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Document 22019D0355

    Beschluss Nr. 1/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 25. Februar 2019 zur Entlastung des Direktors des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017 [2019/355]

    ST/2102/2019/INIT

    ABl. L 64 vom 5.3.2019, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/355/oj

    5.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 64/11


    BESCHLUSS Nr. 1/2019 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

    vom 25. Februar 2019

    zur Entlastung des Direktors des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017 [2019/355]

    DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 6 des Anhangs III,

    gestützt auf den Beschluss Nr. 5/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 7. November 2013 über die Satzung des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) (2), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 des Anhangs,

    gestützt auf den Beschluss Nr. 3/2006 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 27. September 2006 über die Haushaltsordnung des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) (3), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 5,

    nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum für das Haushaltsjahr 2017, das am 31. Dezember 2017 endete,

    nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer über die Rechnungsführung des Zentrums im Haushaltsjahr 2017,

    nach Kenntnisnahme der Antworten des Direktors des Zentrums auf die Bemerkungen der Rechnungsprüfer,

    nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass der Verwaltungsrat des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum den Jahresabschluss und den Bericht der Rechnungsprüfer des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017 gebilligt hat,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Haushaltsjahr 2017 bestanden die Einnahmen des Zentrums im Wesentlichen aus Beiträgen des Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von 14 792 000 EUR.

    (2)

    Insgesamt wurde der Haushaltsplan des Zentrums im Haushaltsjahr 2017 vom Direktor so ausgeführt, dass diesem Entlastung zur Ausführung dieses Haushaltsplans zu erteilen ist —

    BESCHLIEẞT:

    Einziger Artikel

    Der Ausschuss erteilt dem Direktor des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum auf der Grundlage des Berichts der Rechnungsprüfer und des Jahresabschlusses des entsprechenden Haushaltsjahres Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2017.

    Brüssel, den 25. Februar 2019

    Im Namen des AKP-EU-Botschafterausschusses

    Die Präsidentin

    Luminița Teodora ODOBESCU


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    (2)  ABl. L 309 vom 19.11.2013, S. 50.

    (3)  ABl. L 350 vom 12.12.2006, S. 1.


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