This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31997D0008
97/8/EC: Council Decision of 20 December 1996 repealing Directive 75/405/EEC concerning the restriction of the use of petroleum products in power stations
97/8/EG: Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Aufhebung der Richtlinie 75/405/EWG über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken
97/8/EG: Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Aufhebung der Richtlinie 75/405/EWG über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken
ABl. L 3 vom 7.1.1997, p. 7–7
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 21/01/1997
97/8/EG: Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Aufhebung der Richtlinie 75/405/EWG über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken
Amtsblatt Nr. L 003 vom 07/01/1997 S. 0007 - 0007
ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 20. Dezember 1996 zur Aufhebung der Richtlinie 75/405/EWG über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken (97/8/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 103a, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Richtlinie 75/405/EWG (4) wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Bau bzw. Umbau von Kraftwerken, in denen Mineralölerzeugnisse verfeuert werden, einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates zu unterwerfen. Die genannte Richtlinie datiert aus der Zeit nach der Ölkrise in den siebziger Jahren und hatte den Zweck, zum zentralen Anliegen der Gemeinschaft beizutragen, nämlich die Einfuhren von Erdöl zu begrenzen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Verhältnisse am Energiemarkt haben sich gegenüber der Lage vor der Ölkrise der siebziger Jahre völlig gewandelt. Es gilt, den Elektrizitätsproduzenten größeren Spielraum bei der wirtschaftlich günstigsten Brennstoffversorgung einzuräumen und mehr Flexibilität hinsichtlich der eventuellen Wiederinbetriebnahme bestimmter Anlagen zur Verwertung von Biobrennstoffen walten zu lassen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Richtlinie 75/405/EWG wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 1996. Im Namen des Rates Der Präsident S. BARRETT (1) ABl. Nr. C 272 vom 18. 9. 1996, S. 10. (2) ABl. Nr. C 380 vom 16. 12. 1996. (3) Stellungnahme vom 27. November 1996 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (4) ABl. Nr. L 178 vom 9. 7. 1975, S. 26.