schwierigkeiten befindet und somit nicht für regionale Beihilfen in Betracht kommt. Sie hob ebenfalls hervor, dass auf dem DRAM-Markt eine strukturelle Überkapazität vorliegt und dass für den Fall, dass die Kommission die Beihilfe genehmigt, der entsprechende Betrag bedeutend reduziert werden müsse, um eine ungebührliche Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Schließlich argumentierte sie, dass Portugal eine erneute Notifizierung einreichen müsse, falls die Kommission entscheidet, dass der Betrag für die geplante Beihilfe verringert wird, zumal seit der Notifizierung der Maßnahme 10 Monate verstrichen seien und sich die Marktbedingungen verändert hätten.

    IV.   BEMERKUNGEN PORTUGALS

    (23)

    In seiner Stellungnahme zur Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens legte Portugal beweiskräftige Unterlagen vor, die belegten, dass der Antrag auf Beihilfe bereits vor Beginn der Ausführung des Vorhabens eingereicht wurde (Schreiben des Beihilfeempfängers vom April 1999 an die portugiesische Regierung, in dem die finanzielle Unterstützung zugunsten der Investition beantragt wurde). Es legte auch Unterlagen vor, die eindeutig zeigten, dass die Beihilfe noch nicht ausbezahlt worden war (Erklärung der Wirtschaftsprüfer von Infineon Portugal, Erklärung der Agência de Investimento Portuguesa und Erklärung des Finanzministeriums).

    (24)

    Die portugiesischen Behörden legten auch die Bilanzen und die Gewinn- und Verlust-Rechnungen von Infineon Portugal für den Zeitraum zwischen 1998 und 2002 vor.

    (25)

    Portugal legte korrigierte Angaben zu den Gesamtkosten und zu den beihilfefähigen Investitionskosten vor. Diese wichen in einigen Punkten und Zwischensummen nur wenig von den zuvor gemachten Angaben ab, wobei die Gesamtbeträge unverändert blieben. Portugal erklärte weiterhin, dass sich sämtliche vorgesehenen Investitionsbeträge auf Werte das Jahres 2000 bezögen und daher keine Abzüge bei der Berechnung des Nettobeihilfeäquivalents und der Beihilfeintensität der Maßnahmen vorgenommen werden dürften.

    (26)

    Auf Antrag der Kommission legte Portugal detailliertere Berechnungen zum Nettobeihilfeäquivalent der Beihilfemaßnahmen und der entsprechenden Beihilfeintensität vor. Diese Berechnungen wiesen auf eine Nettobeihilfeintensität von 29,4 % hin.

    (27)

    Im Zusammenhang mit den von der Kommission angeforderten Marktdaten zur Berechnung des Wettbewerbsfaktors vertrat Portugal die Auffassung, das anzuwendende Kriterium sei die mittlere Kapazitätsauslastungsrate (nach Maßgabe von Punkt 3.3 des multisektoralen Beihilferahmens) und nicht der sichtbare Verbrauch. Auf dieser Grundlage legten die portugiesischen Behörden Daten vor, die zeigten, dass auf dem Markt für Mikrochips im Zeitraum zwischen 1998 und 2002 keine strukturellen Überkapazitäten bestanden.

    (28)

    Für den Fall, dass zur Berechnung des Wettbewerbfaktors der sichtbare Verbrauch zugrunde gelegt werde, muss laut Portugal die Anzahl von Bits und nicht der Transaktionswert als adäquate Kennzahl für die verbrauchten Kapazitäten herangezogen werden. Portugal hob hervor, dass die Kommission diese Kennzahl bereits in früheren Entscheidungen im Bereich des multisektoralen Regionalbeihilferahmens angewendet habe. Portugal hob auch hervor, dass die Kommission die Störungen am Markt berücksichtigen müsse, die sich aus der Auszahlung von Subventionen an Hynix, einen koreanischen Hersteller von DRAMs, ergaben. Die Kommission selbst hatte erkannt, dass diese Subventionen zwischen 1998 und 2001 zu einem „dramatischen Preisverfall“ bei DRAM-Speichern in der Gemeinschaft geführt hatten, und infolgedessen die koreanischen DRAMs mit einem Strafzoll von 34,8 % belegt. Daher ist Portugal der Auffassung, dass eine Einschätzung der Marktentwicklung durch die Heranziehung von Transaktionswerten kein korrektes Gesamtbild des Marktes widerspiegelt.

    (29)

    Die portugiesischen Behörden legten auch Daten zu den Marktanteilen von Infineon auf dem Sektor für DRAMs (12,8 % im Jahr 2002) sowie eine Schätzung für 2003 von 17,1 % vor. Sie schlossen daraus, dass der Marktanteil von Infineon auch nach Durchführung der Investitionsmaßnahmen 40 % nicht übersteigen würde.

    (30)

    In Bezug auf den Antrag der Kommission, Portugal möge die Anzahl von Arbeitsplätzen, die durch die Investition erhalten bleiben, nachweisen, wurde darauf hingewiesen, dass die portugiesische Betriebsstätte gemäß den Angaben zum vorherigen Produktionsumfang und zur Art der Produkte nicht in der Lage gewesen wäre, ohne Investitionen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, wodurch ihr Weggang vom Markt unausweichlich geworden wäre (eine Schätzung der Kosten für die Schließung der Anlagen wurde vorgelegt). Darüber hinaus waren für die investitionsbedingte Erhöhung der Gesamtproduktion um 150 % bedeutende Anstrengungen bei der Ausbildung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der vorhandenen Arbeitskräfte an die neuen Herstellungsprozesse angepasst werden konnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Back-End-Produktionsstätten aufgrund geringer Transportkosten und der zunehmenden Verlagerung dieser Art von Werken ins Ausland eindeutig mobil sind. Es wurde das Beispiel eines auf dem DRAM-Sektor tätigen Unternehmens genannt, das seine Geschäftstätigkeit in Portugal beendete, da es keine entsprechenden Investitionen getätigt hatte, um eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

