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Document 31991R0555

    VERORDNUNG ( EWG ) NR. 555/91 DER KOMMISSION VOM 7. MAERZ 1991 UEBER DIE LIEFERUNG VERSCHIEDENER PARTIEN MAGERMILCHPULVER IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

    ABl. L 62 vom 8.3.1991, p. 11–17 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/05/1991

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1991/555/oj

    31991R0555

    VERORDNUNG ( EWG ) NR. 555/91 DER KOMMISSION VOM 7. MAERZ 1991 UEBER DIE LIEFERUNG VERSCHIEDENER PARTIEN MAGERMILCHPULVER IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

    Amtsblatt Nr. L 062 vom 08/03/1991 S. 0011 - 0017


    VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 555/91 DER KOMMISSION vom 7 . März 1991 über die Lieferung verschiedener Partien Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1930/90 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ),

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt .

    Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Empfängerorganisationen 1 495 Tonnen Magermilchpulver zugeteilt .

    Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren zur Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1

    Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft werden Milcherzeugnisse bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung .

    Es wird davon ausgegangen, daß der Zuschlagsempfänger die geltenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert . Andere in seinem Angebot enthaltene Bedingungen oder Vorbehalte gelten als nicht geschrieben . Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

    Brüssel, den 7 . März 1991 Für die Kommission

    Ray MAC SHARRY

    Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . L 174 vom 7 . 7 . 1990, S . 6 . ( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 . ( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1.

    ANHANG I

    PARTIEN A und B

    1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1205 /90 bis 1213/90

    2 . Programm : 1990

    3 . Begünstigter : EURONAID, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest

    4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

    5 . Bestimmungsort oder -land : Siehe Anhang II

    6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Magermilchpulver, angereichert mit Vitaminen

    7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 6 ) ( 7 ): Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4, I 1 B 1 bis I 1 B 3

    8 . Gesamtmenge : 575 Tonnen

    9 . Anzahl der Partien : 2 ( A : 375 Tonnen - B : 200 Tonnen )

    10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 25 kg ( 8 ) ( 9 ) ( 10 ):

    Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4 und 6 ( I 1 B 4 und I 1 B 4 3)

    Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung :

    Siehe Anhang II und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 6 ( I 1 B 5 )

    11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

    Das Magermilchpulver und die Vitamine müssen nach der Zuteilung der Lieferung hergestellt bzw . zugesetzt werden

    12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

    13 . Verschiffungshafen : -

    14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

    15 . Löschhafen : -

    16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

    17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . bis 25 . 4 . 1991

    18 . Lieferfrist : -

    19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

    20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 25 . 3 . 1991, 12.00 Uhr

    21. Im Fall einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 8 . 4 . 1991, 12.00 Uhr

    b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 8 . 5 . 1991

    c ) Lieferfrist : -

    22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/Tonne

    23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

    24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, Bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex : AGREC 22037 B oder 25670 B )

    25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 1 . 2 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 261/91 der Kommission ( ABl . Nr . L 27 vom 1 . 2 . 1991, S . 89 ) festgesetzte Erstattung

    PARTIE C

    1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1214/90 und 1215/90

    2 . Programm : 1990

    3 . Begünstigter : EURONAID, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest

    4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

    5 . Bestimmungsort oder -land : Siehe Anhang II

    6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Magermilchpulver, angereichert mit Vitaminen

    7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 6 ) ( 7 ) ( 11 ): Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4, I 1 B 1 bis I 1 B 3

    8 . Gesamtmenge : 720 Tonnen

    9 . Anzahl der Partien : 1

    10. Aufmachung und Kennzeichnung : 25 kg ( 9 ):

    Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4 und 6 ( I 1 B 4 und I 1 B 4 3 )

    Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung :

    Siehe Anhang II und ABl. Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 6 ( I 1 B 5 )

    11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

    Das Magermilchpulver und die Vitamine müssen nach der Zuteilung der Lieferung hergestellt bzw . zugesetzt werden

