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Document 22017A0315(01)

    Protokoll (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

    ABl. L 69 vom 15.3.2017, p. 3–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/prot/2017/446/oj

    Related Council decision

    15.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 69/3


    ÜBERSETZUNG

    PROTOKOLL (2015)

    zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

    Die Unterzeichner des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Übereinkommen“),

    NACH ABSCHLUSS der Verhandlungen zur Übernahme der Änderungen, die in der Fassung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (im Folgenden „Harmonisiertes System“) aus dem Jahr 2007 eingeführt wurden, in den Anhang des Übereinkommens,

    SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

    (1)

    Der diesem Protokoll beigefügte Anhang tritt mit seinem Inkrafttreten nach Absatz 3 an die Stelle des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen.

    (2)

    Dieses Protokoll liegt für die Unterzeichner des Übereinkommens zur Annahme auf.

    (3)

    Dieses Protokoll tritt für jene Unterzeichner, die es angenommen haben, am 1. Juli 2016 in Kraft. Danach tritt es für jeden weiteren Unterzeichner jeweils am 30. Tag nach dem Tag seiner Annahme in Kraft.

    (4)

    Dieses Protokoll wird beim Generaldirektor der Welthandelsorganisation hinterlegt, der jedem Unterzeichner und jedem Mitglied unverzüglich eine beglaubigte Kopie dieses Protokolls und eine Notifikation jeder Annahme nach Absatz 2 übermittelt.

    (5)

    Dieses Protokoll wird nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.

    (6)

    Das Protokoll betrifft ausschließlich die Zölle und Abgaben nach Artikel 2 des Übereinkommens. Mit Ausnahme der Zollbefreiung für die unter das Protokoll fallenden Waren berührt oder ändert keine Bestimmung des Protokolls oder des durch das Protokoll geänderten Übereinkommens die am Tag vor dem Inkrafttreten des Protokolls nach einem der WTO-Abkommen, auf die in Artikel II des Marrakesch-Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation Bezug genommen wird, bestehenden Rechte und Pflichten der Unterzeichner.

    GESCHEHEN zu Genf am 5. November 2015 in einer Urschrift in englischer, französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.


    ANHANG

    ERFASSTE WAREN

    1.

    Die erfassten Waren sind in Artikel 1 des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen definiert.

    2.

    Die Unterzeichner kommen überein, dass für Waren, die von den nachstehenden Beschreibungen erfasst werden und die ordnungsgemäß unter den jeweiligen Positionen und Unterpositionen des Harmonisierten Systems eingereiht sind, Zollfreiheit oder Zollbefreiung gewährt wird, sofern diese Waren zur Verwendung in Zivilluftfahrzeugen oder Bodengeräten zur Flugausbildung (*1) oder zum Einbau darin bei deren Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau, Änderung oder Umrüstung bestimmt sind.

    3.

    Zu diesen Waren gehören nicht:

    unvollständige oder unfertige Waren, sofern sie nicht die wesentlichen Merkmale vollständiger oder fertiger Ersatzteile, Bauteile, Baugruppen oder Ausrüstungsgegenstände eines zivilen Luftfahrzeugs oder Bodengeräts zur Flugausbildung (*1) aufweisen (beispielsweise eine Ware, die eine Seriennummer eines Herstellers von Zivilluftfahrzeugen trägt),

    Vormaterialen in beliebiger Form (z. B. Bleche, Platten, Profile, Streifen, Stäbe, Rohre und andere Formteile), sofern sie nicht zum Einbau in ein ziviles Luftfahrzeug oder Bodengerät zur Flugausbildung (*1) zugeschnitten oder geformt sind (beispielsweise eine Ware, die eine Seriennummer eines Herstellers von Zivilluftfahrzeugen trägt),

    Rohstoffe und Verbrauchsgüter.

    4.

    Für die Zwecke dieses Anhangs steht „Ex“ als Hinweis darauf, dass die jeweiligen Warenbeschreibungen nicht erschöpfend für alle Waren unter den nachstehenden Positionen und Unterpositionen des Harmonisierten Systems sind.

