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Document 31983D0180

83/180/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. April 1983 zur Aufhebung der Entscheidung 82/826/EWG über Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest

ABl. L 104 vom 22.4.1983, p. 41–41 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 07/04/1983

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1983/180/oj

31983D0180

83/180/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. April 1983 zur Aufhebung der Entscheidung 82/826/EWG über Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest

Amtsblatt Nr. L 104 vom 22/04/1983 S. 0041 - 0041


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 7. April 1983

zur Aufhebung der Entscheidung 82/826/EWG über Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest

(83/180/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/893/EWG (2), insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Durch die Entscheidung 82/826/EWG der Kommission (3), geändert durch die Entscheidung 82/911/EWG (4), sind in bestimmten Teilen des belgischen Hoheitsgebiets wegen eines Ausbruchs der klassischen Schweinepest bestimmte Schutzmaßnahmen gegen die klassische Schweinepest ergriffen worden.

Seitdem hat sich die Seuchenlage günstig entwickelt. Die eingeleiteten Maßnahmen haben Klarheit gebracht, und die Seuche ist unter Kontrolle gebracht worden.

Es ist daher angebracht, den Handel mit lebenden Schweinen aus den Gebieten, in welchen er aufgehoben worden war, wiederaufleben zu lassen.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 82/826/EWG wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. April 1983

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. 121 vom 29. 7. 1964, S. 1977/64.

(2) ABl. Nr. L 378 vom 31. 12. 1982, S. 57.

(3) ABl. Nr. L 347 vom 7. 12. 1982, S. 24.

(4) ABl. Nr. L 381 vom 31. 12. 1982, S. 25.

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