    12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

    13 . Verschiffungshafen : -

    14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

    15 . Löschhafen : -

    16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

    17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . bis 25 . 4. 1991

    18 . Lieferfrist : -

    19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

    20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 25 . 3 . 1991, 12.00 Uhr

    21 . Im Fall einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 8 . 4 . 1991, 12.00 Uhr

    b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 8 . 5 . 1991

    c ) Lieferfrist : -

    22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/Tonne

    23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

    24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex : AGREC 22037 B oder 25670 B )

    25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 1 . 2 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 261/91 der Kommission ( ABl . Nr . L 27 vom 1 . 2 . 1991, S . 89 ) festgesetzte Erstattung

    PARTIE D

    1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1202/90

    2 . Programm : 1990

    3 . Begünstigter : Euronaid, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest

    4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

    5 . Bestimmungsort oder -land : Liberia

    6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Magermilchpulver, angereichert mit Vitaminen

    7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 6 ) ( 7 ): Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4, I 1 B 1 bis I 1 B 3

    8 . Gesamtmenge : 200 Tonnen

    9 . Anzahl der Partien : 1

    10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 25 kg ( 9 ):

    Siehe ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 4 und 6 ( I 1 B 4 und I 1 B 4 3 )

    Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung :

    "ACTION No 1202/90 / MILK POWDER / LIBERIA / CATHWEL / 900128 / FREETOWN / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / FOR FREE DISTRIBUTION"

    und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 6 ( I 1 B 5 )

    11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

    Das Magermilchpulver und die Vitamine müssen nach der Zuteilung der Lieferung hergestellt bzw . zugesetzt werden

    12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

    13 . Verschiffungshafen : -

    14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

    15 . Löschhafen : -

    16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

    17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 20 . bis 31 . 5 . 1991

    18 . Lieferfrist : -

    19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

    20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 25 . 3 . 1991, 12.00 Uhr

    21 . Im Fall einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 8 . 4 . 1991, 12.00 Uhr

    b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 20 . bis 31 . 5 . 1991

    c ) Lieferfrist : -

    22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/Tonne

    23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

    24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex : AGREC 22037 B oder 25670 B )

    25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ):

    Die am 1 . 2 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 261/91 der Kommission ( ABl . Nr . L 27 vom 1 . 2 . 1991, S . 89 ) festgesetzte Erstattung

    Vermerke :

    ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben .

    ( 2 ) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten je Maßnahme/Seefrachtnummer eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind .

    In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben .

    ( 3) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis .

    ( 4 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Kreditinstitute gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieses Anhangs angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen :

    - entweder durch Boten an das in Ziffer 24 dieses Anhangs aufgeführte Büro

    - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel :

    - 235 01 32,

    - 236 10 97,

    - 235 01 30,

    - 236 20 05 .

    ( 5 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2226/89 ( ABl . Nr . 214 vom 25 . 7 . 1989, S . 10 ), ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieses Anhangs angegeben ist .

    (6 ) Bei der Lieferung übermittelt der Zuschlagsempfänger dem Vertreter des Begünstigten je Maßnahme/Seefrachtnummer ein Ursprungszeugnis .

    ( 7 ) Bei der Lieferung übermittelt der Zuschlagsempfänger dem Vertreter des Begünstigten je Maßnahme/Seefrachtnummer ein Gesundheitszeugnis .

    ( 8 ) Lieferung in Containern von 20 Fuß : Bedingungen FCL/LCL . Der Lieferant übernimmt die Kosten für das Verbringen frei Terminal im Verladehafen, gestapelt . Der Empfänger übernimmt die folgenden Kosten, auch die für den Abtransport der Container vom Terminal . Artikel 13 Ziffer 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 ist nicht anwendbar .

    ( 9 ) Der Lieferant sendet ein Duplikat der Originalrechnung an :

    De Keyzer & Schütz BV, Postbus 1438, Blaak 16, NL-3000 BK Rotterdam .

