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Document 31983D0500
83/500/EEC: Commission Decision of 29 September 1983 establishing that the apparatus described as 'SPEX - Czerny-Turner Spectrograph-Spectrometer, model 1802, with accessories' may not be imported free of Common Customs Tariff duties
83/500/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. September 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
83/500/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. September 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
ABl. L 275 vom 8.10.1983, p. 29–29
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
In force
83/500/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. September 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with accessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 275 vom 08/10/1983 S. 0028 - 0028
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. September 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with acessories" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (83/500/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Das Vereinigte Königreich hat mit Schreiben an die Kommission vom 23. März 1983 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät, »SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with accessories", bestellt am 17. Mai 1982 und bestimmt zur Untersuchung der Wechselwirkungen von Laserstrahlen und Plasmen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 22. September 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen Spektrographen handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie dem Auflösungsvermögen sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Abeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät »Monochromateur HRS", hergestellt von der Firm Jobin-Yvon, 16-18, rü du Canal, F-91160, Longjumeau - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »SPEX - Czerny - Turner Spectrograph - Spectrometer, model 1802 with accessories", das Gegenstand des Antrags des Vereinigten Königreichs vom 23. März 1983 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 29. September 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.