    HS-Position Ex

    HS-Unterposition Ex

    Warenbezeichnung

    39.17

    3917.21

    Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Ethylens, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .22

    Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Propylens, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .23

    Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Vinylchlorids, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .29

    Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus anderen Kunststoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .31

    Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .33

    Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .39

    Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .40

    Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke, aus Kunststoffen

    39.26

    3926.90

    Andere Waren aus Kunststoffen

    40.08

    4008.29

    Profile aus weichem Vollkautschuk, zugeschnitten

    40.09

    4009.12

    Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    4009.22

    Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    4009.32

    Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    4009.42

    Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    40.11

    4011.30

    Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

    40.12

    4012.13

    Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

     

    .20

    Luftreifen aus Kautschuk, gebraucht

    40.16

    4016.10

    Andere Waren aus weichem Zellkautschuk

     

    .93

    Dichtungen, aus weichem Vollkautschuk

     

    .99

    Andere Waren aus weichem Vollkautschuk

    40.17

    4017.00

    Rohre und Schläuche, aus Hartkautschuk, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    45.04

    4504.90

    Dichtungen, aus Presskork

    48.23

    4823.90

    Dichtungen, aus Papier oder Pappe

    68.12

    6812.80

    Waren aus Krokydolith, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen

     

    .99

    Andere Waren aus Asbest, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen

    68.13

    6813.20

    Bremsbeläge und Bremsklötze, und andere Waren für Kupplungen und dergleichen, nicht montiert, aus Reibungsbelägen auf der Grundlage von Asbest

     

    .81

    Bremsbeläge und Bremsklötze, nicht montiert, aus Reibungsbelägen auf der Grundlage von mineralischen Stoffen, keinen Asbest enthaltend

     

    .89

    Andere Waren, nicht montiert, für Kupplungen und dergleichen, aus Reibungsbelägen auf der Grundlage von mineralischen Stoffen, keinen Asbest enthaltend

    70.07

    7007.21

    Windschutzscheiben, aus Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)

    73.04

    7304.31

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen (ausge-nommen Gusseisen) oder nicht legiertem Stahl, kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .39

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder nicht legiertem Stahl, ausgenommen kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .41

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .49

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, ausgenommen kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .51

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .59

    Rohre, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, ausgenommen kaltgezogen oder kaltgewalzt, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .90

    Rohre, nahtlos, mit anderem als kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    73.06

    7306.30

    Rohre, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .40

    Rohre, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .50

    Rohre, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .61

    Rohre, geschweißt, mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, aus Eisen oder Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .69

    Rohre, geschweißt, mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder Stahl, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    73.12

    7312.10

    Litzen, Kabel und Seile, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .90

    Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

    73.22

    7322.90

    Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen Teile davon

    73.24

    7324.10

    Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl

     

    .90

    Andere Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl, und ausgenommen Badewannen, aus Eisen oder Stahl

    73.26

    7326.20

    Waren aus Eisen- oder Stahldraht

    74.13

    7413.00

    Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

    76.08

    7608.10

    Rohre, aus nicht legiertem Aluminium, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

     

    .20

    Rohre, aus Aluminiumlegierungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    81.08

    8108.90

    Rohre, aus Titan, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

    83.02

    8302.10

    Scharniere, aus unedlen Metallen

     

    .20

    Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen

     

    .42

    Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel

     

    .49

    Andere Beschläge und andere ähnliche Waren, aus unedlen Metallen

     

    .60

    Automatische Türschließer, aus unedlen Metallen

    83.07

    8307.10

    Schläuche, aus Eisen oder Stahl, mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

     

    .90

    Schläuche, aus unedlen Metallen, ausgenommen aus Eisen oder Stahl, mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

    84.07

    8407.10

    Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, für Luftfahrzeuge

    84.08

    8408.90

    Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), für Luftfahrzeuge

    84.09

    8409.10

    Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren von Luftfahrzeugen der Position 8407.10 oder 8408.90 bestimmt

    84.11

    8411.11

    Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger

     

    .12

    Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN

     

    .21

    Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger

     

