This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31977D0381
77/381/EEC: Commission Decision of 23 May 1977 excluding from admission free of Common Customs Tariff duties the scientific apparatus described as 'Packard automatic gamma counter' , with teletype
77/381/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1977 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Packard Automatic Gamma Counter' ' mit Fernschreiber
77/381/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1977 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Packard Automatic Gamma Counter' ' mit Fernschreiber
ABl. L 143 vom 10.6.1977, p. 24–24
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(EL)
No longer in force, Date of end of validity: 21/12/1980; Aufgehoben durch 31980D1353
77/381/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1977 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Packard Automatic Gamma Counter' ' mit Fernschreiber
Amtsblatt Nr. L 143 vom 10/06/1977 S. 0024 - 0024
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 3 S. 0095
++++ ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 23 . MAI 1977 ÜBER DIE VERSAGUNG DER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE GERÄT " PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER ( 77/381/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 ÜBER DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR VON GEGENSTÄNDEN ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS ( 1 ) , GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 DER KOMMISSION VOM 2 . DEZEMBER 1975 ZUR FESTSETZUNG DER DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZU DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 ( 2 ) , INSBESONDERE AUF DIE ARTIKEL 4 UND 5 , IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : DIE ITALIENISCHE REGIERUNG HAT MIT SCHREIBEN VOM 19 . NOVEMBER 1976 AN DIE KOMMISSION DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH DEN ARTIKELN 4 UND 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 BEANTRAGT , UM FESTZUSTELLEN , OB DAS GERÄT " PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER BESITZT UND , BEI BEJAHUNG DIESER FRAGE , OB ZUR ZEIT GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT IN DER GEMEINSCHAFT HERGESTELLT WERDEN . AM 29 . APRIL 1977 IST GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 EINE AUS VERTRETERN ALLER MITGLIEDSTAATEN BESTEHENDE SACHVERSTÄNDIGENGRUPPE IM RAHMEN DES AUSSCHUSSES FÜR ZOLLBEFREIUNGEN ZUR PRÜFUNG DIESES FALLES ZUSAMMENGETRETEN . DIESE PRÜFUNG HAT ERGEBEN , DASS ES SICH UM EINEN AUTOMATISCHEN GAMMA-ZÄHLER HANDELT , DER ZUR DURCHFÜHRUNG RADIOLOGISCHER TESTS IM RAHMEN DER ERFORSCHUNG VON ENDOKRINEN KINDERKRANKHEITEN SOWIE VON STOFFWECHSELKRANKHEITEN VERWENDET WIRD . AUF GRUND SEINER BESONDEREN EIGENSCHAFTEN SOWIE SEINES VERWENDUNGSZWECKS IST DIESES GERÄT SPEZIELL FÜR MEDIZINISCHE FORSCHUNGEN GEEIGNET UND BESITZT SOMIT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER . NACH AUSKUNFT DER MITGLIEDSTAATEN WERDEN JEDOCH IN DER GEMEINSCHAFT ZUR ZEIT GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT HERGESTELLT , DIE ZU DEN GLEICHEN ZWECKEN VERWENDET WERDEN KÖNNEN - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : ARTIKEL 1 ( 1 ) DAS NACHSTEHENDE GERÄT BESITZT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER : " PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER . ( 2 ) DIE VORAUSSETZUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 FÜR DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR DES IN ABSATZ 1 BEZEICHNETEN GERÄTS LIEGEN NICHT VOR . ARTIKEL 2 DIESE ENTSCHEIDUNG IST AN ALLE MITGLIEDSTAATEN GERICHTET . BRÜSSEL , DEN 23 . MAI 1977 FÜR DIE KOMMISSION ETIENNE DAVIGNON MITGLIED DER KOMMISSION ( 1 ) ABL . NR . L 184 VOM 15 . 7 . 1975 , S . 1 . ( 2 ) ABL . NR . L 316 VOM 6 . 12 . 1975 , S . 17 .