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Document 31985R1636

Verordnung (EWG) Nr. 1636/85 der Kommission vom 17. Juni 1985 zur Änderung der Fristen für den Abschluß der Verträge gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 615/85 und (EWG) Nr. 616/85 betreffend die Fortführung der Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse

ABl. L 158 vom 18.6.1985, p. 9–9 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 01/08/1987

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1985/1636/oj

31985R1636

Verordnung (EWG) Nr. 1636/85 der Kommission vom 17. Juni 1985 zur Änderung der Fristen für den Abschluß der Verträge gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 615/85 und (EWG) Nr. 616/85 betreffend die Fortführung der Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse

Amtsblatt Nr. L 158 vom 18/06/1985 S. 0009 - 0009
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 35 S. 0121
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 35 S. 0121


*****

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1636/85 DER KOMMISSION

vom 17. Juni 1985

zur Änderung der Fristen für den Abschluß der Verträge gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 615/85 und (EWG) Nr. 616/85 betreffend die Fortführung der Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 des Rates vom 17. Mai 1977 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1302/85 (2), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 615/85 der Kommission vom 8. März 1985 zur Fortsetzung der Aktionen zur Verbesserung der Milchqualität in der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1271/78 (3) erstellt die Kommission vor dem 1. Juni 1985 das Verzeichnis der für eine Finanzierung in Betracht gezogenen Vorschläge und schließen die zuständigen Stellen vor dem 1. August 1985 die Verträge über die in Betracht gezogenen Aktionen. Für die Prüfung der betreffenden Vorschläge ist eine längere als die vorgesehene Zeitspanne erforderlich. Infolgedessen sind die betreffenden Termine zu verschieben und folglich auch das Datum des 1. August 1987 in Artikel 1 Absatz 2.

Die gleichen Schwierigkeiten stellen sich bei der Einhaltung der vorgesehenen Termine des Artikels 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 616/85 der Kommission vom 8. März 1985 zur Fortführung der Aktionen zur Verkaufsförderung und Werbung im Bereich Milch und Milcherzeugnisse gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 723/78 (4).

Die Termine dieser Verordnung sind in gleicher Weise zu verschieben.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EWG) Nr. 615/85 wird wie folgt geändert:

1. Der in Artikel 1 Absatz 2 genannte Termin »1. August 1987" wird durch den »30. August 1987" ersetzt.

2. Der in Artikel 5 Absatz 2 genannte Termin »1. Juni 1985" wird durch den »20. Juni 1985" ersetzt.

3. Der in Artikel 5 Absatz 3 genannte Termin »1. August 1985" wird durch den »30. August 1985" ersetzt.

Artikel 2

Die Verordnung (EWG) Nr. 616/85 wird wie folgt geändert:

1. Der in Artikel 1 Absatz 3 genannte Termin »1. August 1986" wird durch den »30. August 1986 ersetzt.

2. Der in Artikel 5 Absatz 2 genannte Termin »1. Juni 1985" wird durch den »20. Juni 1985" ersetzt.

3. Der in Artikel 5 Absatz 3 genannte Termin »1. August 1985" wird durch den »30. August 1985" ersetzt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juni 1985

Für die Kommission

Frans ANDRIESSEN

Vizepräsident

(1) ABl. Nr. L 131 vom 26. 5. 1977, S. 6.

(2) ABl. Nr. L 137 vom 27. 5. 1985, S. 9.

(3) ABl. Nr. L 69 vom 9. 3. 1985, S. 32.

(4) ABl. Nr. L 69 vom 9. 3. 1985, S. 36.

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