    (31)

    Die portugiesischen Behörden sind daher der Meinung, dass die Kommission die Erhaltung von 596 Arbeitsplätzen berücksichtigen müsse, was der Gesamtzahl der Arbeitsplätze entspricht, die vor der Durchführung der Investitionsmaßnahme vorhanden waren. Darüber hinaus müsse die Schaffung von 252 neuen Arbeitsplätzen im Produktionsbereich infolge der Investition berücksichtigt werden. Die Gesamtzahl von 848 Arbeitsplätzen entspreche einem Verhältnis von Neuinvestition pro Arbeitsplatz von 166 316 EUR, was einen Faktor „Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ von 1 bedeute.

    V.   RECHTLICHE WÜRDIGUNG

    A.   Staatliche Beihilfen nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag

    (32)

    Nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

    (33)

    Die staatliche finanzielle Beihilfe, d. h. das Darlehen in Höhe von 56 414 441 EUR und die Steuerbegünstigungen in Höhe von 20 450 235 EUR, wurden von Portugal als Beihilfemaßnahmen notifiziert. Diese Beihilfen sollen aus Staatsmitteln gewährt werden und das Unternehmen begünstigen, das andernfalls die gesamten Investitionskosten alleine tragen müsste. Da auf dem fraglichen Sektor Wettbewerb und Handel vorherrschen, droht die Begünstigung eines Unternehmens durch die Gewährung finanzieller Vorteile den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die betreffenden Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne des oben genannten Artikels darstellen.

    B.   Zuschussfähigkeit des Unternehmens

    (34)

    Die von Portugal zur Verfügung gestellten Daten zeigen, dass Infineon Portugal 1998 Verluste in Höhe von 1,4 Mio. EUR, 1999 einen Gewinn in Höhe von 21,2 Mio. EUR und 2000 einen Gewinn von 27,3 Mio. EUR aufwies. In den Jahren 2001 und 2002 verzeichnete das Unternehmen einen Gewinnrückgang auf 15,7 Mio. bzw. 4,4 Mio. EUR. Diese Daten zeigen, dass Infineon Portugal sich trotz der Gewinneinbußen in den vorangegangenen Jahren zum Zeitpunkt der Investitionstätigkeit nicht in finanziellen Schwierigkeiten befand.

    (35)

    Infineon Portugal ist, wie oben beschrieben, Teil eines größeren Konzerns, des Infineon-Konzerns. In dem Jahr, als mit den Investitionen begonnen wurde (2000), konnte der Konzern einen Gewinn von 1 126 Mio. EUR vorweisen, wobei die Gesamtsumme der Aktiva 8 853 Mio. EUR betrug. Am Ende des Geschäftsjahres 2000 betrug das Eigenkapital 5 806 Mio. EUR. In den Jahren 2001, 2002 und 2003 verzeichnete der Konzern Verluste in Höhe von 591 Mio. EUR, 1 021 Mio. EUR bzw. 435 Mio. EUR. Das Eigenkapital Ende 2001, 2002 und 2003 belief sich auf 6 900 Mio. EUR, 6 158 Mio. EUR bzw. 5 666 Mio. EUR. Der Kassenbestand Infineons betrug 875 Mio. EUR im Jahr 2000, 568 Mio. EUR 2001 und 177 Mio. EUR 2002. 2003 stieg dieser Wert auf 328 Mio. EUR. In den beiden letzten Trimestern, d. h. vom 1. Juni bis 30. September und vom 1. Oktober 2003 bis 31. Dezember 2003, realisierte das Unternehmen Gewinne von 49 Mio. EUR bzw. 34 Mio. EUR.

    (36)

    Diese Zahlen zeigen, dass Infineon zum Zeitpunkt der Investitionstätigkeit ein gewinnbringendes Unternehmen mit soliden Finanzen und angemessenem Anteil an Eigenkapital war. 2001 und 2002 hatte das Unternehmen Verluste, konnte aber das Eigenkapital auf einem angemessenen Niveau halten. Infineon verzeichnete auch noch im ersten Halbjahr 2003 Verluste, konnte jedoch seine Rentabilität im zweiten Halbjahr wieder herstellen.

    (37)

    Auf der Grundlage der oben genannten Finanzdaten ist die Kommission der Auffassung, dass die beabsichtigte Beihilfe keine Beihilfe zur Rettung oder Umstrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten, sondern eine regionale Investitionsbeihilfe darstellt.

    C.   Notifizierungspflicht

    (38)

    Die Kosten für das Vorhaben in Höhe von 141,5 Mio. EUR übersteigen die unter Punkt 2.1 Buchstabe i des multisektoralen Regionalbeihilferahmens festgelegten 50 Mio. EUR. Die Intensität der kumulierten Beihilfebeträge beträgt 29,4 % der beihilfefähigen Investitionen und übersteigt somit 50 % der für Regionalbeihilfen geltenden Höchstgrenze von 32 %. Darüber hinaus übersteigt die Beihilfe den Betrag von 40 000 EUR pro geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplatz. Daher unterliegt das Vorhaben der Notifizierungspflicht gemäß Punkt 2 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens und muss dementsprechend beachtet werden.

    (39)

    Was das Vorgehen in diesem Fall betrifft, so hat Portugal im Juni 2000 die steuerlichen Begünstigungen und im November 2001 ein Darlehen für Infineon Portugal genehmigt. Zwischenzeitlich haben die portugiesischen Behörden die entsprechenden Beweise dafür vorgelegt, dass das Darlehen und die Steuerbegünstigungen noch nicht ausbezahlt wurden. Die Kommission betrachtet somit diese Beihilfe als notifizierte Beihilfe.

