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Document 31987D0396

87/396/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 1987 zur Genehmigung des gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates von Spanien vorgelegten Programms für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Zeitraum 1987 bis 1991 (Nur der spanische Text ist verbindlich)

ABl. L 208 vom 30.7.1987, p. 44–48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1991

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1987/396/oj

31987D0396

87/396/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. Juli 1987 zur Genehmigung des gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates von Spanien vorgelegten Programms für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Zeitraum 1987 bis 1991 (Nur der spanische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 208 vom 30/07/1987 S. 0044 - 0048


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 6. Juli 1987

zur Genehmigung des gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates von Spanien vorgelegten Programms für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Zeitraum 1987 bis 1991

(Nur der spanische Text ist verbindlich)

(87/396/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 560/87 (2), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die spanische Regierung hat am 17. März 1987 aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 ein Programm für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Zeitraum 1987 bis 1991 und am 25. März 1987 ergänzende Angaben dazu übermittelt.

Ziele des Programms sind die Modernisierung und Verbesserung der Vertriebswege, die Modernisierung und Erhöhung der Produktivität des Konservensektors, eine gewisse Entwicklung des Fertiggerichtsektors und der Aquakultur, eine Diversifizierung der Produktion sowie die Verbesserung der Produktqualität. Es handelt sich also um ein Programm im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77.

Eine etwaige Ausweitung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen aufgrund dieses Programms muß sich in den Rahmen der voraussichtlichen Entwicklung der Bestände sowie der Auswirkungen und Ziele der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme für die Fischereiflotte und die Aquakultur in Spanien im Zeitraum 1987 bis 1991 einfügen; daher ist die Möglichkeit einer Überprüfung des Programms vorzusehen.

Die spanischen Behörden müssen Maßnahmen ergreifen, um die statistischen Informationen über die durch das Programm geförderten Sektoren zu verbessern; sodann wird es möglich sein, den Fortgang des Programms genauer zu verfolgen und seine Auswirkungen auf die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Spanien besser zu beurteilen.

In Anbetracht der derzeitigen Lage des Gemeinschaftsmarktes für Sardinenkonserven kann diese Entscheidung nicht den gemeinsamen Maßnahmen vorgreifen, die demnächst auf diesem Sektor getroffen werden könnten. Bis dahin können im Rahmen des Programms nur solche Vorhaben berücksichtigt werden, die zu einer Erhöhung der Gesamtproduktion beitragen, welche mit der festgestellten Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage und der Handelsstruktur für diese Produktart übereinstimmt. Bei der Prüfung der Vorhaben achtet die Kommission besonders auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, der Qualität der Erzeugung und der sanitären Produktionsbedingungen.

Der gemeinschaftliche Markt für Thunfischkonserven ist durch einen scharfen Wettbewerb gekennzeichnet. Daher ist bei Investitionen in diesem Sektor besondere Vorsicht geboten, um Absatzschwierigkeiten zu vermeiden.

Das Programm enthält die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Angaben, aus denen hervorgeht, daß die Ziele des Artikels 1 derselben Verordnung erreicht werden können.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der gemeinsamen Stellungnahme des Agrarstrukturausschusses und des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das von der spanischen Regierung am 17. März 1987 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 vorgelegte und zuletzt am 25. März 1987 ergänzte Programm für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Zeitraum 1987 bis 1991, dessen wesentlicher Inhalt in Anhang I dargelegt ist, wird vorbehaltlich der Bemerkungen in Anhang II genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.

Brüssel, den 6. Juli 1987

Für die Kommission

António CARDOSO E CUNHA

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 57 vom 27. 2. 1987, S. 6.

ANHANG I

WESENTLICHER INHALT DES VON SPANIEN GEMÄSS VERORDNUNG (EWG) Nr. 355/77 DES RATES VORGELEGTEN PROGRAMMS FÜR DIE VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN DER FISCHEREI UND DER AQUAKULTUR IM ZEITRAUM 1987 BIS 1991

1. Gegenstand des Programms

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur.

2. Geographischer Geltungsbereich

Das gesamte Hoheitsgebiet Spaniens.

3. Laufzeit des Programms

1. Jaunar 1987 bis 31. Dezember 1991.

4. Ziele

- Modernisierung und Verbesserung der Vertriebswege im Hinblick auf die Verbesserung der Produktqualität;

- Modernisierung und Erhöhung der Produktivität des Konservensektors;

- eine gewisse Entwicklung des Fertiggerichtsektors und der Aquakultur, um die Entwicklung der Nachfrage zu berücksichtigen;

- eine Diversifizierung der Produktion von Fertiggerichten.

5. Geplante Maßnahmen und Prioritäten

Im Rahmen des Programms wird folgenden Maßnahmen besondere Bedeutung beigemessen:

- erste Vermarktung:

- Aufbau einer angemessenen Zahl von Vermarktungs- und Konservierungsstrukturen sowie gute geographische Verteilung, um eine bessere Verbindung mit der Produktion und der Marktregulierung herzustellen.

- Ausbau und Verbesserung des derzeitigen Systems der Erstvermarktungsmärkte sowie Verbesserung der Transparenz dieses Systems;

- Fördeurng einer besseren Qualität und Aufmachung der Erzeugnisse sowie besserer Vertrieb durch Aufbau eines geeigneen Transportnetzes;

- Gewährleistung hygienisch einwandfreier Erzeugnisse.

