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Document 31983D0124
83/124/EEC: Council Decision of 28 March 1983 on the conclusion of a Community-COST Concertation Agreement on a concerted action project in the field of shore-based marine navigation aid systems (COST Project 301)
83/124/EWG: Beschluß des Rates vom 28. März 1983 über den Abschluß des Konzertierungsabkommens Gemeinschaft-COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation (Aktion COST 301)
83/124/EWG: Beschluß des Rates vom 28. März 1983 über den Abschluß des Konzertierungsabkommens Gemeinschaft-COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation (Aktion COST 301)
ABl. L 84 vom 30.3.1983, p. 9–9
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(ES, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1985
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1983/124/oj
83/124/EWG: Beschluß des Rates vom 28. März 1983 über den Abschluß des Konzertierungsabkommens Gemeinschaft-COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation (Aktion COST 301)
Amtsblatt Nr. L 084 vom 30/03/1983 S. 0009
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0154
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0154
+++++ ( 1 ) ABL . NR . L 378 VOM 31 . 12 . 1982 , S . 32 . BESCHLUSS DES RATES VOM 28 . MÄRZ 1983 ÜBER DEN ABSCHLUSS DES KONZERTIERUNGSABKOMMENS GEMEINSCHAFT-COST ÜBER EINE KONZERTIERTE AKTION AUF DEM GEBIET DER LANDSEITIGEN HILFEN FÜR DIE NAVIGATION ( AKTION COST 301 ) ( 83/124/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS 82/887/EWG DES RATES VOM 13 . DEZEMBER 1982 ÜBER EINE KONZERTIERTE AKTION DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT AUF DEM GEBIET DER LANDSEITIGEN HILFEN FÜR DIE NAVIGATION ( 1 ) , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 6 , GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 4 . MAI 1982 ZUR ERMÄCHTIGUNG DER KOMMISSION , EIN ABKOMMEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND DEN AN DER EUROPÄISCHEN ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN FORSCHUNG ( COST ) BETEILIGTEN NICHTMITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINER KONZERTIERTEN AKTION ÜBER LANDSEITIGE HILFEN FÜR DIE NAVIGATION AUSZUHANDELN , NACH KENNTNISNAHME VON DEM BESCHLUSSENTWURF DER KOMMISSION , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE KOMMISSION HAT DIE VERHANDLUNGEN ÜBER EIN ENTSPRECHENDES ABKOMMEN ABGESCHLOSSEN . ES EMPFIEHLT SICH , DIESES ZU GENEHMIGEN - BESCHLIESST : ARTIKEL 1 DAS KONZERTIERUNGSABKOMMEN GEMEINSCHAFT-COST ÜBER EINE KONZERTIERTE AKTION AUF DEM GEBIET DER LANDSEITIGEN HILFEN FÜR DIE NAVIGATION ( AKTION COST 301 ) WIRD IM NAMEN DER GEMEINSCHAFT GENEHMIGT . DER WORTLAUT DES ABKOMMENS IST DIESEM BESCHLUSS BEIGEFÜGT . ARTIKEL 2 DER PRÄSIDENT DES RATES WIRD ERMÄCHTIGT , DIE PERSONEN ZU BESTELLEN , DIE BEFUGT SIND , DAS ABKOMMEN RECHTSVERBINDLICH FÜR DIE GEMEINSCHAFT ZU UNTERZEICHNEN . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 28 . MÄRZ 1983 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT J . ERTL