    (40)

    In Bezug auf die Wirkung des Anreizes der Beihilfe hat Portugal ein Schreiben vom 9. April 1999 von Siemens an die portugiesischen Behörden vorgelegt, in dem die geplante Investition detailliert erklärt wird und Finanzhilfe zur Durchführung der Investitionen erbeten wird. Dieses Schreiben wurde von Siemens und nicht von Infineon Portugal übermittelt, wobei das Spin-off von Infineon noch keinerlei praktische Auswirkungen in Portugal hatte. Da die Arbeiten für das Vorhaben erst nach der Stellung eines Beihilfeantrags erfolgten, ist die Kommission der Auffassung, dass sich die Auswirkung eines Anreizes verifiziert hat.

    D.   Produktbeschreibung

    (41)

    Nach Darstellung Portugals bezieht sich die Investition auf die Produktion von DRAM-Speichern (Dynamic Random Access Memory). DRAMs gehören zum NACE-Code 32.10, der die Herstellung von Elektronenröhren und sonstigen elektronischen Bauelementen umfasst. Es handelt sich um Halbleiter zur Speicherung von Binärdaten. Die Halbleiter sind Teil der elektronischen Bauelemente. Bei DRAMs handelt es sich um übliche Halbleiterspeicherprodukte; sie werden vor allem in Personalcomputern oder in kostengünstigen Produkten eingesetzt.

    (42)

    DRAMs werden nach Speichergröße unterschieden (d. h. nach der Datenmenge, die auf den Chips gespeichert werden kann). Diese Größe hängt von der betreffenden Chip-Generation ab. Das Produkt zeichnet sich durch eine sehr schnelle technologische Entwicklung aus, was bedeutet, dass alle drei bis vier Jahre eine neue Generation auf den Markt kommt. Die DRAMs können auch nach ihrer Anwendung unterschieden werden (FPM-DRAM, EDO-DRAM, SDRAM oder RDRAM) oder nach der Art des Endprodukts, in das sie eingebaut werden.

    (43)

    Es gibt noch weitere Arten von Speicher-Chips, wie SRAM, EPROM und Flash Memory. Diese haben in der Regel andere Funktionen als DRAMs und gelten daher nicht als Ersatzprodukte.

    (44)

    DRAMs sind Basisprodukte mit einer normalen Spezifikation. Auf der Nachfrageseite findet sich jedoch dieselbe Art von DRAMs bei verschiedenen Lieferanten weltweit. Die neuen Generationen von DRAMs konkurrieren mit den älteren. Die Präferenz seitens der Kunden für eine bestimmte Art hängt von der Kosten-Nutzen-Relation und der Funktion des DRAM-Speichers im Endprodukt ab.

    (45)

    Auf der Herstellerseite sieht es so aus, dass mit denselben Produktionsanlagen DRAMs mit unterschiedlichen Kapazitäten hergestellt werden können, die dabei eingesetzten Technologien ähnlich sind. Es ist jedoch in der Regel nicht einfach, auf denselben Produktionsanlagen zwischen verschiedenen DRAM-Generationen zu wechseln.

    (46)

    Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird der DRAM-Markt als der hier relevante Produktmarkt angesehen (9). Unter den NACE-Codes gibt es keinen spezifischen Code für diesen Markt.

    (47)

    In Bezug auf den relevanten geografischen Markt muss berücksichtigt werden, dass die DRAMs weltweit vermarktet werden, wobei die Klassifizierungen und Vermarktungskonzepte identisch sind. Die Transportkosten sind gering, und es bestehen keine strukturellen Hindernisse für einen Markteintritt. Daher kann der Weltmarkt als relevanter geografischer Markt betrachtet werden.

    E.   Würdigung gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen

    (48)

    Zunächst stellt die Kommission fest, dass die Beihilfe dem Punkt 4.2 der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung entspricht (10), da der beihilfefreie Beitrag des Begünstigten zur Finanzierung der Investition über 25 % liegt.

    (49)

    Um die Beihilfehöchstintensität für die Gewährung eines solchen Beihilfevorhabens zu bestimmen, muss die Kommission innerhalb des multisektoralen Regionalbeihilferahmens die Beihilfehöchstintensität (Höchstgrenze der Regionalbeihilfe) bestimmen, die für das Unternehmen im Fördergebiet nach den erlaubten Regionalbeihilfen, die zur Zeit der Notifizierung in Kraft sind, gilt.

    (50)

    Vila do Conde liegt in der Region um Porto, einer Region ohne starke regionale Wirtschaftsstruktur und mit einer Beihilfeobergrenze von 32 % Nettobeihilfeäquivalent für Großunternehmen (11).

    (51)

    Die Kommission muss eine Reihe von Berichtigungsfaktoren mit einbeziehen, die auf den Prozentwert von 32 % anzuwenden sind, mit dem Ziel, die Beihilfehöchstintensität zu berechnen, die für das jeweilige Vorhaben genehmigt werden kann, insbesondere den Wettbewerbsfaktor (T), den Faktor „Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ (I) und den Faktor „Regionale Auswirkung“ (M).

    (52)

    Die Kommission merkt an, dass das Vorhaben neue Kapazitäten auf dem europäischen Markt schaffen wird, die sich entsprechend auf diesen auswirken werden.

