EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32003R2231R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2231/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2004 für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 339 vom 24.12.2003)

ABl. L 40 vom 12.2.2004, p. 37–37 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/2231/corrigendum/2004-02-12/oj

32003R2231R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2231/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2004 für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 339 vom 24.12.2003)

Amtsblatt Nr. L 040 vom 12/02/2004 S. 0037 - 0037


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2231/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2004 für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik in die Europäische Gemeinschaft

(Amtsblatt der Europäischen Union L 339 vom 24. Dezember 2003)

Seite 18, Anhang I, KN-Code ex 1806 20 80 (TARIC-Code 1806 20 80 90 ):

anstatt:

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder fluessig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, Kakaoglasur, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT

muss es heißen:

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder fluessig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, Kakaoglasur, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr.

Top