    .22

    Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW

     

    .81

    Gasturbinen, ausgenommen Turbo-Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger

     

    .82

    Gasturbinen, ausgenommen Turbo-Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW

     

    .91

    Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken

     

    .99

    Teile von Gasturbinen, ausgenommen Turbo-Strahltriebwerke oder Turbo-Propellertriebwerke

    84.12

    8412.10

    Strahltriebwerke, ausgenommen Turbo-Strahltriebwerke

     

    .21

    Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, linear arbeitend (Zylinder)

     

    .29

    Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, nicht linear arbeitend

     

    .31

    Druckluftmotoren, linear arbeitend (Zylinder)

     

    .39

    Druckluftmotoren, nicht linear arbeitend

     

    .80

    Nichtelektrische Kraftmaschinen und Motoren, ausgenommen Strahltriebwerke oder Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren oder Druckluftmotoren

     

    .90

    Teile von Strahltriebwerken oder von Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, Druckluftmotoren oder anderen nichtelektrischen Kraftmaschinen und Motoren

    84.13

    8413.19

    Flüssigkeitspumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt

     

    .20

    Handflüssigkeitspumpen, nicht mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt

     

    .30

    Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren

     

    .50

    Oszillierende Verdrängerpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.19 , 8413.20 oder 8413.30

     

    .60

    Rotierende Verdrängerpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.19 , 8413.20 oder 8413.30

     

    .70

    Kreiselpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.19 , 8413.20 oder 8413.30

     

    .81

    Flüssigkeitspumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.19 , 8413.20 , 8413.30 , 8413.50 , 8413.60 oder 8413.70

     

    .91

    Teile von Flüssigkeitspumpen

    84.14

    8414.10

    Vakuumpumpen

     

    .20

    Hand- oder fußbetriebene Luftpumpen

     

    .30

    Luft- oder andere Gaskompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art

     

    .51

    Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger

     

    .59

    Ventilatoren, ausgenommen solche der Unterposition 8414.51

     

    .80

    Andere Luftpumpen, andere Luft- oder Gaskompressoren

     

    .90

    Teile von Luft- oder Vakuumpumpen, von Luft- oder anderen Gaskompressoren und Ventilatoren

    84.15

    8415.81

    Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird, mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl- und Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)

     

    .82

    Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird, mit Kälteerzeugungsvorrichtung, aber ohne Ventil zum Umkehren des Kühl- und Heizkreislaufs

     

    .83

    Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird, ohne Kälteerzeugungsvorrichtung

     

    .90

    Teile von Klimageräten der Unterpositionen 8415.81 , 8415.82 oder 8415.83

    84.18

    8418.10

    Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren

     

    .30

    Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger

     

    .40

    Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger

     

    .61

    Kompressionskälteerzeugungseinrichtungen, bei denen der Kondensator als Wärmeaustauscher ausgebildet ist

     

    .69

    Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, ausgenommen Haushaltskühlschränke oder Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung der Unterposition 8418.10 , 8418.30 , 8418.40 oder 8418.61

    84.19

    8419.50

    Wärmeaustauscher

     

    .81

    Apparate und Vorrichtungen zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen

     

    .90

    Teile von Wärmeaustauschern der Unterposition 8419.50

    84.21

    8421.19

    Zentrifugen

     

    .21

    Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser

     

    .23

    Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren

     

    .29

    Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Flüssigkeiten, ausgenommen Wasser oder Getränken und ausgenommen solche der Unterposition 8421.23

     

    .31

    Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren

     

    .39

    Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, ausgenommen Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren

    84.24

    8424.10

    Feuerlöscher, auch mit Füllung

    84.25

    8425.11

    Flaschenzüge, mit Elektromotor

     

    .19

    Kraftbetriebene Flaschenzüge, außer mit Elektromotor

     

    .31

    Zugwinden und Spille, mit Elektromotor

     

    .39

    Kraftbetriebene Zugwinden und Spille, außer mit Elektromotor

     

    .42

    Hydraulische Hubwinden

     

