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Document 31999G0713

    Entschließung des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen

    ABl. C 196 vom 13.7.1999, p. 1–12 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 05/12/2001; Ersetzt durch 32002G0124(01)

    31999G0713

    Entschließung des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 13/07/1999 S. 0001 - 0012


    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 21. Juni 1999

    betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen

    (1999/C 196/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Es ist unter anderem Ziel der Europäischen Union, den Bürgern innerhalb eines Raumes von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit ein hohes Niveau von Sicherheit zu bieten.

    (2) Der Rat hat am 9. Juni 1997 eine Entschließung zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik angenommen(1).

    (3) Im Rahmen des Europarates wurde das Übereinkommen vom 19. August 1985 zur Verringerung von Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen geschlossen.

    (4) Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, insbesondere bei der Fußballeuropameisterschaft 1996 und der Fußballweltmeisterschaft 1998, und der Auswertung der auf Initiative der Niederlande von Polizeisachverständigen vorgenommenen Evaluierung bestehender Maßnahmen das Fußballrowdytum unter Kontrolle zu bringen.

    (5) Es ist von allergrößter Bedeutung, einen Gemeinschaftsrahmen für die Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten zu schaffen, wobei es um Inhalt und Reichweite der polizeilichen Zusammenarbeit, die Kontakte der Polizei zu den Medien, die Zusammenarbeit mit den Begleitern der Fans und die Einlaßpolitik zu den Stadien geht.

    (6) Es ist äußerst wünschenswert, den genannten europäischen Rahmen in einem Handbuch für die Polizeibehörden festzulegen.

    (7) Unbeschadet geltender nationaler Bestimmungen und der Ausübung der ihr durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zugewiesenen Befugnisse durch die Europäische Kommission --

    NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:

    1. Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden in der Praxis, um Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen zu verhindern und unter Kontrolle zu halten.

    2. Zu diesem Zweck wird für die Polizeibehörden ein Handbuch mit Beispielen von Arbeitsmethoden erstellt, dessen Text im Anhang wiedergegeben ist. Die zuständige Arbeitsgruppe des Rates wird ersucht, in Zukunft unter Berücksichtigung der jüngsten Erfahrungen gegebenenfalls Änderungen zu dem Handbuch vorzuschlagen.

    (1) ABl. C 193 vom 24.6.1997, S. 1.

    ANHANG

    Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen, sei es durch Teilnahme am Spiel oder dessen Ausrichtung

    Inhaltsverzeichnis des Handbuchs:

    1. Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Polizeibehörden der teilnehmenden Länder bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Vorbereitungen mit ein.

    2. Die Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen berücksichtigen die Anforderungen, die an die Organisation der internationalen Zusammenarbeit der Polizei gestellt werden.

    3. Informationsmanagement der Polizeibehörden

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen berücksichtigen die Anforderungen, die an das Informationsmanagement der Polizei gestellt werden.

    4. Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Ordnern

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Begleiter der Fans des jeweiligen teilnehmenden Fußballbundes in die Ausführung ihrer Aufgaben mit ein und arbeiten auf eine optimale Zusammenarbeit hin.

    5. Checkliste "Medienpolitik und Kommunikationsstrategie" für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Wettbewerben und Begegnungen

    Die Polizeibehörden benutzen die Checkliste "Medienpolitik".

    6. Anforderungen an die Einlaßpolitik und an die Strategie der Kartenvergabe

    Die mit der Organisation betrauten Behörden berücksichtigen den Katalog von Anforderungen an Organisatoren bezüglich des Stadionzutritts; von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Aspekte Kartenverkauf und Kartenverwaltung sowie die Trennung rivalisierender Anhängergruppen.

    7. Übersicht der bereits früher vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Dokumente

    Eine Übersicht der bereits früher vom Rat verabschiedeten Beschlüsse gibt Einblick in die bisher getroffenen Maßnahmen.

    KAPITEL 1

    Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    - Der förmliche Antrag auf Unterstützung wird von dem zuständigen Minister des Veranstaltungslandes gestellt, der von den zuständigen Polizeidienststellen unterrichtet wird. Im Antrag werden unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele der Zusammenarbeit Umfang und Zusammensetzung der Unterstützung angegeben.

    - Der Antrag wird den ausländischen Polizeibehörden rechtzeitig vor dem Fußballwettbewerb und/oder dem Fußballspiel übermittelt. Die unterstützende ausländische Polizeieinheit benötigt eine Vorbereitungszeit von mindestens acht Wochen.

    - Der Antrag auf Unterstützung der Polizeibehörden des Veranstaltungslandes durch ausländisches Polizeipersonal ist nur bei Ländern sinnvoll, deren Mitarbeit einen zusätzlichen Nutzen erbringen kann.

    - Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist auf die Sicherheit während der Sportveranstaltung ausgerichtet und betrifft insbesondere:

    1. die Informationserfassung,

    2. die Aufklärung,

    3. die Beobachtung,

    4. die Begleitung unter polizeilicher Aufsicht.