- Sekundfäre Verarbeitung und Vermarktung:

1. Teilbereich Anschoviskonserven und Halbkonserven:

- Erhöhung der Produktivität;

- Rationalisierung der Produktionsverfahren;

- technologische Umstrukturierung und industrielle Konzentration auf den Kanarischen Inseln;

2. Teilbereich Fertiggerichte

- Verbesserung der Herstellung in den Betrieben;

- Anpassung des Teilbereichs an die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften;

- Errichtung neuer hochmoderner Betriebe, die neuartige Erzeugnisse herstellen können;

3. Teilbereich Erzeugnisse der Aquakultur und der Fischzucht in Kontinental Spanien

Ausbau der Industrialisierung der Forellenerzeugung.

4. Teilbereich Endvermarktung

Aufbau neuer Großmärkte und Umbau bereits vorhandener Märkte entsprechend den neuen Hygienevorschriften und den technologischen Erfordernissen. 6. Finanzbedarf

Der Gesamtbetrag der während der Laufzeit des Programms geplanten Investitionen beläuft sich auf rund 46 000 Millionen Peseten (rund 315 Millionen ECU), der sich wie folgt verteilt:

1.2.3 // // // // // Millionen Peseten // Millionen ECU (1) // // // // Erste Vermarktung: // // // - Versteigerungen // 2 569,7 // 17,7 // - Kälteketten // 2 393,1 // 16,5 // - Gefrieranlagen und Anlagen für die Lagerung // 7 000,0 // 48,0 // - Informatisierung // 670,8 // 4,6 // - Hilfseinrichtungen // 1 877,6 // 12,9 // - Kühltransport // 1 421,5 // 9,8 // // // // Total // 15 932,7 // 109,5 // // // // Sekundäre Vermarktung: // // // - Anschoviskonserven und Halbkonserven // 8 217,0 // 56,3 // - Fertigprodukte (tiefgefrorene und fertige Gerichte) // 18 127,0 // 125,2 // - Fischzucht in Kontinental Spanien // 474,5 // 3,0 // - Endvermarktung // 3 125,0 // 21,5 // // // // Total // 29 943,5 // 206,0 // // //

(1) 1 ECU = 144,812 Peseten (Kurs vom 1. März 1987).

Bei diesen Angaben und der Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Investitionen handelt es sich um ungefähre Angaben.

ANHANG II

1. Die Kommission stellt fest, daß das von der spanischen Regierung vorgelegte Programm, das den Rahmen für die künftigen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen finanziellen Interventionen für den genannten Sektor bildet, eine geeignete Grundlage für die Entwicklung der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur darstellt.

2. Die Kommission betont, daß die künftige Entwicklung der Bestände sowie die Ziele der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme für die Fischereiflotten und die Aquakultur von grosser Bedeutung für die Entwicklung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sind. Die Kommission behält sich vor, das vorliegende Programm zu gegebener Zeit zu überprüfen, um die Entwicklung der Bestände und die strukturellen Maßnahmen für die Fischereiflotte und die Aquakultur in Spanien im Zeitraum 1987 bis 1991 bei den Maßnahmen für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in geeigneter Weise berücksichtigen zu können.

3. Die Kommission weist die spanischen Behörden darauf hin, daß die Informationen über die durch das vorliegende Programm geförderten Sektoren verbessert werden müssen. Während der Durchführung des Programms müssen die spanischen Behörden Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung dieser Informationen durchführen, um genauere Kenntnisse der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Spanien und der Entwicklung im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Programms zu gewinnen. Vor allem ist die Entstehung von Kapazitätsüberhängen insbesondere in der Konservenindustrie und im Sektor Fertiggerichte zu vermeiden.

4. In Anbetracht der augenblicklichen Lage des gemeinschaftlichen Marktes für Sardinenkonserven weist die Kommission darauf hin, daß diese Entscheidung nicht den gemeinschaftlichen Maßnahmen vorgreift, die demnächst auf diesem Sektor getroffen werden könnten. Im Hinblick auf diese Maßnahmen können Vorhaben im Rahmen dieses Programmes nicht berücksichtigt werden, wenn sie zu einer Erhöhung der Gesamtproduktion beitragen, die nicht mit der festgestellten Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage und der Handelsstruktur für diese Produktart übereinstimmt. Bei der Prüfung der Vorhaben wird die Kommission ganz besonders achten auf die Verbesserung der Wettbewerbstätigkeit der Unternehmen, der Qualität der Erzeugung und der sanitären Produktionsbedingungen.

5. Ferner weist die Kommission die spanischen Behörden darauf hin, daß bei Thunfischkonserven auf Gemeinschaftsebene ein sehr scharfer Wettbewerb herrscht. Bei der Durchführung von Investitionen in diesem Sektor ist daher Vorsicht geboten, um etwaigen Schwierigkeiten beim Absatz von Thunfischkonserven zuvorzukommen.

6. Das vorliegende Programm ist nach Auffassung der Kommission sehr ehrgeizig, auch ist das Investitionsvolumen sehr hoch. Es fragt sich daher, ob insbesondere angesichts der zu erwartenden Mittelknappheit auf Gemeinschaftsebene das Programm in den nächsten fünf Jahren vollständig durchgeführt werden kann.

7. Die Kommission weist darauf hin, daß die in diesem Programm enthaltenen Investitionsvorausschätzungen einer etwaigen finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft nicht vorgreifen.

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