Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31969Y0617(02)

    Entschließung des Rates vom 28. Mai 1969 über ein Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen, die sich aus Unterschieden in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben

    Englische Sonderausgabe: Reihe II Band IX S. 25 - 33

    Weitere Sonderausgabe(n) (DA, ES, PT)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 21/05/1973

    31969Y0617(02)

    Entschließung des Rates vom 28. Mai 1969 über ein Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen, die sich aus Unterschieden in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben

    Amtsblatt Nr. C 076 vom 17/06/1969 S. 0001 - 0005
    Dänische Sonderausgabe: Reihe II Band IX S. 0025
    Englische Sonderausgabe: Reihe II Band IX S. 0025
    Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 1 S. 0156
    Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 1 S. 0156


    ++++

    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 28 . Mai 1969

    über ein Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen , die sich aus Unterschieden in den Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Auf Grund der Entscheidung des Rates vom 26 . Juli 1966 ( 1 ) sind die Zölle und mengenmässigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten für die in Anhang II des Vertrages nicht aufgeführten Erzeugnisse beseitigt worden ; zur Errichtung des Gemeinsamen Marktes müssen auch die technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen beseitigt werden , die sich aus Unterschieden in den Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben .

    In einem in drei Phasen gegliederten Programm zur Angleichung dieser Vorschriften ist eine Rangfolge festzulegen , nach welcher der grösste Teil dieser Hemmnisse beseitigt wird ; das Programm soll es ermöglichen , die in diesem Bereich von den einzelnen Institutionen der Gemeinschaft zu leistende Arbeit besser zu koordinieren .

    Es kann sich als notwendig erweisen , das Programm im Laufe seiner Durchführung zu ändern , um insbesondere den Verpflichtungen Rechnung zu tragen , welche die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Stillhalteregelung und der Unterrichtung der Kommission übernommen haben -

    nimmt das nachstehende Programm zur Beseitigung der technischen Hemmnisse im Warenverkehr mit gewerblichen Erzeugnissen an , die sich aus Unterschieden in den Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben . Dieses Programm kann auf Vorschlag der Kommission geändert werden .

    ERSTE PHASE

    Beschlußfassung durch den Rat : vor dem 1 . Januar 1970 .

    Bereich * Richtlinien *

    KRAFTFAHRZEUGE * Betriebserlaubnis *

    * Fahrtrichtungsanzeiger *

    * Funkentstörung *

    * Amtliche Kennzeichen an der Rückseite *

    * Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen *

    * Geräuschpegel , Schalldämpfer *

    * Kraftstoffbehälter *

    * Schutzvorrichtungen gegen Auffahren von hinten *

    * Scheibenwischer , Scheibenwascher , Vorrichtungen für Schallzeichen , Rückspiegel und andere Ausrüstungen *

    * Sichtfeld *

    * Elektrische Anlage *

    * Verbindungsvorrichtungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger : *

    * - elektrische Steckvorrichtungen *

    * Hoechstgeschwindigkeit ( Ermittlungsmethode ) *

    * Geschwindigkeitsmeßgeräte *

    KRISTALLGLAS * Bezeichnung und Etikettierung *

    ELELTRISCHE APPARATE UND MASCHINEN * Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ( Allgemeine Richtlinie ) *

    MESSGERÄTE * Rahmenrichtlinie *

    ÖLFERNLEITUNGEN * Technische Sicherheitsmaßnahmen beim Bau und Betrieb *

    TEXTILERZEUGNISSE * Bezeichnungen , Vomhundertsätze und Toleranzen *

    ZWEITE PHASE

    Vorlage der Richtlinienvorschläge an den Rat : vor dem 1 . Januar 1970 .

    Beschlußfassung durch den Rat : vor dem 1 . Juli 1970 .

    Bereich * Richtlinien *

    KRAFTFAHRZEUGE * Bremsanlage *

    * Sicherheitsscheiben *

    * Innen - und Aussenausstattung *

    * Luftverunreinigung *

    * Sonderbestimmungen zur Beförderung von : *

    * - Personen *

    * - Gütern *

    * Bereifung *

    * Kupplungsvorrichtungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger : *

    * - mechanische Anhängevorrichtungen *

    * Lenkanlage *

    * Ein - und Ausgänge ( Türen , Trittstufen usw . ) *

    Bereich * Richtlinien *

    LANDWIRTSCHAFTLICHE ZUGMASCHINEN UND MASCHINEN * Zugmaschinen : *

    * Betriebserlaubnis *

    * Hoechstgeschwindigkeit , Beifahrersitze , Ladepritsche *

    * Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen *

    * Schutz der Antriebselemente und der beweglichen hervorstehenden Teile *

    * Zulässiges Gesamtgewicht *

    * Zuggewicht *

    * Rückspiegel *

    * Lenkung *

    * Scheibenwischer *

    * Anschluß für die Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen des Anhängers *