    .49

    Hubwinden, nichthydraulisch

    84.26

    8426.99

    Andere Krane

    84.28

    8428.10

    Personen- und Lastenaufzüge

     

    .20

    pneumatische Stetigförderer

     

    .33

    Stetigförderer für Waren, mit Bändern oder Gurten, nicht besonders konstruiert für Arbeiten unter Tage

     

    .39

    Stetigförderer für Waren, ausgenommen solche, die besonders für Arbeiten unter Tage konstruiert sind, solche mit Kübeln und solche mit Bändern oder Gurten

     

    .90

    Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern

    84.43

    8443.31

    Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

     

    .32

    Drucker, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 , die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

    84.71

     

     

     

    8471.41

    Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend

     

    .49

    Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausgenommen solche der Unterposition 8471.41 ), als System gestellt

     

    .50

    Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471.41 oder 8471.49 ), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten

     

    .60

    Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

     

    .70

    Speichereinheiten

    84.79

    8479.89

    Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nämlich: nicht elektrische Anlasser für Motoren; nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller; nicht elektrische Servo-Vorrichtungen; nicht elektrische Scheibenwischer; hydropneumatische Akkumulatoren; pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen; ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten für Luftfahrzeuge; mechanische Schubumkehrvorrichtungen; Luftbefeuchter und Luftentfeuchter

     

    .90

    Teile von Maschinen, Apparaten und mechanischen Geräten der Unterposition 8479.89

    84.83

    8483.10

    Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln

     

    .30

    Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Gleitlager und Lagerschalen

     

    .40

    Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder Rollenrollspindeln

     

    .50

    Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)

     

    .60

    Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)

     

    .90

    Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile von Waren der Unterpositionen 8483.10 , 8483.30 , 8483.40 , 8483.50 oder 8483.60

    84.84

    8484.10

    Metalloplastische Dichtungen

     

    .90

    Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen

    85.01

    8501.20

    Allstrom-(Universal-)motoren, mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW

     

    .31

    Gleichstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 750 W; Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von 750 W oder weniger

     

    .32

    Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW

     

    .33

    Gleichstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 150 kW; Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW

     

    .34

    Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kW

     

    .40

    Einphasen-Wechselstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW

     

    .51

    Mehrphasen-Wechselstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 750 W

     

    .52

    Mehrphasen-Wechselstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW

     

    .53

    Mehrphasen-Wechselstrommotoren, ausgenommen solche der Unterposition 8501.20 , mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 150 kW

     

    .61

    Wechselstromgeneratoren, mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger

     

    .62

    Wechselstromgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA

     

    .63

    Wechselstromgeneratoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA

    85.02

    8502.11

    Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger

     

    .12

    Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA

     

    .13

    Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einer Leistung von mehr als 375 kVA

     

    .20

    Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung

     

    .31

    Andere Stromerzeugungsaggregate, windgetrieben

     

    .39

    Andere Stromerzeugungsaggregate, ausgenommen solche der Unterposition 8502.31

     

    .40

    Elektrische rotierende Umformer

    85.04

    8504.10

    Vorschaltgeräte für Entladungslampen

     

    .31

    Transformatoren, ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation, mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger

     

    .32

    Transformatoren, ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation, mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA

     

    .33

    Transformatoren, ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation, mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA

     

    .40

    Stromrichter

     

    .50

    Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen, ausgenommen Vorschaltgeräte für Entladungslampen

    85.07

    8507.10

    Elektrische Akkumulatoren, Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)

     

    .20

    Andere elektrische Akkumulatoren, Blei-Akkumulatoren

     

    .30

    Elektrische Akkumulatoren, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren

     

    .40

    Elektrische Akkumulatoren, Nickel-Eisen-Akkumulatoren

     

    .80

    Elektrische Akkumulatoren, andere Akkumulatoren

     

    .90

    Teile von elektrischen Akkumulatoren

    85.11

    8511.10

    Zündkerzen

     

    .20

    Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder

     

    .30

    Zündverteiler; Zündspulen

     

    .40

    Anlasser und Licht-Anlasser

     

    .50

    Andere Lichtmaschinen, mit Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung verwendet