    - Die Polizeibehörden der die Unterstützung erteilenden Länder sind für eine vorherige Risikoanalyse verantwortlich, einschließlich der Profilbeschreibung der besuchenden Fans und einer Beschreibung des Prototyps eines Risikofans dieses Landes. Diese Berichterstattung wird ständig aktualisiert. In den einzelnen Ländern koordinieren die "Nationalen Ansprechpartner Fußballrowdytum" die Übermittlung von Informationen an die Polizei des Veranstaltungslandes.

    - Eine Risikoanalyse der Anhängergruppe des betreffenden Landes bestimmt in erster Instanz, auf welchem der vier im vierten Gedankenstrich genannten Gebiete die polizeiliche Zusammenarbeit von der Polizeibehörde des Veranstaltungslandes beantragt wird.

    - Die ausländische Polizeibehörde teilt mit, in welchem Maße sie in der Lage ist, die Bitte der Polizei des Veranstaltungslandes um Unterstützung zu befriedigen. Auf dieser Grundlage wird der Umfang des ausländischen Polizeiteams einvernehmlich festgesetzt.

    - Die Größe der Polizeieinheit ist also nicht bei allen Ländern identisch, sondern hängt in gewissem Umfang von der Gefahr und dem Risiko, die von den Fans aus dem betreffenden Land ausgehen, und der jeweiligen Aufgabenstellung ab.

    - In einer ausländischen Polizeieinheit lassen sich je nach Art der Unterstützung und der Größe der Einheit folgende Aufgaben unterscheiden:

    1. ausführende Polizeibeamte mit Aufklärungs-, Beobachtungs- oder Betreuungsaufgaben;

    2. ein operativer Koordinator, der mit der Koordination der Tätigkeiten der ausführenden Polizeibeamten sowie mit der Weiterleitung von Informationen betraut ist;

    3. ein (Presse-)Sprecher;

    4. ein Verbindungsbeamter, der insbesondere für den Informationsaustausch zwischen dem Heimatland und dem Gastgeberland zuständig ist. Unter Berücksichtigung der spezifischen Sachkenntnisse für die Aufgabenbereiche öffentliche Ordnung, gewalttätiges Fußballrowdytum und Terrorismus kann der zentrale nationale Verbindungsbeamte dem Gastgeberland vorschlagen, daß ein zweiter Verbindungsbeamter für die Zentralstelle des Gastgeberlandes benannt wird;

    5. ein Leiter, der praktisch und hierarchisch für seine Einheit verantwortlich ist. Wird jedoch eine nationale polizeiliche Koordinationsstelle eingerichtet, so trägt er für den Verbindungsbeamten nur hierarchisch die Verantwortung; die praktische Verantwortung für den Verbindungsbeamten obliegt dann dem Leiter der Koordinationsstelle.

    - Die Polizeibehörde(n) des Veranstalterlandes ermöglicht (ermöglichen) es der (den) ausländischen Polizeibehörde(n), sich über die Vorgehensweise der Polizei im Gastgeberland und/oder in der (den) betreffenden Stadt (Städten) sowie über die Lage des Stadions zu informieren und die Einsatzleiter der Städte am Spieltag (an den Spieltagen) kennenzulernen.

    KAPITEL 2

    Die Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden

    - Die Polizeibehörden des Gastgeberlandes können effizienter vorgehen, wenn die polizeiliche Unterstützung der Länder zur Verfügung steht, aus denen gewalttätige Fußballfans stammen.

    - Die Unterstützung seitens der ausländischen Polizeibehörden sollte optimal genutzt werden und gehört als solche zum taktischen Konzept der unterstützten Polizeiorganisation.

    - Dem Leiter der Polizeieinheit des Unterstützungslandes steht auf Wunsch ein eigener Sprecher zur Verfügung. Der Leiter der Polizeieinheit bestimmt die Funktion des Sprechers.

    - Der Sprecher, der in eine Unterstützungseinheit aufgenommen wird, schirmt die Unterstützungseinheit gegebenenfalls von den Medien ab.

    - Die unterstützte Polizeiorganisation trägt für die physische Sicherheit der unterstützenden ausländischen Polizeibeamten Sorge.

    - Die Polizeibehörde des Veranstaltungslandes trägt in Absprache mit dem Organisator dafür Sorge, daß die ausländische polizeiliche Unterstützungseinheit eine Akkreditierung (ein Sitzplatz ist nicht vorgeschrieben) erhält, die es der Einheit ermöglicht, ihre Aufgabe im und beim Stadium bei Spielen, bei denen die Mitglieder der betreffenden Polizeieinheit eine Rolle spielen können, ordnungsgemäß auszuführen.

    - Die Polizeibehörden des Landes, aus dem die Fans stammen, beaufsichtigen die Risikofans vom Antritt der Reise an bis an die Grenze des Austragungslandes. An den Landesgrenzen erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe zwischen den Polizeibehörden (einschließlich Verkehrs- und Bahnpolizei).

    - Der Polizeieinheit des Unterstützungslandes wird von der unterstützten Polizeiorganisation mindestens ein Polizeibegleiter beigegeben, der über ausreichende Sprachkenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Kontakt mit der Einheit auf operativer Ebene zu halten und Bericht zu erstatten.

