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Document 31995R1197

    Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 1197/95 des Rates vom 22. Mai 1995 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 hinsichtlich der in Österreich, Finnland und Schweden anwendbaren Berichtigungskoeffizienten

    ABl. L 119 vom 30.5.1995, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/1197/oj

    31995R1197

    Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 1197/95 des Rates vom 22. Mai 1995 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 hinsichtlich der in Österreich, Finnland und Schweden anwendbaren Berichtigungskoeffizienten

    Amtsblatt Nr. L 119 vom 30/05/1995 S. 0001 - 0001


    VERORDNUNG (EG, EURATOM, EGKS) Nr. 1197/95 DES RATES vom 22. Mai 1995 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 hinsichtlich der in Österreich, Finnland und Schweden anwendbaren Berichtigungskoeffizienten

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines Gemeinsamen Rates und einer Gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften,

    gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (1) und zuletzt geändert durch die Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 (2), insbesondere auf die Artikel 63, 64, 65, 65a, 82 und den Anhang XI des Statuts sowie auf Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 64 der Beschäftigungsbedingungen,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zum 1. Januar 1995 müssen gemäß Anhang XI zum Statut für Österreich, Finnland und Schweden Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften festgesetzt werden.

    Bei Erlaß der Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 sind die Berichtigungskoeffizienten für diese drei Länder vorläufig auf 100 festgesetzt worden, da die endgültigen Berichtigungskoeffizienten noch nicht verfügbar waren.

    Eurostat hat seinen Jahresbericht für 1994 durch die Kaufkraftparitäten für diese drei Länder ergänzt. Daher sollte die Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 hinsichtlich der Berichtigungskoeffizienten für Österreich, Finnland und Schweden geändert werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 6 der Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3161/94 wird wie folgt geändert;

    a) In Absatz 2 werden die Zahlen wie folgt ersetzt:

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    b) Absatz 4 Satz 2 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt: "dies gilt jedoch nicht für die von diesen Artikeln betroffenen Personen mit Wohnsitz in Österreich, Finnland und Schweden".

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 1995.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. MADELIN

    (1) ABl. Nr. L 56 vom 4. 3. 1968, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 335 vom 23. 12. 1994, S. 1.

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