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Document 31987D0007

87/7/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 1986 zur Genehmigung eines Programms für die Verbesserung der Vermarktung von Vieh in Irland gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

ABl. L 6 vom 8.1.1987, p. 32–32 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1990

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1987/7/oj

31987D0007

87/7/EWG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 1986 zur Genehmigung eines Programms für die Verbesserung der Vermarktung von Vieh in Irland gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 006 vom 08/01/1987 S. 0032 - 0032


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 10. Dezember 1986

zur Genehmigung eines Programms für die Verbesserung der Vermarktung von Vieh in Irland gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(87/7/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Erzeugnisse der Fischerei (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2224/86 (2), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Am 28. Mai 1986 hat die irische Regierung der Kommission ein Programm für die Verbesserung der Vermarktung von Vieh mitgeteilt und am 24. Juli 1986 zusätzliche Daten übermittelt.

Dieses Programm bezieht sich hauptsächlich auf die Modernisierung und Rationalisierung und in einigen Fällen die Verlegung von Einrichtungen für die Vermarktung von Vieh, ohne daß die Gesamtkapazität vergrössert würde. Das Programm betrifft ausserdem die Modernisierung der Vermarktungstechniken und der Güllebeseitigung, um die irischen Viehversteigerungseinrichtungen den Markterfordernissen anzupassen; es stellt daher ein Programm im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 dar.

Das Programm enthält in ausreichender Weise die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Angaben, die zeigen, daß die in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Ziele für den genannten Sektor erreicht werden können. Die geplante Frist für die Durchführung des Programms überschreitet nicht den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) der Verordnung genannten Zeitraum.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Programm für die Verbesserung der Vermarktung von Vieh in Irland, das die irische Regierung am 28. Mai 1986 gemäß Verordnung (EWG) Nr. 355/77 mitgeteilt hat und zu dem sie am 24. Juli 1986 zusätzliche Angaben übermittelte, wird hiermit genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet.

Brüssel, den 10. Dezember 1986

Für die Kommission

Frans ANDRIESSEN

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 194 vom 17. 7. 1986, S. 4.

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