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Document 31990D0332

    90/332/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)

    ABl. L 161 vom 27.6.1990, p. 56–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1990/332/oj

    31990D0332

    90/332/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1990 zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (Nur der französische Text ist verbindlich)

    Amtsblatt Nr. L 161 vom 27/06/1990 S. 0056 - 0056


    *****

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 23. Mai 1990

    zur Genehmigung von Maßnahmen zur Aufstellung der von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut

    (Nur der französische Text ist verbindlich)

    (90/332/EWG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Entscheidung 89/455/EWG des Rates vom 24. Juli 1989 über eine Gemeinschaftsmaßnahme zur Aufstellung von Pilotprogrammen zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut (1), insbesondere auf Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 89/455/EWG stellt Luxemburg nach Maßgabe von Artikel 3 breit angelegte Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut bei wildlebenden Tieren in der Gemeinschaft durch die Anwendung von Vakzinen für die orale Vakzination von Füchsen auf.

    Das von Luxemburg vorgelegte Pilotprogramm umfasst auch die angrenzenden Gebiete von Belgien, Frankreich und Deutschland.

    Das Pilotprogramm ist Teil einer grenzueberschreitenden Zusammenarbeit mit Belgien, Frankreich und Deutschland.

    Mit Schreiben vom 1. September 1989 hat Luxemburg die Kommission über Pilotprogramme zur Tilgung oder Verhütung der Tollwut unterrichtet.

    Die Prüfung hat ergeben, daß das Pilotprogramm der Entscheidung 89/455/EWG entspricht. Die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind somit erfuellt.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die von Luxemburg vorgelegten Pilotprogramme zur Tilgung und Verhütung der Tollwut werden genehmigt.

    Artikel 2

    Luxemburg erlässt bis zum 1. September 1989 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der in Artikel 1 genannten Programme.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

    Brüssel, den 23. Mai 1990

    Für die Kommission

    Ray MAC SHARRY

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 223 vom 2. 8. 1989, S. 19.

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