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Document 31982D0637
82/637/EEC: Commission Decision of 7 September 1982 establishing that the 'Crystal Technology - Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal' may not be imported free of Common Customs Tariff duties
82/637/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der ,,Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
82/637/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der ,,Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
ABl. L 264 vom 14.9.1982, p. 18–18
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
In force
82/637/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der ,,Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 264 vom 14/09/1982 S. 0018 - 0018
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der »Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (82/637/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 25. Februar 1982 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob der »Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal", bestellt am 16. Februar 1979 und bestimmt zur Molekülspektroskopie mit Pikosekunden-Lichtimpulsen wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 15. Juli 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß der »Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht als Instrument oder Gerät im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 und 2 der vorgenannten Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 anzusehen ist. Es handelt sich vielmehr um ein Halberzeugnis für ein Druckmeßsystem, das somit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 fällt; die Bedingungen für eine Einfuhr unter Befreiung von den Zöllen sind daher nicht erfuellt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der »Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal", der Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 25. Februar 1982 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 7. September 1982 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.