    (53)

    Die Genehmigung von Beihilfen an Unternehmen in Sektoren mit struktureller Überkapazität birgt besondere Gefahren einer Wettbewerbsverzerrung. Jede Kapazitätserweiterung, die nicht durch eine Kapazitätskürzung an anderer Stelle ausgeglichen wird, wird das Problem der strukturellen Überkapazität verschärfen. Gemäß Punkt 7.7 der multisektoralen Rahmenregelung gilt eine strukturelle Überkapazität dann als gegeben, wenn der Kapazitätsnutzungsgrad des jeweiligen (Teil-)Sektors im Durchschnitt der letzten fünf Jahre mehr als 2 Prozentpunkte unter dem der gesamten verarbeitenden Industrie liegt. Schwerwiegende strukturelle Überkapazität gilt als gegeben, wenn die Differenz über 5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der verarbeitenden Industrie beträgt.

    (54)

    Gemäß den Punkten 3.3 und 3.4 der multisektoralen Rahmenregelung beschränkt die Kommission die Bestimmung des Wettbewerbsfaktors auf die Festlegung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandensein einer schwerwiegenden/strukturellen Überkapazität auf dem jeweiligen (Teil-)Sektor, sofern ausreichende Angaben zur Kapazitätsauslastung vorliegen. Der (Teil-)Sektor wird nach der niedrigsten Stufe der NACE-Klassifizierung bestimmt.

    (55)

    Die niedrigste Stufe der NACE-Klassifizierung für die Herstellung von DRAMs ist der Code 32.10, der alle Arten elektronischer Bauelemente umfasst. DRAMs stellen lediglich einen kleinen Teil dieses NACE-Codes dar. Aufgrund der Zusammenfassung mehrerer Komponenten unter dem NACE-Code 32.10 wird die Kapazität des DRAM-Markts nicht angemessen dargestellt. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass eine Analyse der Kapazitätssituation zur Festlegung des Wettbewerbsfaktors nicht herangezogen werden kann.

    (56)

    Fehlen ausreichenden Angaben zur Kapazitätsauslastung, wird die Kommission gemäß Punkt 3.4 des multisektoralen Regionalbeihilferahmen zunächst prüfen, ob die Investition in einem schrumpfenden Markt erfolgt. Ein Markt gilt als schrumpfend, wenn die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des fraglichen Produkts in den letzten fünf Jahren mindestens 10 % unter dem Jahresdurchschnitt des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR lag, es sei denn, es ist eine starke Aufwärtstendenz bei der relativen Zuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des Produkts zu beobachten. Ein absolut schrumpfender Markt ist ein Markt, auf dem die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs in den letzten fünf Jahren negativ war.

    (57)

    Wie bereits ausgeführt wurde, gilt der DRAM-Markt als relevanter Produktmarkt, da die Ersetzbarkeit durch andere Speicher-Chips stark begrenzt ist. Die DRAMs werden weltweit vermarktet, daher wird der Weltmarkt als relevanter geografischer Markt zugrunde gelegt.

    (58)

    Die Kommission erinnert daran, dass Infineon laut Portugal über einen Halbleitermarktanteil in Höhe von 3,5 % und einen DRAM-Speichermarktanteil in Höhe von 12,8 % verfügt (Angaben für 2002). Für 2003 schätzte Portugal den Marktanteil von Infineon auf 17,1 %. Somit übersteigt der DRAM-Weltmarktanteil des Unternehmens nicht die Marke von 40 %; dies wird auch nach Durchführung der Investitionsmaßnahme nicht der Fall sein.

    (59)

    Portugal legte gemäß den Anforderungen der multisektoralen Rahmenregelung Angaben zur Zuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs an DRAMs für die letzten fünf Jahre vor. Portugal akzeptiert die Nutzung der Daten, die die Kommission in ihrer Entscheidung C 86/01 — Deutschland, Infineon Technologies SC 300 GmbH & Co. KG, zugrunde gelegt hatte. Da zwischenzeitlich neue Daten für den Zeitraum 2001 und 2002 vorliegen, werden diese im vorliegenden Fall benutzt.

    (60)

    Portugal vertrat die Meinung, die Kommission müsse für die Bewertung der Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. von 1998 bis 2002, und nicht einen Zeitraum von sechs Jahren berücksichtigen. Die multisektorale Rahmenregelung bezieht sich auf die mittlere Jahreszuwachsrate innerhalb der letzten fünf Jahre. Daher ist es bei der Kommission üblich, für die Berechnung von fünf Zuwachsraten den sichtbaren Verbrauch während eines Zeitraums von sechs Jahren zugrunde zu legen (12). Die Kommission ist der Auffassung, dass sich der Bezugszeitraum im Sinne von Punkt 3.3 der multisektoralen Rahmenregelung im vorliegenden Fall auf die Jahre 1997 bis 2002 erstrecken sollte.

    (61)

    Die für den sichtbaren Verbrauch von DRAM-Speichern im Zeitraum 1997 bis 2002 relevanten Angaben werden in der folgenden Tabelle aufgezeigt (13).

    Tabelle 4

    (in Mio. EUR)

    1997

    1998

    1999

    2000

    2001

    2002

    Mittlerer Jahreszuwachs

    17 594

    12 514

    19 431

    31 285

    12 453

    16 179

    – 1,66 %

    (62)

    Nach diesen Angaben betrug die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs auf dem DRAM-Markt in den Jahren 1997 bis 2002 – 1,66 %. Im vorangegangenen Zeitraum, d. h. in den Jahren 1996 bis 2001, war die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs auf dem DRAM-Markt ebenfalls negativ (– 9,13 %). Wäre allerdings der Zeitraum von 1998 bis 2002 untersucht worden (wie dies von den portugiesischen Behörden gefordert wurde), wären die relevanten Daten in Bezug auf das Wachstum positiv (6,63 %).

