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Document 31983D0600

    83/600/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. November 1983 zur Genehmigung eines Programms für den Schafsektor in Irland gemäß Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

    ABl. L 347 vom 9.12.1983, p. 54–54 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1989

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1983/600/oj

    31983D0600

    83/600/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. November 1983 zur Genehmigung eines Programms für den Schafsektor in Irland gemäß Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

    Amtsblatt Nr. L 347 vom 09/12/1983 S. 0054 - 0054


    *****

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 29. November 1983

    zur Genehmigung eines Programms für den Schafsektor in Irland gemäß Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    (83/600/EWG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3164/82 (2), insbesondere auf Artikel 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die irische Regierung hat am 11. Januar 1983 das Programm für den Schafsektor mitgeteilt und am 20. März 1983 und 6. Mai 1983 durch zusätzliche Angaben ergänzt.

    Das genannte Programm betrifft die Modernisierung und Neuausstattung der Schaffleischindustrie einschließlich der Verwertung von Nebenerzeugnissen und die Schaffung ausreichender Kühlkapazitäten mit dem Ziel einer Verringerung der Betriebskosten und einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses Sektors; es stellt daher ein Programm im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 dar.

    Das Programm enthält in ausreichender Weise die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Angaben, die zeigen, daß die in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Ziele für den Bereich der Erzeugung von Schaffleisch erreicht werden können; die geplante Frist für die Durchführung des Programms überschreitet nicht den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) der Verordnung genannten Zeitraum.

    Es ist noch offen, unter welchen Bedingungen die mit der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 eingesetzte gemeinsame Maßnahme nach Ablauf des in Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung festgesetzten Zeitraums fortgeführt wird; infolgedessen ist es angebracht, die Genehmigung des Programms auf die in Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Anträge zu begrenzen.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1) Das von der irischen Regierung am 11. Januar 1983 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 übermittelte und am 20. März 1983 und 6. Mai 1983 ergänzte Programm für den Schafsektor wird genehmigt.

    (2) Die Genehmigung des Programms erstreckt sich nur auf solche Vorhaben, die vor dem 1. Mai 1984 eingereicht worden sind.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet.

    Brüssel, den 29. November 1983

    Für die Kommission

    Poul DALSAGER

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 332 vom 27. 11. 1982, S. 1.

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