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Document 32004M3426

Entscheidung der Kommission vom 27/05/2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.3426 - ADVENT / SPORTFIVE (4064)) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

ABl. C 148 vom 3.6.2004, p. 5–5 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

3.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 148/5


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß

(Sache Nr. COMP/M.3426 — ADVENT/SPORTFIVE)

(2004/C 148/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 27/05/2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3426. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu Celex, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


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