    (63)

    Der DRAM-Markt ist sehr zyklisch und durch hohe Ausschläge gekennzeichnet. Die mittleren wertmäßigen Jahreszuwachsraten unterliegen je nach Zeitraum signifikanten Schwankungen. Diese Schwankungen rühren vor allem von den extremen Preisschwankungen her. Der Grund für diese Schwankungen liegt wiederum darin, dass der Prozess für die Herstellung von DRAMs mit relativ hohen uneinbringbaren Kosten und geringen Grenzkosten verbunden ist. Daher sind die Preise sehr großen Schwankungen unterworfen, zumal die Produktion von DRAM-Speichern dann für ein Unternehmen gewinnbringend ist, wenn die Deckung der Grenzkosten gesichert ist. Somit liefert die Bewertung der Entwicklung des sichtbaren Verbrauchs anhand des Transaktionswerts alleine keinen angemessenen Überblick über den DRAM-Markt.

    (64)

    Auch die Kommission ist der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Angaben zum Verbrauch über den Transaktionswert kein vollständiges und repräsentatives Bild von der Marktlage geben. Wie bereits von den portugiesischen Behörden hervorgehoben, waren die Transaktionswerte für den sichtbaren Verbrauch durch die subventionierten Einfuhren seitens des koreanischen Herstellers Hynix und der dadurch hervorgerufenen Störungen des Marktes ernsthaft beeinträchtigt. Eine Untersuchung, die zur Erhebung eines Strafzolls auf die durch den koreanischen Hersteller Hynix eingeführten DRAMs führte, kam unter anderem zu dem Schluss, dass diese subventionierten Einfuhren zwischen 1998 und 2001 zu einem dramatischen Preisverfall bei DRAMs innerhalb der Gemeinschaft geführt hatten, und zwar insbesondere im Jahr 2001, als die Preise für die Einfuhrprodukte von Hynix um 76 % fielen (14). Als festgestellt wurde, dass die subventionierten Einfuhren für die Wirtschaft innerhalb der Gemeinschaft in hohem Maße schädlich waren, wurde auf die von Hynix stammenden DRAM-Einfuhren ein Strafzoll in Höhe von 34,8 % erhoben, was den Hynix gewährten Subventionen entsprach.

    (65)

    Die Entwicklung der durchschnittlichen Verkaufspreise bei DRAMs auf dem Weltmarkt während des Bezugzeitraums zeigt die nachfolgende Tabelle (15).

    Tabelle 5

    (in Mio. USD)

     

    1997

    1998

    1999

    2000

    2001

    2002

     

    6,08

    4,19

    6,37

    7,85

    2,75

    3,65

    Zuwachs

     

    – 31,1 %

    52,1 %

    23,3 %

    – 65,0 %

    32,5 %

    Die Tabelle zeigt, dass die Preise für DRAMs im Jahr 2001 weltweit um 65 % fielen und sich erst 2002 teilweise wieder erholten. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Werte des sichtbaren Verbrauchs im Jahr 2001 und, in geringerem Maße, im Jahr 2002 durch die abnormal niedrigen Preise negativ beeinflusst waren. Diese ergaben sich aus den subventionierten Verkäufen durch das Unternehmen Hynix.

    (66)

    Aufgrund der oben genannten Gründe zog die Kommission weitere verfügbare Informationen heran, um eine vollständigere und glaubwürdigere Marktbewertung vornehmen zu können. Die Entwicklung des DRAM-Weltmarkts kann auch nach Volumina bewertet werden. Die beiden relevanten statistischen Größen, die auf Volumina basieren und üblicherweise benutzt werden, sind „Unit Shipments“ und „Megabytes“. Die Weltmarktentwicklung bei DRAMs während des Bezugszeitraums sieht nach diesen Statistiken wie folgt aus (15).

    Tabelle 6

    Unit Shipments

    (in Millionen Einheiten)

    1997

    1998

    1999

    2000

    2001

    2002

    Mittlerer Jahreszuwachs

    3 236

    3 668

    3 636

    4 020

    4 227

    4 247

    5,59 %


    Tabelle 7

    Megabytes

    (in Millionen Megabytes)

    1997

    1998

    1999

    2000

    2001

    2002

    Mittlerer Jahreszuwachs

    5 289

    10 814

    19 367

    31 919

    52 583

    73 277

    69,17 %

    Die oben genannten Werte zeigen eine konstant positive Tendenz auf dem DRAM-Markt während des maßgeblichen Zeitraums. Es ist hervorzuheben, dass die Wachstumsrate in diesem Markt zwischen 2000 und 2001 (5,1 % in Einheiten und 64,7 % in Megabytes) mit der im gesamten Zeitraum beobachteten mittleren Jahreszuwachsrate vergleichbar ist. Diese Tatsache ist ein starkes Indiz dafür, dass der im Jahr 2001 besonders niedrige Transaktionswert beim sichtbaren Verbrauch hauptsächlich mit dem abnormalen Preisrückgang in jenem Jahr erklärt werden kann. Wie den zuvor genannten Verordnungen der Kommission und des Rats (siehe Fußnote 11) zu entnehmen ist, ergab sich dieser Preisverfall insbesondere durch die aus Korea stammenden subventionierten Einfuhren.

    (67)

    Nach der Gesamtbewertung der drei oben genannten Kennzahlen (Transaktionswert, Volumen in Einheiten und in Megabytes) hat der DRAM-Markt während des maßgeblichen Zeitraums einen nachhaltigen Zuwachs verzeichnen können, mit Ausnahme des Jahres 2001, in dem außergewöhnliche Störungen des Marktes aufgrund eines Preisverfalls auf ein abnormales Niveau vorherrschten.