    - Die Polizeibehörden des Veranstaltungslandes stellen eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern der Sprache(n) der Fans des Besucherlandes/der Besucherländer zur Verfügung. Dadurch wird vermieden, daß die unterstützenden Polizeieinheiten der verschiedenen Länder zuviel Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen und dadurch von den eigentlichen operativen Aufgaben abgehalten werden.

    - Der Polizeieinheit des Unterstützungslandes werden von der unterstützten Polizeiorganisation die erforderlichen Kommunikationsmittel bereitgestellt.

    - Die Polizeieinheit des Unterstützungslandes berät sich mit der Polizeibehörde des Veranstaltungslandes über die Geräte, die die Polizeieinheit mitnimmt, sowie über ihren Einsatz.

    KAPITEL 3

    Informationsmanagement der Polizeibehörden

    - Die Polizeibehörden des Veranstaltungslandes tragen dafür Sorge, daß die unterstützenden ausländischen Polizeibehörden Einblick in die Informationswege und Informationsstrukturen erhalten, wobei die Art der Information - entsprechend den Kategorien Terrorismus, Personenangaben bei strafrechtlichen Tatbeständen (Delinquenten), Informationen über die öffentliche Ordnung, Informationen über Fußballrowdytum - zu berücksichtigen ist.

    - Die Polizeibehörde des Veranstaltungslandes steht während des gesamten Wettbewerbs und/oder des gesamten Spiels mit der/den nationalen Polizeibehörde(n) des/der teilnehmenden Landes/Länder über den von dem betreffenden Land benannten und bereitgestellten Verbindungsbeamten in Kontakt. Dieser Verbindungsbeamte ist der Ansprechpartner in den Aufgabenbereichen öffentliche Ordnung, Fußballrowdytum und Terrorismus.

    - Die Polizeibehörde des Veranstaltungslandes trägt dafür Sorge, daß der Verbindungsbeamte der unterstützenden ausländischen Polizeibehörde, falls er dies wünscht, keine Medienkontakte zu pflegen hat.

    - Der Verbindungsbeamte befindet sich bei mehrtägigen Wettbewerben in der nationalen Koordinationsstelle und bei einzelnen Spielen in der örtlichen Koordinationsstelle des Gastgeberlandes.

    - Der Verbindungsbeamte des Unterstützungslandes hat die Aufgabe, die Risikoanalyse ständig auf den neuesten Stand zu bringen.

    - Der Verbindungsbeamte des Unterstützungslandes läßt sich von der Polizeibehörde seines Heimatlandes ständig über das Verhalten der Fans im eigenen Land während des Wettbewerbs oder des Spiels informieren.

    - Die Polizeibehörde des Veranstaltungslandes trifft Vorkehrungen, um die von der ausländischen Polizeieinheit empfangenen Informationen rechtzeitig an die richtigen Stellen innerhalb ihrer eigenen Polizeiorganisation weiterzuleiten. Die Polizeibehörde des Veranstaltungslandes benennt eine Informationsperson, die der Unterstützungseinheit, die mit der Aufklärung und der Beobachtung betraut ist, beigegeben wird. Diese Person ist der Ansprechpartner für den Leiter der Einheit. Sie ist für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Informationen verantwortlich.

    - Die Polizeibehörden des Veranstaltungslandes verhindern Qualitätsunterschiede zwischen den vor Ort und den auf nationaler Ebene verfügbaren Informationen.

    - Wenn eine nationale und eine örtliche polizeiliche Koordinationsstelle vorhanden ist, informiert die örtliche Koordinationsstelle die nationale Stelle und umgekehrt. Bei dieser Informationsübermittlung werden die vom Verbindungsbeamten des Unterstützungslandes gegebenen Informationen berücksichtigt.

    - Die nationale Koordinationsstelle des Veranstaltungslandes informiert bei der Rückfahrt der Fans die Polizeibehörden im Heimatland der Fans sowie die Polizeibehörden der Transitländer, falls Ausschreitungen zu befürchten sind. Falls es keine nationale Koordinationsstelle gibt, übernimmt die örtliche Koordinationsstelle diese Aufgabe.

    KAPITEL 4

    Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Ordnern

    - Die Polizeibehörden und die Ordnerorganisation arbeiten unbeschadet der eigenen Verantwortung und Aufgaben zusammen und ergänzen einander.

    - Die Polizeibehörden arbeiten mit den Leitern der Ordnerorganisation zusammen.

    - Die Polizeibehörden erwägen die Aufnahme eines Leiters der Ordnerorganisation in ihre eigene Einsatzzentrale.

    - Die Polizeibehörden sorgen dafür, daß die von der Ordnerorganisation stammenden Informationen innerhalb der Polizeiorganisation des Veranstaltungslandes den richtigen Stellen zugeleitet werden.

    - Die Polizeibehörden tragen dafür Sorge, daß die Leiter der Ordnerorganisation über die für die Ausführung ihrer Aufgabe erforderlichen Informationen verfügen.

    - Die Polizeibehörden des Unterstützungslandes halten Kontakt zu den Leitern der aus ihrem Land stammenden Ordnern, die das Veranstalterland unterstützen.

