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Document 31998Y0617(01)

    Empfehlung des Rates vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union

    ABl. C 189 vom 17.6.1998, p. 19–20 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    31998Y0617(01)

    Empfehlung des Rates vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union

    Amtsblatt Nr. C 189 vom 17/06/1998 S. 0019 - 0020


    EMPFEHLUNG DES RATES vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union (98/C 189/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe a),

    auf Initiative des Vereinigten Königreichs,

    in der Erwägung, daß es wichtig ist, für ein einheitliches Niveau in bezug auf Fachwissen und Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union Sorge zu tragen -

    EMPFIEHLT DEN REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN,

    folgende Maßnahmen zu ergreifen, um ein einheitliches Niveau in bezug auf die Geräteausstattung an den Grenzübergangsstellen zu gewährleisten.

    1. Maßgebliche Faktoren

    Die an den Grenzübergangsstellen bereitzustellende Ausrüstung sollte sich nach folgenden Kriterien bestimmen:

    - Reiseverkehrsaufkommen

    - üblicher Umfang von Dokumentenfälschungen

    - Verfügbarkeit von Referenzmaterial

    - Anwesenheit von Kontrollbeamten und Ausbildungsniveau

    2. Empfohlene Ausstattung

    a) UNTERE Ebene: Kleine Grenzübergangsstellen oder nicht ständig besetzte Stellen, deren Personal nur eine Grundausbildung erhalten hat.

    Erforderliche Ausrüstung:

    UV-Lichtquelle

    - Tischgerät zur Benutzung in den Amtsräumen

    - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z. B. in Zügen, Bussen usw.

    Vergrößerungsgerät

    - Handlupen

    - Großes beleuchtetes Vergrößerungspult

    Referenzmaterial

    - Handbuch echter EU-Dokumente

    - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente

    b) MITTLERE Ebene: Kleine bis mittlere ständig besetzte Grenzübergangsstellen, deren Personal eine Grundausbildung erhalten hat; zusätzlich ist ein Fachbeamter für Dokumente anwesend oder verfügbar, der im mittleren Bereich qualifiziert ist.

    Erforderliche Ausrüstung:

    UV-Lichtquelle

    - Tischgerät auf jedem Kontrollpult und zur Benutzung in den Amtsräumen

    - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z. B. in Zügen, Bussen usw.

    Vergrößerungsgerät

    - Stereomikroskop im unteren Leistungsbereich

    - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter

    - Leuchtbox

    Referenzmaterial

    - Handbuch echter EU-Dokumente

    - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente

    c) OBERE EBENE: Ständig besetzte Grenzübergangsstellen, an denen häufig Dokumentenfälschungen festgestellt werden und die mit einem breiten Spektrum von qualifizierten Beamten und Fachbeamten für Dokumente besetzt sind.

    Erforderliche Ausrüstung:

    UV-Lichtquelle

    - Tischgerät auf jedem Kontrollpult und zur Benutzung in den Amtsräumen

    - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z. B. in Zügen, Bussen usw.

    Vergrößerungsgerät

    - Stereomikroskop im unteren Leistungsbereich

    - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter

    - Leuchtbox

    Infrarot-Abtastsystem

    - Infrarot-Dokumentenprüfgerät

    Referenzmaterial

    - Handbuch echter EU-Dokumente

    - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente

    Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 1998.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. STRAW

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