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Document 31979D0367

79/367/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. März 1979 zur Ergänzung der Entscheidung vom 23. Mai 1977 über die Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,P.A.R. Lock-in-amplifier, model 128 A, with Tuned Amplifier Option, model 128 A/98' '

ABl. L 85 vom 5.4.1979, p. 48–48 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/12/1980; Aufgehoben durch 31980D1353

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1979/367/oj

31979D0367

79/367/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. März 1979 zur Ergänzung der Entscheidung vom 23. Mai 1977 über die Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,P.A.R. Lock-in-amplifier, model 128 A, with Tuned Amplifier Option, model 128 A/98' '

Amtsblatt Nr. L 085 vom 05/04/1979 S. 0048 - 0048
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0201


****

( 1 ) ABL . NR . L 184 VOM 15 . 7 . 1975 , S . 1 .

( 2 ) ABL . NR . L 316 VOM 6 . 12 . 1975 , S . 17 .

( 3 ) ABL . NR . L 143 VOM 10 . 6 . 1977 , S . 22 .

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

VOM 22 . MÄRZ 1979

ZUR ERGÄNZUNG DER ENTSCHEIDUNG VOM 23 . MAI 1977 ÜBER DIE BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE GERÄT " P.A.R . LOCK-IN-AMPLIFIER , MODEL 128 A , WITH TUNED AMPLIFIER OPTION , MODEL 128A/98 "

( 79/367/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ,

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 ÜBER DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR VON GEGENSTÄNDEN ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS ( 1 ),

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 DER KOMMISSION VOM 2 . DEZEMBER 1975 ZUR FESTSETZUNG DER DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZU DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 ( 2 ), INSBESONDERE AUF DEN ARTIKEL 4 ,

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

MIT IHRER ENTSCHEIDUNG VOM 23 . MAI 1977 ( 3 ) HAT DIE KOMMISSION " P.A.R . LOCK-IN-AMPLIFIER GERÄTE , MODEL 128 A , WITH TUNED AMPLIFIER OPTION , MODEL 128A/98 " , DIE VOR DEM 1 . AUGUST 1976 BESTELLT WORDEN SIND , ZUR BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUGELASSEN , DA ZU GLEICHEN ZWECKEN VERWENDBARE GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT NACH DIESEM ZEITPUNKT IN DER GEMEINSCHAFT VERFÜGBAR WAREN .

DIE DÄNISCHE REGIERUNG HAT MIT SCHREIBEN AN DIE KOMMISSION VOM 20 . SEPTEMBER 1978 DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 4 ABSÄTZE 3 BIS 7 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 BEANTRAGT , UM FESTZUSTELLEN , OB ZUR ZEIT UND ENTSPRECHEND DEN DER VORGENANNTEN ENTSCHEIDUNG VOM 23 . MAI 1977 ZUGRUNDELIEGENDEN AUSKÜNFTEN GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT WIE DAS GERÄT " P.A.R . LOCK-IN AMPLIFIER , MODEL 128 A , WITH TUNED AMPLIFIER OPTION , MODEL 128A/98 " HERGESTELLT WERDEN , WENN MAN DIE ZWISCHEN DEM GENANNTEN GERÄT UND DEN IN DER GEMEINSCHAFT HERGESTELLTEN GERÄTEN BESTEHENDEN UNTERSCHIEDE IN DER EINSTELLZEIT IM MESSBEREICH VON 5 - 10 HZ IN BETRACHT ZIEHT .

AM 7 . FEBRUAR 1979 IST GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 EINE AUS VERTRETERN ALLER MITGLIEDSTAATEN BESTEHENDE SACHVERSTÄNDIGENGRUPPE IM RAHMEN DES AUSSCHUSSES FÜR ZOLLBEFREIUNGEN ZUR PRÜFUNG DIESES FALLES ZUSAMMENGETRETEN .

DIESE PRÜFUNG HAT ERGEBEN , DASS DIE IN DER GEMEINSCHAFT HERGESTELLTEN GERÄTE AUCH IM HINBLICK AUF DIE EINSTELLZEIT EBENSOLCHE DIENSTE LEISTEN KÖNNEN WIE DAS GERÄT " P.A.R . LOCK-IN AMPLIFIER , MODEL 128 A , WITH TUNED AMPLIFIER OPTION , MODEL 128A/98 " . ES HANDELT SICH DABEI INSBESONDERE UM DAS GERÄT " PRECISION LOCK-IN AMPLIFIER , MODEL 9503 " MIT " PLUG IN ACTIVE FILTER , MODEL 5011 F " DER FIRMA BROOKDEAL ELECTRONICS LTD , DONCASTER HOUSE , DONCASTER ROAD , BRACKNELL BERKS RG12 4PG/UNITED KINGDOM " UND SEIT JUNI 1978 UM DAS GERÄT " TE 9602 " DER FIRMA TEKELEC AIRTRONIC , RÜ L . PASTEUR 6 - 92.100 BOULOGNE/FRANCE -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

ARTIKEL 1

DIE VORAUSSETZUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 FÜR DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR DES WISSENSCHAFTLICHEN GERÄTS " P.A.R . LOCK-IN AMPLIFIER , MODEL 128 A , WITH TUNED AMPLIFIER OPTION , MODEL 128A/98 " , LIEGEN , AUCH IM HINBLICK AUF DIE EINSTELLZEIT DES GERÄTS , NICHT VOR .

ARTIKEL 2

DIESE ENTSCHEIDUNG IST AN ALLE MITGLIEDSTAATEN GERICHTET .

BRÜSSEL , DEN 22 . MÄRZ 1979

FÜR DIE KOMMISSION

ETIENNE DAVIGNON

MITGLIED DER KOMMISSION

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