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Document 31999D0075
Council Decision of 25 January 1999 concerning the extension of Joint Action 98/375/CFSP with regard to the nomination of an EU Special Representative for the Federal Republic of Yugoslavia
Beschluß des Rates vom 25. Januar 1999 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien
Beschluß des Rates vom 25. Januar 1999 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien
ABl. L 23 vom 30.1.1999, p. 5–5
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 10/10/1999
Beschluß des Rates vom 25. Januar 1999 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien
Amtsblatt Nr. L 023 vom 30/01/1999 S. 0005 - 0005
BESCHLUSS DES RATES vom 25. Januar 1999 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 98/375/GASP betreffend die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Bundesrepublik Jugoslawien (1999/75/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.3, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat am 8. Juni 1998 die Gemeinsame Aktion 98/375/GASP (1) angenommen, die mit dem Beschluß 98/741/GASP (2) verlängert worden ist. Die genannte Gemeinsame Aktion läuft am 31. Dezember 1999 aus und sollte verlängert werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Gemeinsame Aktion 98/375/GASP wird bis zum 31. Januar 2000 verlängert. Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am Tage seiner Annahme in Kraft. Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 1999. Im Namen des Rates Der Präsident J. FISCHER (1) ABl. L 165 vom 10. 6. 1998, S. 2. (2) ABl. L 358 vom 31. 12. 1998, S. 1.