    KAPITEL 5

    Checkliste "Medienpolitik und Kommunikationsstrategie" für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Wettbewerben und Begegnungen

    I. MEDIENPOLITIK

    1. Festlegung des strategischen Ziels

    Das Hauptziel besteht darin, die Zusammenarbeit der Polizei/Behörde mit den Medien bei der Unterrichtung der Bevölkerung auf nationaler und internationaler Ebene über bevorstehende Wettbewerbe und die Vorbereitungen dafür sicherzustellen, angemessene Sicherheitsratschläge an die Besucher der Spiele zu erteilen.

    Die Medienpolitik ist Teil der Kommunikationsstrategie. Polizei und Behörden übernehmen dabei die Aufgabe, den festlichen Charakter von Wettbewerben zu schützen.

    Erläuterung:

    Eine ausgewogene Medienpolitik setzt voraus, daß zuvor das strategische Ziel festgelegt wird. Die weitere Entwicklung der Politik ist auf die Erreichung dieses Ziels ausgerichtet. Es muß berücksichtigt werden, daß bestimmte Informationen, z. B. über die Reaktion der Polizei/Behörden auf Fußballrowdytum und Gewalt, für die Medien von besonderem Interesse sind. Dabei müssen die Grenzen der Toleranz deutlich aufgezeigt werden.

    2. Angestrebte Ergebnisse der Medienpolitik

    Eine aktive Medienpolitik sollte zu folgenden Ergebnissen führen:

    - einem positiven Image der Polizei und der Behörden in der Öffentlichkeit;

    - verbessertem Zuschauerkomfort und Förderung des sportlichen Verhaltens der Zuschauer;

    - der Einsicht bei den Zuschauern, daß Fehlverhalten sich nicht lohnt;

    - dem Gefühl der Sicherheit;

    - der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die polizeilichen Maßnahmen und das Vorgehen bei Störungen.

    Erläuterung:

    Im Rahmen der Medienpolitik darf niemals der Eindruck entstehen, es könne nichts geschehen. Wohl aber muß zum Ausdruck gebracht werden, daß eine gute Vorbereitung stattgefunden hat und daß es keinen Grund zur Panik gibt.

    3. Was die Medienpolitik bewirken soll

    - Sie sollte die Gewißheit vermitteln, daß die Situation beherrscht wird.

    - Sie soll das Gefühl der Sicherheit vermitteln und Vertrauen schaffen.

    - Sie sollte davon überzeugen, daß Fußballrowdytum schwere Konsequenzen nach sich zieht.

    - Sie sollte auf Offenheit und Transparenz ausgerichtet sein.

    II. KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE

    1. Vorgehen zur Erreichung des Ziels

    - Lange vor dem Wettbewerb oder Spiel werden Beziehungen zu den Medien aufgebaut, die über das Sportereignis berichten;

    - Zusammenarbeit zwischen den Pressestellen von Polizei, Kommunen, nationalen Behörden, Fußballorganisationen, UEFA, FIFA usw., ausgehend von klar abgegrenzten Aufgabenstellungen bzw. genauer Kenntnis des jeweiligen Zuständigkeitsgebietes;

    - Vorkehrungen dafür treffen, daß die Polizeiinformationen an alle Beteiligten, einschließlich des Fußballbundes, der Fanklubs, der Fremdenverkehrsbüros, der Beförderungsunternehmen und anderer Unternehmen, weitergegeben werden;

    - Informationsblatt für ausländische Besucher, das eventuell anderem touristischem Informationsmaterial beigefügt werden kann;

    - erkennbares Pressebüro, das während des gesamten Wettbewerbs mit Pressesprechern und Medienvertretern besetzt ist;

    - während des Wettbewerbs tägliche Pressekonferenzen sowie gegebenenfalls Interviews und andere geeignete Informationsmöglichkeiten;

    - im Vorfeld des Wettbewerbs Veranstaltung von Pressekonferenzen, in denen dargelegt wird, wie man sich die Zusammenarbeit mit der Presse vorstellt.

    2. Maßnahmen zur Erreichung des Ziels/Erfolgsbarometer

    - Einstellung fachlich versierter Pressekorrespondenten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;

    - mehrsprachige Pressesprecher der Polizei im Pressezentrum, die den Medien zur Verfügung stehen;

    - Herstellung eines nationalen oder binationalen Informationsblattes;

    - Lieferung von Lokalinformationen;

    - Aufnahme von Berichten über Sicherheit und Zuschauerkomfort in Veröffentlichungen der lokalen Fremdenverkehrsämter und andere lokale Zeitungen und Publikationen;

    - Bekanntgabe der Anzal von Personen, die wegen Störung der öffentlichen Ordnung wie Waffenbesitz, gefälschte Eintrittskarten, illegale Kartenverkäufe und Trunkenheit festgenommen wurden;

    - Evaluierung der internationalen, nationalen und lokalen Presseberichte über die Vorbereitung und den Verlauf des Wettbewerbs;

    - Einsetzung einer nationalen Arbeitsgruppe "Zusammenarbeit in der Medienpolitik".

    3. Wichtige zu beachtende Punkte

    1. Den Kernpunkt der Botschaft festlegen

    Erläuterung:

    Der Kernpunkt der Botschaft sollte zuvor festgelegt werden. Der/die Journalist(en) muß/müssen vor dem Interview über diese Kernbotschaft in Kenntnis gesetzt werden.

