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Document 31996D0473

    96/473/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Erstellung der vorläufigen Bilanz 1996 für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 193 vom 3.8.1996, p. 58–59 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1996

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/473/oj

    31996D0473

    96/473/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Erstellung der vorläufigen Bilanz 1996 für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 193 vom 03/08/1996 S. 0058 - 0059


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. Juli 1996 zur Erstellung der vorläufigen Bilanz 1996 für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) (96/473/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3290/94 (2), insbesondere auf Artikel 20,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 wird jährlich unter Berücksichtigung mehrerer Marktparameter eine vorläufige Versorgungsbilanz erstellt. Zweck dieser Bilanz ist hauptsächlich eine Schätzung der Gemeinschaftserzeugung, des Verbrauchs und der voraussichtlichen Einfuhr von traditionellen AKP-Bananen und damit des Bedarfs des Gemeinschaftsmarktes sowie der im Rahmen des Zollkontingents erforderlichen Mengen.

    Diese Bilanz muß gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 den Auswirkungen der Stürme Iris, Luis und Marilyn Rechnung tragen, die die Erzeugung auf Martinique und Guadeloupe sowie die traditionellen Bananeneinfuhren aus bestimmten AKP-Ländern bis Juli 1996 erheblich beeinträchtigt haben.

    Der Verwaltungsausschuß für Bananen hat nicht in der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft für 1996 zu erstellende vorläufige Versorgungsbilanz ist im Anhang zu dieser Entscheidung enthalten.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 30. Juli 1996

    Für die Kommission

    Franz FISCHLER

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 47 vom 25. 2. 1993, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 349 vom 31. 12. 1994, S. 105.

    ANHANG

    VORLÄUFIGE VERSORGUNGSBILANZ "BANANEN" FÜR 1996

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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