     

    .80

    Andere Zündapparate und Zündvorrichtungen, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung oder mit ihnen verwendet sowie mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lade- oder Rückstromschalter

    85.16

    8516.80

    Elektrische Heizwiderstände, nur mit einem einfachen Träger aus Isolierstoff und elektrischen Verbindungen versehen, für den Frostschutz oder zum Entfrosten

    85.17

    8517.12

    Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke

     

    .61

    Basisstationen für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr

     

    .62

    Sende- oder Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, ausgenommen solche der Unterposition 8517.61

     

    .69

    Geräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, ausgenommen solche der Unterpositionen 8517.61 und 8517.62

     

    .70

    Antennen und Antennenreflektoren für Funksprech- oder Funktelegrafieverkehrgeräte

    85.18

    8518.10

    Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür

     

    .21

    Einzellautsprecher im Gehäuse

     

    .22

    Zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)

     

    .29

    Lautsprecher, nicht im Gehäuse

     

    .30

    Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend

     

    .40

    Elektrische Tonfrequenzverstärker

     

    .50

    Elektrische Tonverstärkereinrichtungen

    85.19

    8519.81

    Tonaufnahmegeräte, magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend, ohne eingebaute Tonwiedergabevorrichtung

     

    .89

    Tonaufnahmegeräte, ausgenommen magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend, ohne eingebaute Tonwiedergabevorrichtung

    85.21

    8521.10

    Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, Magnetbandgeräte

    85.22

    8522.90

    Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Tonaufnahmegeräte, magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend, ohne eingebaute Tonwiedergabevorrichtung, der Unterposition 8519.81 , und andere Aufnahmegeräte, ohne eingebaute Tonwiedergabevorrichtung

    85.26

    8526.10

    Funkmessgeräte (Radargeräte)

     

    .91

    Funknavigationsgeräte

     

    .92

    Funkfernsteuergeräte

    85.28

    8528.41

    Monitore mit Kathodenstrahlröhre, von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art

     

    .51

    Andere Monitore, von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art

     

    .61

    Projektoren, von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art

    85.29

    8529.10

    Antennen und Antennenreflektoren aller Art, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 85.26 bestimmt

     

    .90

    Baugruppen und Teile von Baugruppen von Geräten der Position 85.26 , die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen

    85.31

    8531.10

    Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte

     

    8531.20

    Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)

     

    .80

    Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte, ausgenommen solche der Unterposition 8531.10 oder 8531.20

    85.36

    8536.70

    Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel, aus Kunststoffen

    85.39

    8539.10

    Innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)

    85.43

    8543.70

    Flugschreiber; elektrische Synchro- und Umformer; Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen für Luftfahrzeuge

     

    .90

    Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Flugschreiber

    85.44

    8544.30

    Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

    88.01

    8801.00

    Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge

    88.02

    8802.11

    Hubschrauber mit einem Leergewicht von 2 000  kg oder weniger

     

    .12

    Hubschrauber mit einem Leergewicht von mehr als 2 000  kg

     

    .20

    Starrflügelflugzeuge und andere kraftgetriebene Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000  kg oder weniger

     

    .30

    Starrflügelflugzeuge und andere kraftgetriebene Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2 000  kg bis 15 000  kg

     

    .40

    Starrflügelflugzeuge und andere kraftgetriebene Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000  kg

    88.03

    8803.10

    Propeller und Rotoren, Teile davon

     

    .20

    Fahrgestelle und Teile davon

     

    .30

    Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen, ausgenommen solche der Unterposition 8803.10 oder 8803.20

     

    .90

    Andere Teile von Waren der Positionen 88.01 oder 88.02

    88.05

    8805.29

    Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon, ausgenommen Luftkampfsimulatoren und Teile davon der Unterposition 8805.21

    90.01

    9001.90

    Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)

    90.02

    9002.90

    Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, ausgenommen Objektive oder Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)

    90.14

    9014.10

    Kompasse, einschließlich Navigationskompasse

     

    .20

    Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)

     

    .90

    Teile und Zubehör für Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, und für Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)