    2. Der Kernpunkt der Botschaft muß durchführbar sein

    Erläuterung:

    Es dürfen keine Standpunkte vertreten werden, die nicht realisierbar sind. Geschieht dies doch, so verlieren die Medien als Instrument zur Verhaltensbeeinflussung an Wert. Die von der Polizei bekanntgegebene Linie muß also eingehalten werden.

    3. Rechtzeitige Vorbereitung

    Erläuterung:

    Die Zeit zwischen den Bewerbungen und dem Wettbewerb sollte für eine gründliche Vorbereitung einer Medienpolitik genutzt werden, die der Darstellung der Rolle und der Aufgabe von Polizei/Behörden dient.

    4. Planung

    Erläuterung:

    Die Medienpolitik sollte während der gesamten Planungsphase berücksichtigt werden, und die Polizei/Behörden sollte(n) selbst bestimmen, wann die Medien aktiv informiert werden.

    5. Kontinuität und Frequenz der Medienkontakte

    Erläuterung:

    Ständiger Informationsaustausch und regelmäßige Presse-/Medienbriefings sind sehr wichtig. Das Interesse der Medien an schnellen Informationen sollte berücksichtigt werden.

    6. Medienprojekte

    Polizei und Behörden sollten durch spezifische Medienprojekte sicherstellen, daß den Aufklärungsmaßnahmen der Polizei genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.

    7. Auf Zwischenfälle vorbereitet sein

    Erläuterung:

    Sobald es nur einen Zwischenfall gibt, verlagert sich das Interesse der Medien rasch von dem sportlichen Ereignis auf diese Störung. Es sollte berücksichtigt werden, daß ein Sportreporter aus einer anderen Sicht berichtet als ein Polizeiberichterstatter.

    8. Die Medien entfalten eigene Initiative

    Erläuterung:

    Es sollte berücksichtigt werden, daß die Medien sich ihre Informationen nicht nur bei der Polizei holen. Besondere Aufmerksamkeit sollte polizeilichen Planungen und Maßnahmen gewidmet werden.

    9. Offenheit, Vollständigkeit und Aktualität

    Erläuterung:

    Den Medien sollte gezeigt werden, wie die Polizei/Behörde erforderlichenfalls vorgeht. Wenn die Polizei richtig plant und gut vorbereitet ist, brauchen die Medien nicht gefürchtet zu werden. Die Polizei sollte vollständige Informationen liefern. Die Informationen sollten kontrollierbar und aktuell sein.

    10. Sicherheit ausstrahlen

    Erläuterung:

    Es ist wichtig, Vertrauen in die eigene polizeiliche Vorbereitungsarbeit zu haben und dieses Vertrauen den Medien gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Polizei und Behörden sollten die volle Verantwortung für ihre Sicherheitsvorkehrungen übernehmen.

    11. Interviews

    Erläuterung:

    Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Polizeibehörden auf ihre Kontakte mit den Medien vorzubereiten. Es sollte dafür gesorgt werden, daß der Polizeibeamte seine Kontakte von einem geeigneten Arbeitsplatz aus wahrnehmen kann. Der Kontakt zu den Medien sollte vorzugsweise mündlich und persönlich erfolgen.

    12. Begrenzung/Abgrenzung

    Mitteilungen über die eigene politische Verantworung und das eigene Handeln

    Erläuterung:

    Zwischen den verschiedenen behördlichen Stellen sollte klar geregelt sein, von wem und worüber die Medien informiert werden. Polizei und Behörden sollten sich bei ihren Medienkontakten auf ihre eigenen Verantwortungsbereiche und Maßnahmen konzentrieren.

    13. Fehlleistungen/Beschuldigungen

    Erläuterung:

    Die Partner sollten vermeiden, daß Diskussionen zwischen den Partnern über die Medien stattfinden und daß den Medien gegenüber Schuldzuweisungen erfolgen.

    14. Zusammenarbeit

    Erläuterung:

    Medienpolitik sollte nicht ohne Rücksprache mit den anderen Partnern betrieben werden. Auch in der Medienpolitik muß zusammengearbeitet werden.

    15. Vereinbarungen mit ausländischen Polizeieinheiten über Kontakte mit den Medien

    Erläuterung:

    Wenn die Polizei des Gastlandes Unterstützung durch Polizeieinheiten anderer Länder erhält, empfiehlt es sich, mit diesen Einheiten zu vereinbaren, daß sie Medien, die sich direkt an sie wenden, an die Pressesprecher der Polizei des Gastlandes verweisen. Von dieser Vereinbarung kann abgewichen werden, wenn eine unterstützende Polizeieinheit mit Zustimmung des Gastlandes von einem eigenen, entsprechend ausgebildeten Pressesprecher begleitet wird.

    16. Einschaltung der Polizeikollegen aus dem Land, aus dem Fußballfans anreisen

    Erläuterung:

    Interviews/Pressekonferenzen in dem Land, aus dem die Fußballfans anreisen, sollten mit Hilfe der Kollegen aus diesem Land organisiert werden. Diese verfügen über die entsprechenden Fazilitäten und Pressekontakte und kennen die lokalen und nationalen Berichterstatter wie auch die Ausrichtung der Presseagentur, für die sie arbeiten.

