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Document 31979D0805
79/805/EEC: Commission Decision of 6 September 1979 allowing the scientific apparatus described as 'Coherent-Dye Laser, model CR-590-02' to be admitted free of Common Customs Tariff duties
79/805/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. September 1979 über die Befreiung des wissenschaftlichen Geräts ,,Coherent-Dye Laser, model CR-590-02' ' von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs
79/805/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. September 1979 über die Befreiung des wissenschaftlichen Geräts ,,Coherent-Dye Laser, model CR-590-02' ' von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs
ABl. L 237 vom 21.9.1979, p. 34–34
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL)
No longer in force, Date of end of validity: 21/12/1980; Aufgehoben durch 31980D1353
79/805/EWG: Entscheidung der Kommission vom 6. September 1979 über die Befreiung des wissenschaftlichen Geräts ,,Coherent-Dye Laser, model CR-590-02' ' von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs
Amtsblatt Nr. L 237 vom 21/09/1979 S. 0034 - 0034
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0287
**** ( 1 ) ABL . NR . L 184 VOM 15 . 7 . 1975 , S . 1 . ( 2 ) ABL . NR . L 316 VOM 6 . 12 . 1975 , S . 17 . ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 6 . SEPTEMBER 1979 ÜBER DIE BEFREIUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN GERÄTS " COHERENT-DYE LASER , MODEL CR-590-02 " VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ( 79/805/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 ÜBER DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR VON GEGENSTÄNDEN ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS ( 1 ), GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 DER KOMMISSION VOM 2 . DEZEMBER 1975 ZUR FESTSETZUNG DER DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZU DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 ( 2 ), INSBESONDERE AUF DIE ARTIKEL 4 UND 5 , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE DÄNISCHE REGIERUNG HAT MIT SCHREIBEN AN DIE KOMMISSION VOM 2 . MÄRZ 1979 DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH DEN ARTIKELN 4 UND 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 BEANTRAGT , UM FESTZUSTELLEN , OB DAS GERÄT " COHERENT-DYE LASER , MODEL CR-590-02 " , DAS ALS KOHÄRENTE LICHTQUELLE MIT VARIABLER WELLENLÄNGE ZUR UNTERSUCHUNG DER DURCHLÄSSIGKEITSSPEKTREN FESTER STOFFE VERWENDET WIRD , WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER BESITZT UND WENN JA , OB ZUR ZEIT GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT IN DER GEMEINSCHAFT HERGESTELLT WERDEN . AM 18 . JUNI 1979 IST GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 EINE AUS VERTRETERN ALLER MITGLIEDSTAATEN BESTEHENDE SACHVERSTÄNDIGENGRUPPE IM RAHMEN DES AUSSCHUSSES FÜR ZOLLBEFREIUNGEN ZUR PRÜFUNG DIESES FALLES ZUSAMMENGETRETEN . DIE PRÜFUNG HAT ERGEBEN , DASS ES SICH UM EINEN FARBSTOFFLASER FÜR DEN ULTRAVIOLETTEN BEREICH HANDELT . AUFGRUND SEINER OBJEKTIVEN BESCHAFFENHEITSMERKMALE WIE DER AUSGANGSLEISTUNG UND DER STABILITÄT , VERBUNDEN MIT DER VIELZAHL VERSCHIEDENER WELLENBEREICHE SOWIE SEINES VERWENDUNGSZWECKS , IST DAS GERÄT FÜR DIE REINE WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG BESONDERS GEEIGNET UND BESITZT SOMIT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER . NACH AUSKUNFT DER MITGLIEDSTAATEN WERDEN IN DER GEMEINSCHAFT KEINE GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT HERGESTELLT , DIE ZU DEN GLEICHEN ZWECKEN VERWENDET WERDEN KÖNNEN . ES IST SOMIT GERECHTFERTIGT , DIESES GERÄT VON DEN ZÖLLEN FREIZUSTELLEN - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : ARTIKEL 1 ( 1 ) DAS NACHSTEHENDE GERÄT BESITZT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER : " COHERENT-DYE LASER , MODEL CR-590-02 " . ( 2 ) DIE VORAUSSETZUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 FÜR DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR DES IN ABSATZ 1 BEZEICHNETEN GERÄTS SIND ERFÜLLT . ARTIKEL 2 DIESE ENTSCHEIDUNG IST AN ALLE MITGLIEDSTAATEN GERICHTET . BRÜSSEL , DEN 6 . SEPTEMBER 1979 FÜR DIE KOMMISSION ETIENNE DAVIGNON MITGLIED DER KOMMISSION