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Document 32002D0030
2002/30/EC: Commission Decision of 8 January 2002 approving the technical action plan 2002 for improving agricultural statistics (notified under document number C(2001) 4973)
2002/30/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Januar 2002 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4973)
2002/30/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Januar 2002 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4973)
ABl. L 13 vom 16.1.2002, p. 28–30
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 11/12/2010
2002/30/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Januar 2002 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4973)
Amtsblatt Nr. L 013 vom 16/01/2002 S. 0028 - 0030
Entscheidung der Kommission vom 8. Januar 2002 zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4973) (2002/30/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft(1), zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 2298/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2), insbesondere deren Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß der Entscheidung 96/411/EG legt die Kommission jedes Jahr einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest. (2) Es ist angezeigt, bestimmte Aktionen, die im Rahmen vorhergehender Aktionspläne eingeleitet wurden, zu konsolidieren und die Bemühungen der Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Bilanzen und des Pestizideinsatzes, zu unterstützen. (3) Zur Durchführung der diesbezüglichen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist es wesentlich, die Informationen über die physischen Daten der europäischen Landwirtschaft zu verbessern, detaillierte Agrarumweltschutz-Indikatoren zu erhalten, die umweltpolitischen Aspekte der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung zu entwickeln und Informationssysteme über die ländliche Entwicklung einzuführen. (4) Gemäß Artikel 6 der Entscheidung 96/411/EG beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassungen der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung des neuen oder erhöhten Bedarfs, die Bestandteil eines technischen Aktionsplans sind. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses überein - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der technische Aktionsplan 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik ist dem Anhang dieser Entscheidung beigefügt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 8. Januar 2002 Für die Kommission Pedro Solbes Mira Mitglied der Kommission (1) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 14. (2) ABl. L 263 vom 18.10.2000, S. 1. ANHANG Technischer Aktionsplan 2002 zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS 2002) Die im technischen Aktionsplan zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS) 2002 vorgesehenen Aktionen betreffen: zum einen die Fortführung bestimmter Aktionen, die im Rahmen von vorangehenden Aktionsplänen eingeleitet wurden und deren besonderes Ziel es ist, die zuvor getesteten Methoden zu erweitern und zu validieren, um in den folgenden Bereichen bessere Statistiken bereitstellen zu können: i) physische Daten der europäischen Landwirtschaft, ii) umweltpolitische Aspekte der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, iii) Agrarumweltschutz-Indikatoren, iv) Einsatzes von Pestiziden; und zum anderen die Einführung von Informationen über: v) die ländliche Entwicklung. Die Kommission beteiligt sich finanziell an den im Rahmen dieser Aktionen entwickelten Projekten. Diese Beteiligung ist je Mitgliedstaat auf die in der Tabelle genannten Beträge beschränkt. Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Aktionen betreffen Folgendes: 1. Die physischen Daten der europäischen Landwirtschaft Diese Aktion stellt die Verlängerung der bereits in den Vorjahren durchgeführten Aktionen dar und zielt darauf ab, die statistischen Informationen in den folgenden Bereichen zu verbessern: a) Daten über die Flächen, das Aufkommen und die Verwendung der pflanzlichen Erzeugung, insbesondere die Bilanzen; b) Daten über das Vieh und das Aufkommen und die Verwendungen der tierischen Erzeugung; insbesondere die Bilanzen für Fleisch; c) Futtermittelbilanzen (sowohl zur Erstberechnung der Futtermittelbilanz - oft nach Verbesserung der Versorgungsbilanzen - als auch zur Vertiefung der Erstberechnungen anhand von Erhebungen über das Aufkommen und die Verwendung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder anhand von eingehenden Analysen der vorhandenen Daten). Die Kohärenz zwischen den Versorgungsbilanzen und der Futtermittelbilanz soll ebenfalls angestrebt werden; d) weitere Arbeiten, die die Verlängerung von bereits eingeleiteten Aktionen darstellen, um die Zuverlässigkeit der Bestandsdaten oder der Daten über den internen Verbrauch einschließlich des betriebsinternen Verbrauchs zu erhöhen, sowie Arbeiten zur Ermittlung von technischen Koeffizienten. 2. Umweltpolitische Aspekte der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung Das Ziel dieser Aktion ist es zunächst, in die Methodik der Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR/FGR) Begriffe und Definitionen aufzunehmen, durch die bestimmte umweltrelevante Komponenten zum Beispiel als Dienstleistungen im Rahmen der Gesamtproduktion oder als Verteilungstransaktion in Form von Subventionen oder Steuern behandelt werden können. Im Anschluss daran wird die Anwendung dieser neuen Definitionen in Angriff genommen. Das Interesse der Gemeinschaft besteht in der vorausschauenden Erstellung konsistenter Reihen zur Ergänzung der Reihen zur Land- und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung. 3. Agrarumweltschutz-Indikatoren Die Kommission möchte Projekte fördern, die zur Verbesserung der bereits bestehenden Indikatoren beitragen; dabei handelt es sich insbesondere um Informationen auf regionaler Ebene über die Erträge bestimmter Kulturen, über den Verkauf oder den Verbrauch mineralischer Dünger usw. Weiterhin unterstützt sie die Erstellung von Landschaftsindikatoren wie beispielsweise die Länge von Hecken oder Mauern oder die in jeder Region außer der landwirtschaftlichen Nutzfläche genutzten Flächen (Weiden, Almen usw.), die Auswirkungen der strukturellen Merkmale auf die Arbeitsweise der Betriebe oder Daten über die Anbaupraktiken. 4. Einsatz von Pestiziden Ein weiteres Ziel dieser Aktion besteht darin, die Erfassung und Auswertung von Daten über den Pestizideinsatz fortzuführen und die Qualität und die Geschwindigkeit der Übermittlung durch verschiedene Methoden und die Nutzung unterschiedlicher Quellen zu verbessern. Die Kulturen sind von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer Bedeutung, bezogen auf die Anbaufläche oder die Menge der eingesetzten Pestizide, auszuwählen. Ferner sollen Informationen über die Verwendung eines bestimmten Wirkstoffs erhalten werden. 5. Ländliche Entwicklung Diese neue Entwicklungsachse der Agrarstatistik betrifft zum einen detailliertere Angaben zur regionalen Aufteilung der normalerweise auf nationaler Ebene erfassten Informationen, aber auch zu den regionalen Aufteilungen, die sich oft von den Aufteilungen der Verwaltungsregionen, die bei der Erstellung der meisten Regionalstatistiken verwendet werden, unterscheiden. Zum anderen soll der Informationsbedarf für einen weitgefassten und vielfältigen Themenkomplex gedeckt werden: Einkommen der Betriebe und Haushalte außerhalb der Landwirtschaft, insbesondere aus Nebentätigkeiten zur Landwirtschaft, Dienstleistungen der Landwirte für die Allgemeinheit, Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen, Beitrag der Landwirtschaft zur Unterstützung anderer wirtschaftlicher und kultureller Tätigkeiten usw. TABELLE TECHNISCHER AKTIONSPLAN 2002 Maximale finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben Aufteilung je Mitgliedstaat (1000 EUR) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>