    17. Erstellung eines Verzeichnisses der nationalen Pressedienste für die Polizei des Veranstaltungslandes

    Erläuterung:

    Die Polizeidienststellen der einzelnen Länder sollten für die Polizei des Veranstaltungslandes ein Verzeichnis der wichtigsten Pressedienste und deren Zielgruppen erstellen. Anhand dieses Verzeichnisses kann die Polizei des Veranstaltungslandes sich mit ihren Informationen direkt an diese Pressedienste wenden.

    18. Berücksichtigung der Art des Pressedienstes

    Erläuterung:

    Bei Sicherheitsfragen müßten Art und Zielgruppe des jeweiligen Pressedienstes berücksichtigt werden. Ein Sportreporter hat weniger Erfahrung mit der Berichterstattung über Sicherheitsthemen. Dies sollte bei der Erstellung von Presseberichten und bei Mitteilungen an die Presse berücksichtigt werden.

    19. Einsetzung einer gemeinsamen nationalen Arbeitsgruppe

    Erläuterung:

    Es empfiehlt sich, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, in der alle Parteien vertreten sind: die Polizei der Austragungsstätten, die zentrale Informationsstelle "Fußballrowdytum", die Fußballorganisation und die nationalen Behörden.

    20. Sachinformationen

    Erläuterung:

    Alle Vertreter von Polizei und Behörden sollten sich gegenüber den Medien mit großer Präzision äußern und sich auf dieselben Hintergrundinformationen stützen. Zur Abstimmung der Sachinformationen kann es sinnvoll sein, gemeinsame Formulare für Briefings und Standardantworten auf ständig wiederkehrende Fragen auszuarbeiten. Die Fragen der Medien sollten jeden Tag untereinander ausgetauscht werden.

    21. Schriftliches Kommuniqué

    Erläuterung:

    Die Pressekonferenzen sollten durch ein schriftliches Kommuniqué ergänzt werden. Dies hat folgende Vorteile:

    - Der Wortlaut kann gründlich durchdacht werden;

    - Texte können amtlich genehmigt werden;

    - die Aussage ist unzweideutig (keine Diskussion im nachhinein über "Mißverständnisse").

    22. Informationsblatt

    Die Fußballfans sollten ein Informationsblatt erhalten, in dem mitgeteilt wird, welches Verhalten angemessen und welches nicht angemessen ist und welche Handlungen einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen darstellen, der geahndet wird. Es sollten auch allgemeinere Informationen aufgenommen werden, damit sich der Fan willkommen fühlt. Das Informationsblatt sollte beim Kartenverkauf ausgehändigt werden.

    23. Einbeziehung der Öffentlichkeit

    Erläuterung:

    Die Öffentlichkeit kann gebeten werden, der Polizei zu helfen, indem sie verdächtige Ereignisse meldet.

    24. Strategie für die Endphase

    Zum Ende des Wettbewerbs kann das Pressebüro geschlossen werden, aber auch danach sollte die Einsatzzentrale der Polizei Auskünfte erteilen. Es sollte angegeben werden, bis zu welchem Zeitpunkt der Pressesprecher der Polizei für eine Nachbesprechung und das Endgespräch mit der Presse zur Verfügung steht.

    25. Evaluierung der Medienpolitik

    Erläuterung:

    Nach Ende des Wettbewerbs sollte ein Evaluierungsbericht über die Medienpolitik und die Erfahrungen mit den Medien erstellt werden. Darin sollte dargelegt werden, welche Lehren für die Zukunft gezogen werden können. Auch die Polizeidienststellen anderer Länder, die Unterstützung gewährt haben, sollten dabei einbezogen werden.

    26. Evaluierung der Checkliste "Medienpolitik"/polizeiliche Zusammenarbeit der Europäischen Union

    Die Polizei des Veranstaltungslandes prüft anhand der nationalen Evaluierung der Medienpolitik, ob Teile der Checkliste der Europäischen Union ergänzt oder angepaßt werden müssen.

    KAPITEL 6

    Anforderungen an die Einlaßpolitik und die Strategie der Kartenvergabe(1)

    Unzulängliche Maßnahmen seitens der Organisatoren wichtiger Fußballspiele können weitreichende Folgen für das gesellschaftliche Leben haben. Insbesondere hat sich erwiesen, daß Maßnahmen erforderlich sind, um Fußballfans, die ein problematisches Verhalten aufweisen oder in der Vergangenheit ernsthafte Probleme verursacht haben, fernzuhalten, Zugang und Kartenvergabe zu regeln und rivalisierende Anhängergruppen zu trennen.

    Im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit werden von Behörden, Polizei und Justiz Anforderungen an die Organisatioren internationaler Fußballmeisterschaften gestellt, die vor der Veranstaltung der Spiele zu erfuellen sind.

