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Document 31985D0354

    85/354/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 1985 zur Änderung der Entscheidung 85/96/EWG über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen und die tierärztliche Beurkundung bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus Uruguay

    ABl. L 188 vom 20.7.1985, p. 51–51 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 09/04/1986

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1985/354/oj

    31985D0354

    85/354/EWG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 1985 zur Änderung der Entscheidung 85/96/EWG über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen und die tierärztliche Beurkundung bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus Uruguay

    Amtsblatt Nr. L 188 vom 20/07/1985 S. 0051 - 0051


    *****

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 4. Juli 1985

    zur Änderung der Entscheidung 85/96/EWG über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen und die tierärztliche Beurkundung bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus Uruguay

    (85/354/EWG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 83/91/EWG (2), insbesondere auf die Artikel 16 und 28,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die viehseuchenrechtlichen Bedingungen und die tierärztliche Beurkundung bei der Einfuhr von frischem Fleisch aus Uruguay sind mit der Entscheidung 85/96/EWG der Kommission (3) erlassen worden.

    Es erscheint geboten, daß die in Artikel 5 der Entscheidung 85/96/EWG vorgesehene Zeitspanne für das Aufbrauchen der Formblätter der Tiergesundheitszeugnisse verlängert wird.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Artikel 5 der Entscheidung 85/96/EWG wird das Datum »31. März 1985" durch das Datum »31. Juli 1985" ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 4. Juli 1985

    Für die Kommission

    Frans ANDRIESSEN

    Vizepräsident

    (1) ABl. Nr. L 302 vom 31. 12. 1972, S. 28.

    (2) ABl. Nr. L 59 vom 5. 3. 1983, S. 34.

    (3) ABl. Nr. L 36 vom 8. 2. 1985, S. 34.

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