    (68)

    Die Kommission untersuchte auch Angaben zu den Zukunftsperspektiven des DRAM-Markts. Nach den letzten Prognosen der World Semiconductor Trade Statistics (siehe folgende Tabelle) wird die mittlere Jahreszuwachsrate für Halbleiterprodukte im Zeitraum von 2003 bis 2005 weltweit 15,4 % betragen. Die Prognosen für Speichersegmente (einschließlich SRAM, DRAM und nicht volatiler Speicherprodukte) sind ebenfalls positiv. Für den Zeitraum zwischen 2003 und 2005 wird erwartet, dass eine mittlere Jahreszuwachsrate für Speicherprodukte von weltweit 21,6 % erreicht wird:

    Tabelle 8

    (in Mio. USD)

     

    2003

    2004

    2005

    Halbleiter

    160 711

    191 861

    216 051

    % Zuwachs

    14,2 %

    19,4 %

    12,6 %

    Speicher

    31 712

    40 912

    48 522

    % Zuwachs

    17,3 %

    29,0 %

    18,6 %

    (69)

    Informationen aus einer weiteren unabhängigen Quelle (Gartner Dataquest) ergaben ebenfalls, dass die Aussichten für den DRAM-Markt stark positiv sind:

    Tabelle 9

    (in Mio. USD, Millionen Einheiten bzw. Millionen Megabytes)

     

    2003

    2004

    2005

    Transaktionswert

    18 095

    26 647

    36 000

    % Zuwachs

    16,9 %

    47,3 %

    35,1 %

    Unit Shipment

    4 810

    5 584

    5 855

    % Zuwachs

    13,3 %

    16,1 %

    4,9 %

    Megabytes

    112 426

    170 036

    262 690

    % Zuwachs

    53,4 %

    51,2 %

    54,5 %

    (70)

    Eine restriktive Bewertung der Informationen bezüglich des oben genannten Handelswerts würde darauf hinweisen, dass sich der DRAM-Markt während des maßgeblichen Zeitraums in einer absoluten Schrumpfung befand. Allerdings führt eine Marktbewertung nach Volumina (Unit Shipments und Megabytes) zu der Schlussfolgerung, dass der Markt in Wirklichkeit schneller wuchs als die gesamte verarbeitende Industrie des EWR. Es ist offensichtlich, dass sich die subventionierten DRAM-Einfuhren aus Korea negativ auf die Weltmarktpreise auswirkten und somit auch auf den Marktwert für das Jahr 2001 und, in geringerem Umfang, für das Jahr 2002. Aufgrund dieser Ausnahmeerscheinung auf dem betreffenden Markt ist die Kommission der Auffassung, dass die Volumenstatistiken in diesem speziellen Fall wahrscheinlich ein genaueres Bild über die Marktentwicklung während des Bezugszeitraums abgeben. Die Angaben in Megabyte hingegen könnten durch den technologischen Fortschritt in diesem Industriezweig signifikant beeinflusst worden sein (der Anstieg des DRAM-Volumens in Bit). Daher ist die Kommission der Auffassung, dass im vorliegenden Fall die Marktentwicklung am besten mittels Daten in Form von Unit Shipments erfasst wird, und folgert daraus, dass 5,59 % eine vorsichtige und vernünftige Schätzung der durchschnittlichen Wachstumsrate des DRAM-Markts während des Bezugszeitraums darstellen.

    (71)

    Wie oben bereits ausgeführt wurde, gilt ein Markt nach Maßgabe des multisektoralen Regionalbeihilferahmens als schrumpfend, wenn eine mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des fraglichen Produkts im maßgeblichen Zeitraum mindestens 10 % unter der mittleren Jahreszuwachsrate des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR liegt. Während des Zeitraums von 1997 bis 2002 verzeichnete das verarbeitende Gewerbe im EWR eine mittlere Zuwachsrate von 4,84 %. Da die mittlere Jahreszuwachsrate des DRAM-Markts im maßgeblichen Zeitraum über diesem Niveau lag, ist die Kommission der Auffassung, dass der Markt sich nicht in einer Schrumpfung befand und dass der Wettbewerbsfaktor 1 betragen soll.

    (72)

    Schließlich merkt die Kommission an, dass derzeit eine Kartellermittlung gegen Infineon wegen angeblicher Zugehörigkeit zu einem Kartell auf dem DRAM-Sektor […] läuft. Die Kommission hat auch Kenntnis darüber, dass sich Infineon in einem Rechtsstreit über eine angebliche Verletzung von Patentrechten in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet. Speziell der erste Punkt kann wichtige Auswirkungen auf die Bewertung des oben genannten Marktes haben. Indessen wurden noch keine endgültigen Schlussfolgerungen zum weiteren Fortgang getroffen. Dies ist zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf den Markt auch nicht möglich. Die Kommission erinnert die portugiesischen Behörden daran, dass für den Fall, dass die Angaben, aufgrund deren die Schlussfolgerungen gezogen wurden, sich nach Maßgabe von Artikel 9 der Verfahrensverordnung (16) als falsch herausstellen sollten, oder falls sich infolge des oben genannten Vorgehens im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Auswirkungen der angeblichen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht vernachlässigbar sind, sich die Kommission vollständig das Recht vorbehält, die Marktlage auf der Grundlage der neuen Analysen neu zu bewerten und erforderlichenfalls die vorliegende Entscheidung zu revidieren.

    (73)

    Für kapitalintensive Vorhaben legt die multisektorale Rahmenregelung einen Faktor Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze fest, der die Beihilfehöchstintensität für Vorhaben berichtigt, die durch die Schaffung einer relativ wichtigen Anzahl neuer Arbeitsplätze effektiv zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit beitragen. Dieses Kriterium berücksichtigt auch eventuelle wettbewerbsverzerrende Auswirkungen der Beihilfe auf den Preis des Endprodukts.