    1. Strategie der Kartenvergabe

    Die Vergabestrategie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Sicherheit und Ordnung in den Stadien. Ihr Ziel ist es im besonderen, die rivalisierenden Anhängergruppen zu trennen, eine Überfuellung zu vermeiden und die Zuschauerströme zu kontrollieren. Ferner ist sie ein Mittel, die von Fußballorganisationen auferlegten Stadionverbote in die Tat umzusetzen.

    Für die Anforderungen, die von den Behörden und Polizeidienststellen an eine verantwortliche Strategie seitens des Organisators bei der Vergabe von Eintrittskarten gestellt werden, gelten folgende Anhaltspunkte:

    - Die Vergabe von Karten erfolgt so, daß sich eine Trennung von Anhängern der spielenden Mannschaften mittels Fächereinteilung ergibt.

    - Bei der sogenannten Kontingentierung der Eintrittskarten, d. h. ihrer Verteilung auf die teilnehmenden Länder, wird das Interesse der Fans in diesen Ländern an Karten berücksichtigt.

    - Durch die Verkaufspolitik muß ein Verkauf von Karten auf dem Schwarzmarkt ausgeschlossen werden.

    - Es darf nicht vorkommen, daß Fans Karten für einen Block im Stadion erwerben können, der nicht für sie bestimmt ist.

    - Die Karten müssen Informationen über den Inhaber und die Herkunft der Karte enthalten, so daß ihr Weg zurückverfolgt werden kann.

    2. Kartenverwaltung

    Die Strategie der Kartenvergabe findet ihre Umsetzung in der Kartenverwaltung.

    - Eine Trennung der Fans ist durch strenge Zuweisung der (Sitz-)Plätze mit Hilfe der Zuschauerkarten möglich. Die spielende Mannschaft, deren Anhänger der Zuschauer ist, und/oder die Nationalität des Fans bestimmen den Platz im Stadion.

    - Die Strategie der Kartenvergabe sollte so angelegt sein, daß die Platzzuweisung und damit die Trennung rivalisierender Fans nicht durch eine Übertragung des Tickets, in welcher Form auch immer, umgangen werden kann.

    - Eine Überfuellung wird dadurch vermieden, daß die Infrastruktur des Stadions die Kartenmenge, die auf den Markt gebracht wird, bestimmt. Auch durch ein Unterbinden von Kartenfälschungen wird eine Überfuellung des Stadions vermieden.

    - Grundsätzlich sollte die Zuschauerkapazität eines Stadions auf der Grundlage der Risikoanalyse festgelegt werden, und es sollte nicht die volle Kapazität verkauft werden. Ein Spielraum ist erforderlich, damit Fans, die eine Eintrittskarte für einen kollidierenden Block haben, einen Platz erhalten; dabei gibt die spielende Mannschaft, dessen Fan der Zuschauer ist, und/oder die Nationalität des Fans den Ausschlag.

    - Die Zuschauerströme in und beim Stadion werden mittels einer ausreichenden und erkennbaren Segmentierung des Stadions und die entsprechenden Hinweiszeichen gelenkt.

    - Die Einhaltung von Stadionverboten wird durch die Einrichtung des Systems von Reservierung und Vertrieb von Eintrittskarten sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung der ausgegebenen Karten in welcher Form auch immer erreicht.

    - Eine im Rahmen der Kartenvergabe vom Organisator zu führende Registrierung ist eine wichtige Informationsquelle des Organisators, der örtlichen Behörden und der Polizei.

    Die Kartenverwaltung betrifft den Einlaß in das Stadion. Dies umfaßt folgende Aspekte:

    - die Herstellung der Eintrittskarten;

    - den Vertrieb der Eintrittskarten;

    - die Einlaßkontrolle.

    3. Die Eintrittskarte muß strengen Qualitätsauflagen genügen. Sie muß folgendes enthalten

    - Angaben zum Spiel und Stadion;

    - Verhaltensregeln für den Zuschauer;

    - die Bedingungen für den Zutritt und den Aufenthalt in der eigenen Landessprache;

    - die Staatsangehörigkeit des Karteninhabers;

    - den Namen des Inhabers und den Namen der Verkaufsstelle;

    - im Prinzip ist der Käufer der Karte auch der Endbenutzer;

    - die Karte soll fälschungssicher sein;

    - zur Karte gehört die sogenannte Beilage, in der der Organisator auf jeden Fall angibt:

    - welche Gegenstände im Stadion verboten sind;

    - daß alkoholische Getränke und/oder Drogen am Eingang und im Stadion verboten sind;

    - daß gegen Zuschauer, die Feuerwerkskörper oder andere Gegenstände in das Stadion werfen, vorgegangen wird;

    - daß Beleidigungen und rassistische Äußerungen geahndet werden;

    - daß die Einnahme eines Sitzplatzes, der nicht mit den Angaben auf der Eintrittskarte übereinstimmt, zur Ausweisung aus dem Stadion führen kann;

    - daß der Zuschauer sich damit einverstanden erklären muß, beim Betreten des Stadions durchsucht zu werden, und daß er ferner verpflichtet ist, sich beim Vorzeigen der Eintrittskarte auf Verlangen auszuweisen.

