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Document 31977D0381

77/381/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1977 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Packard Automatic Gamma Counter' ' mit Fernschreiber

ABl. L 143 vom 10.6.1977, p. 24–24 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/12/1980; Aufgehoben durch 31980D1353

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1977/381/oj

31977D0381

77/381/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1977 über die Versagung der Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs für das wissenschaftliche Gerät ,,Packard Automatic Gamma Counter' ' mit Fernschreiber

Amtsblatt Nr. L 143 vom 10/06/1977 S. 0024 - 0024
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 3 S. 0095


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

VOM 23 . MAI 1977

ÜBER DIE VERSAGUNG DER BEFREIUNG VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS FÜR DAS WISSENSCHAFTLICHE GERÄT " PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER

( 77/381/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ,

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 ÜBER DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR VON GEGENSTÄNDEN ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS ( 1 ) ,

GESTÜTZT AUF DIE VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 DER KOMMISSION VOM 2 . DEZEMBER 1975 ZUR FESTSETZUNG DER DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZU DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 ( 2 ) , INSBESONDERE AUF DIE ARTIKEL 4 UND 5 ,

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

DIE ITALIENISCHE REGIERUNG HAT MIT SCHREIBEN VOM 19 . NOVEMBER 1976 AN DIE KOMMISSION DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH DEN ARTIKELN 4 UND 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 BEANTRAGT , UM FESTZUSTELLEN , OB DAS GERÄT " PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER BESITZT UND , BEI BEJAHUNG DIESER FRAGE , OB ZUR ZEIT GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT IN DER GEMEINSCHAFT HERGESTELLT WERDEN .

AM 29 . APRIL 1977 IST GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3195/75 EINE AUS VERTRETERN ALLER MITGLIEDSTAATEN BESTEHENDE SACHVERSTÄNDIGENGRUPPE IM RAHMEN DES AUSSCHUSSES FÜR ZOLLBEFREIUNGEN ZUR PRÜFUNG DIESES FALLES ZUSAMMENGETRETEN .

DIESE PRÜFUNG HAT ERGEBEN , DASS ES SICH UM EINEN AUTOMATISCHEN GAMMA-ZÄHLER HANDELT , DER ZUR DURCHFÜHRUNG RADIOLOGISCHER TESTS IM RAHMEN DER ERFORSCHUNG VON ENDOKRINEN KINDERKRANKHEITEN SOWIE VON STOFFWECHSELKRANKHEITEN VERWENDET WIRD . AUF GRUND SEINER BESONDEREN EIGENSCHAFTEN SOWIE SEINES VERWENDUNGSZWECKS IST DIESES GERÄT SPEZIELL FÜR MEDIZINISCHE FORSCHUNGEN GEEIGNET UND BESITZT SOMIT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER .

NACH AUSKUNFT DER MITGLIEDSTAATEN WERDEN JEDOCH IN DER GEMEINSCHAFT ZUR ZEIT GERÄTE VON GLEICHEM WISSENSCHAFTLICHEM WERT HERGESTELLT , DIE ZU DEN GLEICHEN ZWECKEN VERWENDET WERDEN KÖNNEN -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

ARTIKEL 1

( 1 ) DAS NACHSTEHENDE GERÄT BESITZT WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTER :

" PACKARD AUTOMATIC GAMMA COUNTER " MIT FERNSCHREIBER .

( 2 ) DIE VORAUSSETZUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1798/75 DES RATES VOM 10 . JULI 1975 FÜR DIE VON DEN ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS BEFREITE EINFUHR DES IN ABSATZ 1 BEZEICHNETEN GERÄTS LIEGEN NICHT VOR .

ARTIKEL 2

DIESE ENTSCHEIDUNG IST AN ALLE MITGLIEDSTAATEN GERICHTET .

BRÜSSEL , DEN 23 . MAI 1977

FÜR DIE KOMMISSION

ETIENNE DAVIGNON

MITGLIED DER KOMMISSION

( 1 ) ABL . NR . L 184 VOM 15 . 7 . 1975 , S . 1 .

( 2 ) ABL . NR . L 316 VOM 6 . 12 . 1975 , S . 17 .

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