    * Anbringungsstelle der amtlichen Kennzeichen *

    * Kraftstoffbehälter *

    * Funkentstörung *

    * Führerhaus *

    * Schallzeichengeber , Führersitz und andere Ausrüstungen *

    * Geräuschpegel , Schalldämpfer *

    * Zughaken *

    * Bremsanlage *

    * Sicherheitsscheiben *

    * Luftverunreinigung *

    * Bereifung *

    MESSGERÄTE * Medizinische Thermometer *

    * Gewichte von 1 g bis 10 kg *

    * Gewichte von 5 kg bis 50 kg *

    * Messung der Schüttdichte von Getreide *

    * Vermessung der Behälter von Tankschiffen *

    * Meßgeräte für : *

    * - Länge *

    * - Oberfläche *

    * - Fassungsraum *

    * - Volumen *

    * Wägeeinrichtungen *

    * Elektrizitätszähler *

    EDELMETALLE * Feingehalte , Garantien und andere technische Aspekte *

    DRITTE PHASE

    Vorlage der Richtlinienvorschläge an den Rat : vor dem 1 . Juli 1970 .

    Beschlußfassung durch den Rat : vor dem 1 . Januar 1971 .

    Bereich * Richtlinien *

    KRAFTFAHRZEUGE * Fahrräder mit Hilfsmotor *

    LANDWIRTSCHAFTLICHE ZUGMASCHINEN UND MASCHINEN * Zugmaschinen : *

    * Zapfwelle *

    * Landmaschinen : *

    * Mähdrescher *

    * Einachsschlepper ( Zapfwellenschutzschild ) *

    METALLGERÜSTE * Konstruktion , Prüfung und Zulassung der Bauteile *

    MESSGERÄTE * Flüssigkeitszähler *

    * Gaszähler *

    * Volumen von Flüssigkeiten ( Flascheninhalte ) *

    * Warmwasserzähler *

    * Dampfzähler *

    * Wärmemengenzähler *

    * Vermessung von Tankwagen ( Schienen und Strasse ) *

    * Druckmeßgeräte *

    * Geschwindigkeitsmeßgeräte *

    * Geschwindigkeitsmeßgeräte für die Verkehrspolizei *

    * Taxameter *

    * Alkoholmeter *

    * Saccharimeter *

    * Automatische Wägeeinrichtungen *

    * Meßgeräte zur Bestimmung des Fettgehalts der Milcherzeugnisse *

    DRUCKBEHÄLTER * Nahtlose Gasflaschen aus Stahl *

    * Geschweisste Gasflaschen aus Stahl *

    * Anlaßbehälter für Dieselmotoren *

    * Auf Kraftfahrzeugen angebrachte Druckbehälter *

    Druckluftbehälter *

    * Dampferzeuger ( Berechnungsvorschrift ) *

    * Bewegliche Kessel *

    * Ortsfeste Kleinkessel *

    * Autoklaven *

    * Sterilisiergeräte *

    * Plättgeräte *

    ELEKTRISCHE APPARATE UND MASCHINEN * Material für Elektroradiologie und Elektromedizin *

    * Elektromaterial für explosionsgefährdete Räume *

    * Andere Einzelrichtlinien *

    Bereich * Richtlinien *

    NICHT-ELEKTRISCHE HEIZ - , KOCH - UND WARMWASSERBEREITUNGSGERÄTE * Rahmenrichtlinie *

    * Einzelrichtlinien *

    DÜNGEMITTEL * Ein - und Mehrnährstoffdünger *

    GEFÄHRLICHE ZUBEREITUNGEN * Einteilung , Verpackung und Kennzeichnung der Zubereitungen , die *

    * - als Pflanzenschutz - und Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet werden , *

    * - leicht entzuendlich sind , *

    * - explosionsfähig sind , *

    * - als Lösemittel verwendet werden . *

    GASFERNLEITUNGEN * Technische Sicherheitsmaßnahmen beim Bau und Betrieb *

    SCHWEISSGERÄTE UND METALLSCHNEIDEGERÄTE * *

    HEBEZEUGE UND AUFZUEGE * Hebemittel *

    * Materialaufzuege ( Lastenaufzuege ) *

    * Krane *

    VERSCHIEDENES * Kautschuk und Kunststoffe *

    * Zement und Baustoffe *

    * Reinigungs - und Waschmittel *

    * Zulassungspflichtige Werkzeugmaschinen und Vorrichtungen *

    * Apparate zur Verhinderung von Rundfunkstörungen *

    * Schönheits - und Riechmittel *

    ( 1 ) ABl . Nr . 165 vom 21 . 9 . 1966 , S . 2971/66 .

    Top