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Document 31979R1637
Council Regulation (EEC) No 1637/79 of 24 July 1979 amending Regulation (EEC) No 1080/77 on the supply of milk and certain milk products at reduced prices to schoolchildren
Verordnung (EWG) Nr. 1637/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 über die verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen
Verordnung (EWG) Nr. 1637/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 über die verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen
ABl. L 192 vom 31.7.1979, p. 1–1
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL)
No longer in force, Date of end of validity: 23/05/1983
Verordnung (EWG) Nr. 1637/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1080/77 über die verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen
Amtsblatt Nr. L 192 vom 31/07/1979 S. 0001 - 0001
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 26 S. 0003
**** ( 1 ) ABL . NR . L 148 VOM 28 . 6 . 1968 , S . 13 . ( 2 ) ABL . NR . L 204 VOM 28 . 7 . 1978 , S . 6 . ( 3 ) ABL . NR . L 131 VOM 26 . 5 . 1977 , S . 8 . ( 4 ) ABL . NR . L 134 VOM 22 . 5 . 1978 , S . 5 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1637/79 DES RATES VOM 24 . JULI 1979 ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 804/68 DES RATES VOM 27 . JUNI 1968 ÜBER DIE GEMEINSAME MARKTORGANISATION FÜR MILCH UND MILCHERZEUGNISSE ( 1 ), ZULETZT GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1761/78 ( 2 ), INSBESONDERE AUF ARTIKEL 26 ABSATZ 2 , AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 DES RATES VOM 17 . MAI 1977 ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN ( 3 ), GEÄNDERT DURCH DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1039/78 ( 4 ), SIEHT EINE GEMEINSCHAFTLICHE BETEILIGUNG AN DER FINANZIERUNG VON PROGRAMMEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE VERBILLIGTE ABGABE VON MILCH UND BESTIMMTEN MILCHERZEUGNISSEN AN SCHÜLER IN SCHULEN VOR . ZUR FÖRDERUNG DES VERBRAUCHS VON MILCH UND MILCHERZEUGNISSEN IN SCHULEN IST EINE STÄRKERE PREISSENKUNG ZU GEWÄHREN , INDEM DIE GENANNTE GEMEINSCHAFTSBETEILIGUNG ERHÖHT UND DIE VORGESCHRIEBENE IN EINEM ABSOLUTEN BETRAG AUSGEDRÜCKTE FINANZIELLE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHEN HAND IN DEN MITGLIEDSTAATEN UNVERÄNDERT BEIBEHALTEN WIRD - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : ARTIKEL 1 MIT WIRKUNG VOM 1 . SEPTEMBER 1979 WIRD DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1080/77 WIE FOLGT GEÄNDERT : 1 . IN ARTIKEL 1 ABSATZ 2 WIRD DER BETRAG " 13 RE/100 KG " DURCH " 21,40 ECU/100 KG " ERSETZT . 2 . IN ARTIKEL 2 ABSATZ 5 WIRD DER PROZENTSATZ " 33 % " DURCH " 25 % " ERSETZT . ARTIKEL 2 DIESE VERORDNUNG TRITT AM DRITTEN TAG NACH IHRER VERÖFFENTLICHUNG IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN KRAFT . DIESE VERORDNUNG IST IN ALLEN IHREN TEILEN VERBINDLICH UND GILT UNMITTELBAR IN JEDEM MITGLIEDSTAAT . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 24 . JULI 1979 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT J . GIBBONS