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Document 31963R0108
Verordnung Nr. 108/63/EWG der Kommission vom 27. September 1963 über die Anpassung und Festsetzung der Einschleusungspreise für Eier von Hausgeflügel, lebendes und geschlachtetes Hausgeflügel sowie über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Eier in der Schale von Hausgeflügel, lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm und geschlachtetes Hausgeflügel für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1963
Verordnung Nr. 108/63/EWG der Kommission vom 27. September 1963 über die Anpassung und Festsetzung der Einschleusungspreise für Eier von Hausgeflügel, lebendes und geschlachtetes Hausgeflügel sowie über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Eier in der Schale von Hausgeflügel, lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm und geschlachtetes Hausgeflügel für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1963
ABl. 141 vom 30.9.1963, p. 2419–2422
(DE, FR, IT, NL)