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Document 22018D0453

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 197/2016 vom 23. September 2016 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2018/453]

    ABl. L 80 vom 22.3.2018, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/453/oj

    22.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 80/42


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 197/2016

    vom 23. September 2016

    zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2018/453]

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Delegierte Verordnung (EU) 2016/758 vom 4. Februar 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anpassung des Anhangs III (1) auszuweiten.

    (2)

    Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Protokoll 31 des Abkommens wird unter dem Gedankenstrich von Artikel 12 Absatz 6 (Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) Folgendes angefügt:

    „, geändert durch:

    32016 R 0758: Delegierte Verordnung (EU) 2016/758 der Kommission vom 4. Februar 2016 (ABl. L 126 vom 14.5.2016, S. 3)“.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*1).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 23. September 2016.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Die Präsidentin

    Bergdís ELLERTSDÓTTIR


    (1)  ABl. L 126 vom 14.5.2016, S. 3.

    (*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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