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Document 31997D0548

97/548/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juli 1997 zur Spezifikation der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Energienetze, die durch die Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewiesen worden sind (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 225 vom 15.8.1997, p. 25–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 05/12/2000; Aufgehoben durch 32000D0761 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1997/548/oj

31997D0548

97/548/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juli 1997 zur Spezifikation der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Energienetze, die durch die Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewiesen worden sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 225 vom 15/08/1997 S. 0025 - 0033


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. Juli 1997 zur Spezifikation der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Energienetze, die durch die Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewiesen worden sind (Text von Bedeutung für den EWR) (97/548/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 1996 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich (1), geändert durch die Entscheidung Nr. 1047/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es ist erforderlich, die in der Entscheidung Nr. 1254/96/EG ausgewiesenen Vorhaben von gemeinsamem Interesse durch deren Ortsangabe sowie erforderlichenfalls durch ihre wichtigsten Merkmale zu spezifizieren.

In ihrer Entscheidung 96/537/EG (3) spezifizierte die Kommission die Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die durch die Entscheidung Nr. 1254/96/EG ausgewiesen worden sind. Diese Spezifikationen, von denen einige ergänzt oder geändert worden sind, befinden sich im Anhang zur vorliegenden Entscheidung, zusammen mit den Spezifikationen der durch die Entscheidung Nr. 1047/97/EG ausgewiesenen neuen Vorhaben von gemeinsamem Interesse, und zwar in einer Zweispaltendarstellung, wobei in der linken Spalte die in der Entscheidung Nr. 1254/96/EG ausgewiesenen Vorhaben und in der rechten Spalte die Spezifikationen dieser Vorhaben aufgeführt sind; die Entscheidung 96/537/EG ist folglich aufzuheben.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 9 der Entscheidung Nr. 1254/96/EG eingerichteten Ausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Spezifikationen der durch die Entscheidung Nr. 1254/96/EG ausgewiesenen Vorhaben befinden sich im Anhang.

Artikel 2

Die Entscheidung 96/537/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 11. Juli 1997

Für die Kommission

Christos PAPOUTSIS

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 161 vom 29. 6. 1996, S. 147.

(2) ABl. Nr. L 152 vom 11. 6. 1997, S. 12.

(3) ABl. Nr. L 230 vom 11. 9. 1996, S. 16.

ANHANG

TRANSEUROPÄISCHE ENERGIENETZE Spezifikation (in der rechten Spalte) von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (in der linken Spalte), die durch die Entscheidungen Nr. 1254/96/EG und Nr. 1047/97/EG ausgewiesen worden sind

ELEKTRIZITÄTSNETZE

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ERDGASNETZE

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