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Document 31991X0135

    91/135/EWG: Geschätzte Bilanz des Rates vom 4. März 1991 für zur industriellen Verarbeitung bestimmtes Rindfleisch für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1991

    ABl. L 66 vom 13.3.1991, p. 20–21 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1991

    31991X0135

    91/135/EWG: Geschätzte Bilanz des Rates vom 4. März 1991 für zur industriellen Verarbeitung bestimmtes Rindfleisch für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1991

    Amtsblatt Nr. L 066 vom 13/03/1991 S. 0020 - 0021


    GESCHÄTZTE BILANZ DES RATES vom 4 . März 1991 für zur industriellen Verarbeitung bestimmtes Rindfleisch für die Zeit vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 1991 ( 91/135/EWG )

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 805/68 des Rates vom 27 . Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3577/90 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission -

    GENEHMIGT FOLGENDE GESCHÄTZTE BILANZ : Einleitung Nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 805/68 erstellt der Rat alljährlich auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit eine geschätzte Bilanz des Fleischs, das aufgrund der Regelung des genannten Artikels eingeführt werden kann . Diese Bilanz berücksichtigt die Menge des in der Gemeinschaft voraussichtlich verfügbaren, in Qualität und Angebotsform zur industriellen Verwendung geeigneten Fleischs sowie des Bedarfs der Industrie . Darin wird gesondert aufgeführt :

    a ) Fleisch, das zur Herstellung von Konserven bestimmt ist, die keine anderen charakteristischen Bestandteile als Rindfleisch und Gelee enthalten; b ) Fleisch, das für die Verarbeitungsindustrie zur Herstellung anderer Erzeugnisse als Konserven gemäß Buchstabe a ) bestimmt ist . KAPITEL I Angebotsmengen an Verarbeitungsfleisch Nach den der Kommission im August 1990 von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben lassen sich die in der Gemeinschaft vorhandenen Mengen an frischem einheimischem Verarbeitungsfleisch für 1991 auf 1 380 000 Tonnen, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, schätzen .

    Ende 1990 waren in der Gemeinschaft infolge von Interventionsankäufen bedeutende Fleischbestände in öffentlicher Lagerhaltung vorhanden . Davon dürften sich rund 250 000 Tonnen, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, für die Verarbeitung eignen .

    Ende 1990 gab es in den Kühllagern keine Rindfleischbestände aufgrund der Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung .

    Mit Wirkung vom 1 . Januar 1991 hat die Gemeinschaft ein Zollkontingent für 53 000 Tonnen entbeintes Gefrierfleisch - dies entspricht 68 900 Tonnen Fleisch mit Knochen - eröffnet .

    Ausgehend von der bisherigen Erfahrung werden 1991 voraussichtlich 14 000 Tonnen im Rahmen dieses Kontingents für Verarbeitungszwecke eingeführt werden .

    Für 1991 lassen sich die Einfuhren der Gemeinschaft von für die Verarbeitung geeignetem Fleisch aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Simbabwe und Swasiland auf 5 000 Tonnen mit Knochen schätzen .

    Somit werden 1991 folgende Mengen für die Verarbeitung verfügbar sein :

    ( in Tonnen )

    - Frisches Fleisch 1 380 000 - Gefrierfleisch aus Interventionsbeständen 250 000 - Gefrierfleisch, das im Rahmen der Beihilferegelung für die private Lagerhaltung eingelagert ist 0 - Gefrierfleisch, das im Rahmen des GATT-Kontingents eingeführt wird 14 000 - Gefrierfleisch, das im Rahmen des AKP-Abkommens eingeführt wird 5 000 Insgesamt 1 649 000

    KAPITEL II Bedarf der Industrie an Verarbeitungsfleisch Nach den der Kommission im August 1990 von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben lässt sich der Bedarf der Gemeinschaft an Verarbeitungsfleisch für 1991 auf 1 461 000 Tonnen Fleisch, ausgedrückt in Fleisch mit Knochen, schätzen . Hierin inbegriffen ist der Bedarf für die Herstellung der in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 805/68 genannten Konserven . Diese letztere Menge wird auf 215 000 Tonnen geschätzt . Schlußfolgerung Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß 1991 die in der Gemeinschaft verfügbaren Mengen an Verarbeitungsfleisch über dem Bedarf der Industrie liegen werden . Infolgedessen wird die geschätzte Bilanz für zur industriellen Verarbeitung bestimmtes Fleisch, das 1991 im Rahmen der Regelung gemäß Artikel 14 der Verordnung ( EWG ) Nr . 805/68 eingeführt werden kann, auf 0 Tonnen festgesetzt . Geschehen zu Brüssel am 4 . März 1991 . Im Namen des Rates

    Der Präsident

    R . STEICHEN ( 1 ) ABl . Nr . L 148 vom 28 . 6 . 1968, S . 24 . ( 2 ) ABl . Nr . L 353 vom 17 . 12 . 1990, S . 23 .

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