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Document 31990D0332
90/332/EEC: Commission Decision of 23 May 1990 approving measures to set up pilot projects for the control of rabies with a view to its eradication or prevention, presented by Luxembourg (Only the French text is authentic)
90/332/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)
90/332/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)
ABl. L 161 vom 27.6.1990, p. 56–56
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
In force
90/332/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 161 vom 27/06/1990 S. 0056 - 0056
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich) (90/332/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 89/455/EWG des Rates vom 24. Juli 1989 über eine Gemeinschaftsmaßnahme zur Aufstellung von Pilotprogrammen zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 89/455/EWG stellt Luxemburg nach Maßgabe von Artikel 3 breit angelegte Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut bei wildlebenden Tieren in der Gemeinschaft durch die Anwendung von Vakzinen für die orale Vakzination von Füchsen auf. Das von Luxemburg vorgelegte Pilotprogramm umfasst auch die angrenzenden Gebiete von Belgien, Frankreich und Deutschland. Das Pilotprogramm ist Teil einer grenzueberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgien, Frankreich und Deutschland. Mit Schreiben vom 1. September 1989 hat Luxemburg die Kommission über Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut unterrichtet. Die Prüfung hat ergeben, daß das Pilotprogramm der Entscheidung 89/455/EWG entspricht. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind somit erfuellt. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung und Verhütung der Tollwut werden genehmigt. Artikel 2 Luxemburg erlässt bis zum 1. September 1989 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der in Artikel 1 genannten Programme. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet. Brüssel, den 23. Mai 1990 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 223 vom 2. 8. 1989, S. 19.