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Document 22021X0430(01)

    Hinweis für die Leser

    SN/2356/2021/INIT

    ABl. L 149 vom 30.4.2021, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 149/1


    Hinweis für die Leser

    Aufgrund des äußerst späten Abschlusses der Verhandlungen über das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen und des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie (im Folgenden „die Abkommen“), konnte die abschließende sprachjuristische Überarbeitung der Wortlaute der Abkommen vor ihrer Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung nicht erfolgen. Deshalb ist es möglich, dass die am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (1) veröffentlichten Wortlaute der Abkommen technische Fehler und Ungenauigkeiten enthielten.

    Gemäß Artikel 780 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, Artikel 21 des Abkommens über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen und Artikel 25 des Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie haben die Vertragsparteien unmittelbar nach der Unterzeichnung der Abkommen die endgültige sprachjuristische Überarbeitung des Wortlauts der Abkommen in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache vorgenommen.

    Die Parteien haben diese überarbeiteten Wortlaute der Abkommen in allen diesen Sprachen mittels diplomatischer Noten vom 21. April 2021 als verbindlich und endgültig festlegt. Diese verbindlichen und endgültigen Wortlaute ersetzen von Anfang an die unterzeichneten Fassungen der Abkommen, die am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurden.


    (1)  ABl. L 444 vom 31.12.2020, S. 2.


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