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Document 31979R1637

Verordnung (EWG) Nr. 1637/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 über die verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen

ABl. L 192 vom 31.7.1979, p. 1–1 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 23/05/1983

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1979/1637/oj

31979R1637

Verordnung (EWG) Nr. 1637/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 über die verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen

Amtsblatt Nr. L 192 vom 31/07/1979 S. 0001 - 0001
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 26 S. 0003


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( 1 ) ABL . NR . L 148 VOM 28 . 6 . 1968 , S . 13 .

( 2 ) ABL . NR . L 204 VOM 28 . 7 . 1978 , S . 6 .

( 3 ) ABL . NR . L 131 VOM 26 . 5 . 1977 , S . 8 .

( 4 ) ABL . NR . L 134 VOM 22 . 5 . 1978 , S . 5 .

VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1637/79 DES RATES

VOM 24 . JULI 1979

ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ,

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 804/68 DES RATES VOM 27 . JUNI 1968 ÜBER DIE GEMEINSAME MARKTORGANISATION FÜR MILCH UND MILCHERZEUGNISSE ( 1 ), ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1761/78 ( 2 ), INSBESONDERE AUF ARTIKEL 26 ABSATZ 2 ,

AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION ,

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 DES RATES VOM 17 . MAI 1977 ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN ( 3 ), GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1039/78 ( 4 ), SIEHT EINE GEMEINSCHAFTLICHE BETEILIGUNG AN DER FINANZIERUNG VON PROGRAMMEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN VOR .

ZUR FÖRDERUNG DES VERBRAUCHS VON MILCH UND MILCHERZEUGNISSEN IN SCHULEN IST EINE STÄRKERE PREISSENKUNG ZU GEWÄHREN , INDEM DIE GENANNTE GEMEINSCHAFTSBETEILIGUNG ERHÖHT UND DIE VORGESCHRIEBENE IN EINEM ABSOLUTEN BETRAG AUSGEDRÜCKTE FINANZIELLE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHEN HAND IN DEN MITGLIEDSTAATEN UNVERÄNDERT BEIBEHALTEN WIRD -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

ARTIKEL 1

MIT WIRKUNG VOM 1 . SEPTEMBER 1979 WIRD DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 WIE FOLGT GEÄNDERT :

1 . IN ARTIKEL 1 ABSATZ 2 WIRD DER BETRAG " 13 RE/100 KG " DURCH " 21,40 ECU/100 KG " ERSETZT .

2 . IN ARTIKEL 2 ABSATZ 5 WIRD DER PROZENTSATZ " 33 % " DURCH " 25 % " ERSETZT .

ARTIKEL 2

DIESE VERORDNUNG TRITT AM DRITTEN TAG NACH IHRER VERÖFFENTLICHUNG IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN KRAFT .

DIESE VERORDNUNG IST IN ALLEN IHREN TEILEN VERBINDLICH UND GILT UNMITTELBAR IN JEDEM MITGLIEDSTAAT .

GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 24 . JULI 1979 .

IM NAMEN DES RATES

DER PRÄSIDENT

J . GIBBONS

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