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Document 32004D0731(01)

Beschluss, mit dem die Kommission die Ausgleichszahlungen an Česká spořitelna, a.s. für die Übernahme von Forderungen gegenüber AB Banka, a.s. zu einer bestehenden Beihilfe im Sinne von Artikel 88 Absatz 1 EG-Vertrag erklärt. Die übrigen zugunsten von Česká spořitelna, a.s. getroffenen Maßnahmen, die die Tschechische Republik gemäß den Übergangsbestimmungen in Anhang IV Nummer 3 zur Beitrittsakte angemeldet hat, sind nach dem Beitritt nicht mehr anwendbar Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 195 vom 31.7.2004, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

31.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/2


Beschluss, mit dem die Kommission die Ausgleichszahlungen an Česká spořitelna, a.s. für die Übernahme von Forderungen gegenüber AB Banka, a.s. zu einer bestehenden Beihilfe im Sinne von Artikel 88 Absatz 1 EG-Vertrag erklärt. Die übrigen zugunsten von Česká spořitelna, a.s. getroffenen Maßnahmen, die die Tschechische Republik gemäß den Übergangsbestimmungen in Anhang IV Nummer 3 zur Beitrittsakte angemeldet hat, sind nach dem Beitritt nicht mehr anwendbar

(2004/C 195/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses

:

28.01.2004

Mitgliedstaat

:

Tschechische Republik

Beihilfe Nr.

:

CZ 14/2003

Titel

:

Beihilfe zugunsten von Česká spořitelna, a.s.

Zielsetzung

:

Förderung des Bankengewerbes

Rechtsgrundlage

:

k.A.

Haushaltsmittel

:

k.A.

Beihilfeintensität oder -höhe

:

k.A.

Laufzeit

:

k.A.

Andere Angaben

:

Beschluss, mit dem die Kommission die Ausgleichszahlungen an Česká spořitelna, a.s. für die Übernahme von Forderungen gegenüber AB Banka, a.s. zu einer bestehenden Beihilfe im Sinne von Artikel 88 Absatz 1 EG-Vertrag erklärt. Die übrigen zugunsten von Česká spořitelna, a.s. getroffenen Maßnahmen, die die Tschechische Republik gemäß den Übergangsbestimmungen in Anhang IV Nummer 3 zur Beitrittsakte angemeldet hat, sind nach dem Beitritt nicht mehr anwendbar.

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids


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