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Document 31993L0044R(01)

    Berichtigung der Richtlinie 93/44/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 89/392/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 175 vom 19. Juli 1993)

    ABl. L 31 vom 6.2.1998, p. 30–30 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1993/44/corrigendum/1998-02-06/oj

    31993L0044R(01)

    Berichtigung der Richtlinie 93/44/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 89/392/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 175 vom 19. Juli 1993)

    Amtsblatt Nr. L 031 vom 06/02/1998 S. 0030 - 0030


    Berichtigung der Richtlinie 93/44/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 89/392/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 175 vom 19. Juli 1993)

    1. Seite 13 Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c) Ziffer iii) erhält folgende Fassung:

    "- Aufzüge, die zwischen festgelegten Ebenen von Gebäuden und Bauten mittels eines Förderkorbs dauerhaft verkehren, der an starren Führungen entlang fortbewegt wird, die gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigt sind, und der bestimmt ist:

    - zur Personenbeförderung,

    - zur Personen- und Güterbeförderung,

    - nur zur Güterbeförderung, sofern der Förderkorb betretbar ist (d.h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Förderkorb einsteigen kann) und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Förderkorbs oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind,

    - Personenförderanlagen, bei denen Zahnradfahrzeuge verwendet werden,

    - Schachtförderanlagen,

    - Bühnenaufzüge,

    - Baustellenaufzüge zur Personenbeförderung oder zur Personen- und Güterbeförderung."

    2. Seite 13, Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a);

    Das letzte Wort "verhindern" ist durch "behindern" zu ersetzen.

    3. Seite 17, Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe h) (B.1):

    Das erste Wort "Sensorgesteuerte" ist durch "Elektrosensible" zu ersetzen.

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