    (74)

    Laut Portugal führt das Vorhaben unmittelbar zur Schaffung von 264 Arbeitsplätzen, die wie folgt verteilt sind:

    Tabelle 10

    Bereich

    Direkte Arbeitsplätze

    Montage

    131

    Tests

    116

    IT

    11

    Qualitätskontrolle

    6

    Gesamt

    264

    (75)

    Portugal erklärt auch, dass gleichzeitig 12 Arbeitsplätze verloren gehen. Portugal ist der Auffassung, dass netto 252 Arbeitsplätze, die unmittelbar mit dem Vorhaben in Verbindung stehen, geschaffen werden.

    (76)

    Die Kommission ist der Auffassung, dass die unmittelbare Folge der Investition die Schaffung von 252 Arbeitsplätzen ist, wobei es sich um nachvollziehbare Angaben handelt, die eine Kapazitätserhöhung von 150 % bedeuten.

    (77)

    Darüber hinaus erklärt Portugal, dass alle bei Infineon Portugal vorhandenen Arbeitsplätze (596 Arbeitsplätze) aufgrund der Investition geschützt würden. Gemäß Portugal befinden sich die Back-End-Produktionsstätten des Infineon-Konzerns in Portugal und Malaysia. Falls das Investitionsvorhaben in Portugal nicht hätte realisiert werden könnte, hätte der Infineon-Konzern seine gesamte Back-End-Produktion nach Malaysia verlegt, was den Verlust aller Arbeitsplätze in Portugal bedeutet hätte. Diese Tatsache wird durch Folgendes bestätigt:

    a)

    Portugal hat beweiskräftige Unterlagen dafür vorgelegt, dass die geschätzten Kosten für eine Verlagerung der portugiesischen Montagewerke nach Malaysia sehr gering sind. Dabei wurden die Transportkosten für die Ausrüstung, die Abfindung für die Arbeiter, die Rückerstattung der staatlichen Beihilfen sowie die Erlöse aus dem Verkauf des Grund und Bodens und der Gebäude berücksichtigt.

    b)

    Die Betriebskosten in Malaysia liegen deutlich unter denen in Portugal. Die meisten Back-End-Produktionsstätten befinden sich in Südostasien, da es in dieser Region attraktivere Investitionsbedingungen gibt. Dazu zählen niedrigere Löhne (zirka 50 % der Kosten für Arbeitskräfte in Portugal), ein flexiblerer Arbeitsmarkt, Verfügbarkeit qualifizierten Personals, niedrigere Ausbildungskosten, niedrigere Energie-, Wasser- und Gaskosten, niedrigere Kosten für Grund und Boden und Bauvorhaben, die geografische Nähe zu den Kunden, die Verfügbarkeit von Lieferanten, eine flexiblere Politik bei der Vergabe von Beihilfen, eine positivere steuerliche Behandlung und weniger restriktive Umweltauflagen.

    c)

    Ein Hersteller von DRAM-Speichern (TI/Samsung), der 740 Mitarbeiter beschäftigte, schloss sein Werk in Portugal, bevor Infineon in diesem Gebiet ein Werk errichtete. Infineon übernahm sofort 100 dieser Mitarbeiter. Im vorliegenden Fall gibt es in Portugal kein anderes Werk auf dem DRAM-Sektor, das die Mitarbeiter von Infineon beschäftigen könnte.

    d)

    Vor Durchführung der Investitionsmaßnahme war die Mehrzahl der Mitarbeiter von Infineon direkt oder indirekt am Herstellungsprozess beteiligt (geschätzt 489 Arbeitsplätze, einschließlich Produktion, Forschung, Qualitätskontrolle usw.). Die Arbeitsplätze in der Produktion sind vor allem mit Mitarbeitern mit einer geringen Qualifikation besetzt, die von einer speziellen Intensivausbildung profitierten (auf die benutzte Ausrüstung konzentriert), wobei einige dieser Mitarbeiter schon in einem fortgeschrittenen Alter waren (insbesondere die von TI/Samsung übernommenen Mitarbeiter). Es ist wahrscheinlich, dass deren Wiederbeschäftigungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

    e)

    Infolge der Investition mussten erhebliche Anstrengungen bei der Ausbildung unternommen werden, wobei die Herstellung von DRAM-Speichern unter höchstmöglicher Auslastung der Kapazitäten sowie die Einführung des neuen Produkts („Board on Chip“) im Vordergrund standen.

    f)

    Die Produktion der früheren Produkte (Chips mit 16 MB und 64 MB) wurde nach Durchführung der Investitionsmaßnahme eingestellt. Derzeit werden infolge der Investition nur noch die neuen Chips mit einer höheren Speicherkapazität hergestellt.

    (78)

    Die Kommission schlussfolgerte, dass tatsächlich eine signifikante Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass die portugiesischen Produktionsanlagen geschlossen worden wären, wenn die Investitionen nicht durchgeführt worden wären.

    (79)

    Somit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass durch die Neuinvestition 596 Arbeitsplätze erhalten und 252 Arbeitsplätze geschaffen wurden, was insgesamt 848 Arbeitsplätzen entspricht. Der Faktor Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze für eine beihilfefähige Investition in Höhe von 141 036 103 EUR, die zur Schaffung und Erhaltung von 848 Arbeitsplätzen führt, entspricht 166 316 EUR pro Arbeitsplatz. Daher wird der Faktor „I“ für die Berichtigung der Beihilfehöchstintensität auf 1 festgelegt.