    4. Beim Vertrieb der Karten müssen folgende Anforderungen erfuellt werden

    - Der Organisator gibt in Informationskampagnen die offiziellen Verkaufsstellen und die Art und Weise des Verkaufs bekannt, und Interessenten wird dringend empfohlen, Eintrittskarten nur über diese offiziellen Stellen zu erwerben; sie werden darauf hingewiesen, daß das Vertriebssystem keine Möglichkeiten für den sogenannten Schwarzmarkt bietet.

    - Dem Organisator muß ständig bekannt sein, wo die Karten sich je Land und Vertriebsstelle befinden.

    - Bei der Vergabe der verfügbaren Karten an die Zielgruppen muß darauf geachtet werden, daß die allgemeine Öffentlichkeit und die Fans der teilnehmenden Mannschaften über ausreichend Karten verfügen, und zwar in aller Fairneß und soweit es nach den Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft erlaubt ist.

    - Der Organisator muß eine Rücknahmeregelung für Landesverbände in Ländern mit ungenügendem Absatz festlegen.

    - Der Organisator muß dem offiziellen Vertreiber eine Rückgabepflicht für unverkaufte Eintrittskarten auferlegen.

    - Der Organisator berücksichtigt, daß der Vertrieb und Verkauf von Eintrittskarten in Tranchen die Kontrollierbarkeit des Verkaufsprozesses vergrößert. Der Organisator stellt Zuverlässigkeitsanforderungen an die Vertreiber.

    - Der Organisator muß im Fall von Unregelmäßigkeiten jederzeit in den Vertriebsprozeß eingreifen können.

    - Der Organisator schreibt dem Vertreiber eine Informationspflicht vor. Der Vertreiber teilt dem Organisator den Verlauf des Kartenverkaufs - gegebenenfalls in Kombination mit Reiserouten und Aufenthaltsorten - mit.

    - Erfolgt die Reservierung einer Karte nicht ausschließlich über den nationalen Fußballbund oder den eigenen Verein des Zuschauers/Fans, muß der Interessent die Mannschaft angeben, dessen Fan er ist. Dies kann dann bei der endgültigen Zuweisung im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berücksichtigt werden.

    - Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

    - Personen mit einem Stadionverbot erhalten keine Eintrittskarten.

    - Am Spieltag werden keine Eintrittskarten verkauft.

    - Ein Käufer erhält nicht mehr als zwei Karten. Bei der Lieferung wird der Name eingetragen.

    - Die endgültige Übergabe der Karten erfolgt so spät wie möglich (austauschbare Voucher).

    - Der Organisator muß die Sicherheit bieten, daß derjenige, auf dessen Namen die Karte ausgestellt wurde - der Karteninhaber -, auch seine Eintrittskarte geliefert bekommt.

    5. Anforderungen an eine adäquate Einlaßpolitik und -kontrolle

    - Der Organisator gibt den Zuschauern vorher bekannt, wer Zutritt und wer keinen Zutritt zum Stadion hat.

    - Personen mit einem Stadionverbot werden auf keinen Fall eingelassen.

    - Zuschauer, die sichtlich betrunken sind, werden nicht eingelassen.

    - Zuschauer mit Gegenständen, die die Sicherheit und/oder Ordnung im Stadion gefährden können, werden nicht eingelassen.

    - Zuschauer mit Gegenständen, aus denen eine politische Botschaft, Diskriminierung, Rassismus oder eine Beleidigung hervorgeht, werden nicht eingelassen.

    - Die Einlaßkontrolle muß ordnungsgemäß durchgeführt werden, einschließlich Leibesvisitation und Ausführung von Stadionverbot.

    - Eine zügige Einlaßkontrolle verhindert das Entstehen langer Menschenschlangen.

    - Mittels der Einlaßkontrolle muß sichergestellt werden, daß keine Überfuellung von Fächern entsteht.

    - Automatische Einlaßsysteme müssen hohe Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Kontinuität erfuellen.

    KAPITEL 7

    Übersicht der bereits früher vom Rat der Europäischen Union verabschiedenen Dokumente

    1. Empfehlung des Rates vom 30. November 1993 über die Verantwortung der Organisatoren von Sportveranstaltungen.

    2. Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den direkten informellen Informationsaustausch mit den MOEL im Bereich internationaler Sportveranstaltungen (Korrespondentennetz).

    3. Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den Informationsaustausch bei Großveranstaltungen und Versammlungen (Korrespondentennetz).

    4. Empfehlung des Rates vom 22. April 1996 über Leitlinien zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen und zur Eindämmung dieser Störungen. Mit einheitlichem Formblatt für den Austausch polizeilicher Erkenntnisse über Fußballrowdies (ABl. C 131 vom 3.5.1996, S. 1).

    5. Gemeinsame Maßnahme vom 26. Mai 1997 betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (ABl. L 147 vom 5.6.1997, S. 1).

    6. Entschließung des Rates vom 9. Juni 1997 zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik (ABl. C 193 vom 24.6.1997, S. 1).

    7. Übersicht der nationalen Ansprechpartner "Fußballrowdytum".

    (1) Bei der Festlegung der Strategie der Kartenvergabe müssen die Organisatoren die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigen. Bei der Anwendung dieser Regeln wird die Kommission Faktoren im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von Recht und Sicherheit Rechnung tragen.

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