Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31994X0791

    Geschätzte Bilanz des Rates vom 12. Dezember 1994 betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1995

    ABl. L 323 vom 16.12.1994, p. 46–47 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/1995

    31994X0791

    Geschätzte Bilanz des Rates vom 12. Dezember 1994 betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1995

    Amtsblatt Nr. L 323 vom 16/12/1994 S. 0046 - 0047


    GESCHÄTZTE BILANZ DES RATES vom 12. Dezember 1994 betreffend zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder mit einem Gewicht von höchstens 300 kg für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1995 (94/791/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission -

    GENEHMIGT FOLGENDE GESCHÄTZTE BILANZ:

    Einleitung Nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 erstellt der Rat alljährlich vor dem 1. Dezember eine geschätzte Bilanz der männlichen Jungrinder, die im Rahmen der Regelung gemäß jenem Artikel eingeführt werden dürfen. Diese Bilanz berücksichtigt einmal den voraussichtlichen Bestand an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern und zum anderen den Bedarf der Zuechter in der Gemeinschaft.

    Zur Festlegung des Umfangs der Einfuhren, die im Rahmen dieser geschätzten Bilanz unter Berücksichtigung der von der Gemeinschaft im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) eingegangenen Verpflichtungen vorzunehmen sind, gingen der Vorlage des jährlichen Bilanzentwurfs Beratungen zwischen der Kommission und Vertretern bestimmter Drittländer voraus. Die Kommission hat vorgeschlagen, Vertreter der Drittländer Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien und Republik Slowenien anzuhören.

    Während dieser Anhörungen fand ein Meinungsaustausch statt über den gesamten Rindfleischmarkt, die Aussichten für Erzeugung und Verbrauch in der Gemeinschaft sowie die Ausfuhrmöglichkeiten der Drittländer bei männlichen Jungrindern.

    Diese Bilanz betrifft die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1995, da diese Form der Bilanz ab dem 1. Juli 1995 durch ein im Rahmen der Uruguay-Runde geplantes Zollkontingent ersetzt wird. Sie wurde unter Berücksichtigung der der Kommission vorliegenden Angaben und nach Maßgabe der voraussichtlichen Entwicklung der Bestände und des in der Gemeinschaft bestehenden Bedarfs an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern für 1995 erstellt. Die Kommission wird weiterhin geeignete Verwaltungsmaßnahmen anwenden, wenn nach den Einfuhrschätzungen zu erwarten steht, daß die traditionelle Zahl von 425 000 Stück pro Jahr überschritten werden könnte und der gemeinschaftliche Rindfleischmarkt durch diese Einfuhren schweren Störungen ausgesetzt zu werden droht.

    Diese Bilanz kann mit Blick auf die mögliche Erweiterung der Europäischen Union am 1. Januar 1995 gegebenenfalls ergänzt werden.

    I. Beurteilung des Gemeinschaftsangebots im Jahr 1995

    Unter Berücksichtigung der für 1995 erwarteten Zahl an weiblichen Zuchtrindern (rund 36 000 000 Kühe und Färsen) wird damit gerechnet, daß im selben Jahr 28 300 000 Kälber geboren werden. Somit würden 1995 rund 14 150 000 männliche Kälber erzeugt.

    II. Schätzung des Gemeinschaftsbedarfs im Jahr 1995

    1. Aufgrund der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Auskünfte dürften 1995 etwa 4 000 000 männliche Kälber geschlachtet werden.

    2. Die Zahl der männlichen Tiere, die als Mastbullen, Mastochsen oder Zuchtbullen zur Schlachtung bestimmt sind, dürfte rund 10 250 000 Stück betragen.

    3. Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben und der vorstehenden Vorausschätzungen ist somit für 1995 ein Bedarf der Tierhalter der Gemeinschaft an zum Mästen bestimmten männlichen Jungrindern von 10 250 000 Stück zu erwarten.

    4. Aus den unter den Nummern 1 und 3 dargelegten Erwägungen ergibt sich für die Gemeinschaft im Jahr 1995 ein Gesamtbedarf an männlichen Kälbern von 14 250 000 Stück.

    Schlußfolgerungen Unter Berücksichtigung der vorstehenden Schätzungen einerseits und des entsprechenden Zollkontingents, dessen Einführung zum 1. Juli 1995 vorgesehen ist, andererseits ist in der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1995 mit geringen Fehlmengen in der Grössenordnung von 50 000 Stück zu rechnen.

    Damit jedoch die guten Handelsbeziehungen mit den betreffenden Drittländern nicht gestört werden, sollte wie in den Vorjahren die Zahl der männlichen Jungrinder, die im Rahmen der vorläufigen Bilanz für den genannten Zeitraum eingeführt werden können, auf der Grundlage einer jährlichen Bezugsmenge von 198 000 Stück festgesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Kommission den traditionellen Umfang der Einfuhren für 1995 aufrechterhalten will. Die Bilanz für das erste Halbjahr 1995 wird daher auf 99 000 Stück festgesetzt.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 1994.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORCHERT

    (1) ABI. Nr. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 24. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1884/94 (ABI. Nr. L 197 vom 30. 7. 1994, S. 27).

    Top