    (80)

    Der Faktor „Regionale Auswirkung“ berücksichtigt die positive Wirkung einer durch Beihilfen unterstützten Neuinvestition auf die Wirtschaft des Fördergebiets. Die Schaffung von Arbeitsplätzen kann nach Ansicht der Kommission als Indikator für den Beitrag eines Vorhabens zur regionalen Entwicklung gelten. Kapitalintensive Investitionen können mittelbar zur Schaffung einer bedeutenden Zahl von Arbeitsplätzen im eigentlichen oder in einem angrenzenden Fördergebiet führen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Arbeitsplätze, die direkt durch dieses Vorhaben geschaffen wurden, zusammen mit den Arbeitsplätzen, die bei Direktlieferanten und -abnehmern infolge der durch Beihilfen unterstützten Investition geschaffen wurden.

    (81)

    Laut Portugal hat das Vorhaben indirekt zur Schaffung von 30 Arbeitsplätzen in der Region geführt. Diese indirekten Arbeitsplätze wurden von Lieferanten von Ausrüstungsgegenständen und Dienstleistungen vor Ort geschaffen. Da es sich im Vergleich zur Investitionssumme um eine bescheidene Anzahl handelt, geht die Kommission davon aus, dass die Angaben korrekt sind. Selbst wenn die indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen nicht berücksichtigt würde, hätte dies keine Auswirkung auf die Festlegung des Faktors „Regionale Auswirkung“. Daher legt die Kommission den Faktor „Regionale Auswirkung“ („M“) auf 1 fest.

    (82)

    Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen berechnet sich die genehmigungsfähige Beihilfehöchstintensität wie folgt: 32 % × 1 × 1 × 1 = 32 % netto. Die von Portugal zugunsten von Infineon Portugal geplante Beihilfe für deren Investitionen in Vila do Conde in Höhe von 41 504 299 EUR netto, was einer Beihilfeintensität von 29,4 % netto entspricht, liegt unterhalb der zulässigen Beihilfehöchstintensität, die auf der Grundlage der multisektoralen Rahmenregelung berechnet wurde.

    (83)

    Für jedes von der Kommission genehmigte Beihilfevorhaben gemäß der multisektoralen Rahmenregelung fordert die Kommission, dass alle Verträge im Zusammenhang mit der Vergabe von Beihilfen zwischen der maßgeblichen Behörde des Mitgliedstaates und dem Beihilfeempfänger eine Klausel enthält, die die Rückzahlung bei Nichteinhaltung des Vertrags vorsieht, oder dass die letzte große Tranche der Beihilfe (z. B. 25 %) erst ausgezahlt wird, wenn sich die Kommission anhand der vom Beihilfeempfänger stammenden Angaben des Mitgliedstaats von der entscheidungskonformen Durchführung des Vorhabens vergewissert und innerhalb von 60 Arbeitstagen der Zahlung der letzten Tranche zustimmt oder keine Einwände dagegen erhoben werden.

    (84)

    Die Kommission merkt an, dass die Investitionen erst vor kurzem beschlossen wurden und bisher, während die Entscheidung noch ausstand, keine Beihilfen dazu bezahlt wurden. Nach der Darstellung Portugals wurde die Investition wie geplant durchgeführt. Insbesondere wurde die oben genannte Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen, und der Gesamtinvestitionsbetrag entspricht ebenfalls den oben gemachten Angaben.

    (85)

    Daher ist die Kommission der Auffassung, dass Portugal seinen Verpflichtungen nach Punkt 6 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens nachgekommen ist.

    VI.   SCHLUSSFOLGERUNG

    (86)

    Aus diesen Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass der beantragte Beihilfebetrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die von Portugal beabsichtigte staatliche Beihilfe in Höhe von 41 504 299 EUR Nettobeihilfeäquivalent zugunsten von Infineon Technologies, Portugal, SA ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Die Auszahlung der Beihilfe in Höhe von 41 504 299 EUR Nettobeihilfeäquivalent wird hiermit auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Fakten genehmigt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

    Brüssel, den 16. März 2004

    Für die Kommission

    Mario MONTI

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. C 235 vom 1.10.2003, S. 55.

    (2)  ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7.

    (3)  Siehe Fußnote 1.

    (4)  Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet.

    (5)  Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet.

    (6)  Von der Kommission am 26. Juli 2000 genehmigt (Schreiben der Kommission SG(2000) D/106085 vom 8. August 2000).

    (7)  Von der Kommission am 8. September 1999 genehmigt (Schreiben der Kommission SG(1999) D/07974 vom 6. Oktober 1999).

    (8)  Dieser Betrag entspricht dem rückzahlbaren Teil des Darlehens, d. h. 56 414 441 EUR (Gesamtbetrag des Darlehens) – 42 310 831 EUR (Beihilfe).

    (9)  Diese Definition des relevanten Produktmarkts wurde von der Kommission in der Sache JV.44 Hitachi/Nec, Punkte 14—20, ebenfalls angewandt (Entscheidung vom 3. Mai 2000).

    (10)  ABl. C 74 vom 10.3.1998, S. 9.

    (11)  Schreiben der Kommission SG(2000) D/100638 vom 19. Januar 2000.

    (12)  Siehe dazu die Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001, Wacker Chemie, und die Entscheidung der Kommission vom 3. Juli 2001, Kronoply.

    (13)  Angaben eines unabhängigen Forschungsinstituts, VLSI Research Inc.

    (14)  Verordnung (EG) Nr. 708/2003 der Kommission (ABl. L 102 vom 24.4.2003, S. 7) (vorläufige Kompensationsmaßnahmen); Verordnung (EG) Nr. 1480/2003 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2003, S. 1) (endgültige Kompensationsmaßnahmen).

    (15)  Quelle: Gartner Dataquest (November 2003).

    (16)  Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 88 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1).


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