    ( 10 ) Der Zuschlagsempfänger muß dem Vertreter des Begünstigten eine vollständige Ladeliste eines jeden Containers übermitteln, in der die Anzahl Säcke aufgeführt ist, die zu jeder in der Ausschreibungsbekanntmachung aufgeführten Verladenummer gehören .

    Der Zuschlagsempfänger muß jeden Container mit einer numerierten Plombe verschließen, deren Nummer dem Spediteur des Begünstigten mitgeteilt wird .

    ( 11 ) Bei der Strahlenbelastungsbescheinigung muß es sich um eine amtliche, für den Sudan beglaubigte Bescheinigung handeln .

    PARARTIMA II ANEXO II - BILAG II - ANHANG II - - ANNEX II - ANNEXE II - ALLEGATO II - BIJLAGE II - ANEXO II

    Designación

    del lote Cantidad total del lote

    ( en toneladas ) Cantidades parciales

    ( en toneladas ) Beneficiario País destinatario Inscripción en el embalaje Parti Totalmängde

    ( tons ) Delmängde

    ( tons ) Modtager Modtagerland Emballagens paategning Bezeichnung

    der Partie Gesamtmenge

    der Partie

    ( in Tonnen ) Teilmengen

    ( in Tonnen ) Empfänger Bestimmungsland Aufschrift auf der Verpackung Charaktirismos

    tis partidas Synoliki posotita

    tis partidas

    ( se tonoys ) Merikes posotites

    ( se tonoys ) Dikaioychos Chora

    proorismoy Endeixi epi tis syskevasias Lot Total quantity

    ( in tonnes ) Partial quantities

    ( in tonnes ) Beneficiary Recipient country Markings on the packaging Désignation

    du lot Quantité totale du lot

    ( en tonnes ) Quantités partielles

    ( en tonnes ) Bénéficiaire Pays destinataire Inscription sur l'emballage Designazione

    della partita Quantità totale

    della partita

    ( in tonnellate ) Quantitativi parziali

    ( in tonnellate ) Beneficiario Päse destinatario Iscrizione sull'imballaggio Aanduiding

    van de partij Totale höveelheid

    van de partij

    ( in ton ) Deelhöveelheden

    ( in ton ) Begunstigde Bestemmingsland Aanduiding op de verpakking Designaçao

    do lote Quantidade total

    ( em toneladas ) Quantidades parciais

    ( em toneladas ) Beneficiário País destinatário Inscriçao na embalagem A 375 240 Oxfam Belgique Algérie Action no 1205/90 / Lait en poudre / Algérie / Oxfam B / 900830 / Arzew ( option : Oran ) / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 30 Caritas N Angola Acçao no 1206/90 / Leite em pó / Angola / Caritas N / 900344 / Luanda / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado a distribuiçao gratuita 15 Caritas N Angola Acçao no 1207/90 / Leite em pó / Angola / Caritas N / 900345 / Namibe / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado a distribuiçao gratuita 45 Oikos Angola Acçao no 1208/90 / Leite em pó / Angola / Oikos / 906704 / Luanda / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado a distribuiçao gratuita 45 ICR Uganda Action No 1209 /90 / Milk powder / Uganda / ICR / 904607 / Kampala via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution B 200 30 WCC India Action No 1210/90 / Milk powder / India / WCC / 900702 / Madras / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 ACA India Action No 1211/90 / Milk powder / India / ACA / 901600 / Madras / Gift of the European Economic Community / For free distribution 30 ACA India Action No 1212/90 / Milk powder / India / ACA / 901603 / Bombay / Gift of the European Economic Community / For free distribution 125 CAM India Action No 1213/90 / Milk powder / India / CAM / 902005 / Bombay / Gift of the European Economic Community / For free distribution C 720 690 Concern Ethiopia Action No 1214/90 / Milk powder / Ethiopia / Concern / 905412 / Assab / Gift of the European Economic Community / For free distribution 30 Cafod Sudan Action No 1215/90 / Milk powder / Sudan / 907600 / Khartoum via Port Sudan

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