    90.20

    9020.00

    Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement und ausgenommen Teile davon

    90.25

    9025.11

    Thermometer und Pyrometer, unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

     

    .19

    Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

     

    .80

    Andere Instrumente der Position 90.25

     

    .90

    Teile und Zubehör der Unterpositionen 9025.11 , 9025.19 oder 9025.80

    90.26

    9026.10

    Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten

     

    .20

    Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen des Druckes von Flüssigkeiten oder Gasen

     

    .80

    Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen, ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 9026.10 oder 9026.20

     

    .90

    Teile von Instrumenten, Apparaten und Geräten der Unterposition 9026.10 , 9026.20 oder 9026.80

    90.29

    9029.10

    Tourenzähler, elektrisch oder elektronisch

     

    .20

    Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser

     

    .90

    Teile und Zubehör von Tourenzählern, Tachometern und anderen Geschwindigkeitsmessern

    90.30

    9030.10

    Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen

     

    .20

    Oszilloskope und Oszillografen

     

    .31

    Multimeter zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, ohne Registriervorrichtung

     

    .32

    Multimeter zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, mit Registriervorrichtung

     

    .33

    Instrumente, Apparate und Geräte, ausgenommen solche der Unterposition 9030.10 , 9030.20 oder 9030.31 , zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, ohne Registriervorrichtung

     

    .39

    Instrumente, Apparate und Geräte, ausgenommen solche der Unterposition 9030.10 , 9030.20 oder 9030.32 , zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, mit Registriervorrichtung

     

    .40

    Instrumente, Apparate und Geräte, ausgenommen solche der Unterposition 9030.10 , 9030.20 , 9030.32 oder 9030.39 , zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, mit Registriervorrichtung, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt

     

    .84

    Instrumente, Apparate und Geräte, ausgenommen solche der Unterposition 9030.10 , 9030.20 , 9030.32 , 9030.39 oder 9030.40 , zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, mit Registriervorrichtung

     

    .89

    Instrumente, Apparate und Geräte, ausgenommen solche der Unterposition 9030.10 , 9030.20 , 9030.31 , 9030.32 , 9030.33 , 9030.39 , 9030.40 oder 9030.84 , zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen

     

    .90

    Teile und Zubehör von Instrumenten, Apparaten und Geräten der Unterposition 9030.10 , 9030.20 , 9030.31 , 9030.32 , 9030.33 , 9030.39 , 9030.40 , 9030.84 oder 9030.89

    90.31

    9031.80

    Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen

     

    .90

    Teile und Zubehör der Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 9031.80

    90.32

    9032.10

    Thermostate

     

    .20

    Druckregler

     

    .81

    Hydraulische oder pneumatische Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln

     

    .89

    Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln

     

    .90

    Teile und Zubehör von Instrumenten, Apparaten und Geräten zum Regeln der Position 90.32

    91.04

    9104.00

    Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Luftfahrzeuge

    91.09

    9109.19

    Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, vollständig und zusammengesetzt, mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb, ausgenommen für Wecker

     

    .90

    Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, vollständig und zusammengesetzt, ausgenommen mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb, ausgenommen für Wecker

    94.01

    9401.10

    Sitze, ausgenommen mit Leder überzogene Sitze

    94.03

    9403.20

    Metallmöbel, ausgenommen Sitze

     

    .70

    Kunststoffmöbel, ausgenommen Sitze

    94.05

    9405.10

    Elektrische Decken- und Wandleuchten, aus unedlen Metallen oder aus Kunststoffen

     

    .60

    Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, aus unedlen Metallen oder aus Kunststoffen

     

    .92

    Teile von Waren der Unterposition 9405.10 oder 9405.60 , aus Kunststoffen

     

    .99

    Teile von Waren der Unterposition 9405.10 oder 9405.60 , aus unedlen Metallen


    (*1)  Für die Zwecke des Artikels 1.1 dieses Übereinkommens gelten „Boden-Flugsimulatoren“ als Bodengeräte zur Flugausbildung der Unterposition 8805.29 des Harmonisierten Systems.


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