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Document 31993R1569

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1569/93 DES RATES vom 14. Juni 1993 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1993/94

    ABl. L 154 vom 25.6.1993, p. 43–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/1994

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/1569/oj

    31993R1569

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1569/93 DES RATES vom 14. Juni 1993 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1993/94

    Amtsblatt Nr. L 154 vom 25/06/1993 S. 0043 - 0043


    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1569/93 DES RATES vom 14. Juni 1993 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1993/94

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates vom 16. März 1987 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (1), insbesondere auf Artikel 27,

    auf Vorschlag der Kommission (2),

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (3),

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (4),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Bei der Festsetzung der Orientierungspreise für die einzelnen Tafelweinarten ist den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung zu tragen. Die gemeinsame Agrarpolitik bezweckt insbesondere, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

    Damit diese Ziele erreicht werden, darf sich insbesondere nicht der zwischen Erzeugung und Nachfrage bestehende Unterschied vergrössern. Für das Wirtschaftsjahr 1993/94 sollten deshalb die Orientierungspreise ebenso hoch wie im vorangehenden Wirtschaftsjahr festgesetzt werden.

    Die Orientierungspreise müssen für jede für die Gemeinschaftserzeugung repräsentative Tafelweinart im Sinne des Anhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 festgesetzt werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für das Wirtschaftsjahr 1993/94 werden die Orientierungspreise für Tafelwein wie folgt festgesetzt:

    /* Tabellen: S. ABl. */

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Sie gilt ab 1. September 1993.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 1993.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    B. WESTH

    (1) ABl. Nr. L 84 vom 27. 3. 1987, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1566/93 (siehe Seite 39 dieses Amtsblatts).(2) ABl. Nr. C 80 vom 20. 3. 1993, S. 50.(3) ABl. Nr. C 150 vom 31. 5. 1993.(4) ABl. Nr. C 129 vom 10. 5. 1993, S. 25.

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