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Document 22016D1820

    Beschluss Nr. 4/2016 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. September 2016 zur Ernennung eines Mitglieds des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) [2016/1820]

    ABl. L 278 vom 14.10.2016, p. 50–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1820/oj

    14.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 278/50


    BESCHLUSS Nr. 4/2016 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

    vom 30. September 2016

    zur Ernennung eines Mitglieds des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) [2016/1820]

    DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5 seines Anhangs III,

    gestützt auf den Beschluss Nr. 5/2013 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 7. November 2013 über die Satzung des Technischen Zentrums für die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) (4), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 5 Absatz 4 der Satzung des TZL werden die Mitglieder des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) vom AKP-EU-Botschafterausschuss nach dem von diesem festgelegten Verfahren für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren ernannt; nach Ablauf der Hälfte dieses Zeitraums findet eine Überprüfung statt.

    (2)

    Im Einklang mit dem Beschluss Nr. 1/2015 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 12. Oktober 2015 zur Ernennung eines Mitglieds des Exekutivrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL) (5) läuft die Amtszeit eines Mitglieds des Exekutivrats am 6. November 2016 ab.

    (3)

    Im Einklang mit Artikel 95 Absatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens endet dieses am 29. Februar 2020. Daher muss für die verbleibende Amtszeit bis zum Ende der Laufzeit des Abkommens ein neues Mitglied des Exekutivrats ernannt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Folgende Person wird zum Mitglied des Exekutivrats des TZL ernannt:

    Frau Frederike PRAASTERINK.

    Artikel 2

    Unbeschadet späterer Beschlüsse des AKP-EU-Botschafterausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten setzt sich der Exekutivrat des TZL wie folgt zusammen:

    Frau Frederike PRAASTERINK,

    deren Amtszeit am 29. Februar 2020 abläuft, sowie

    Prof. Baba Y. ABUBAKAR,

    Prof. Augusto Manuel CORREIA,

    Frau Helena JOHANSSON,

    Dr. Faustin R. KAMUZORA und

    Prof. Clement K. SANKAT,

    deren Amtszeit am 6. November 2018 abläuft.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 30. September 2016.

    Im Namen des AKP-EU-Botschafterausschusses

    Die Vorsitzende

    L.M. ISHMAEL


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    (2)  Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).

    (3)  Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).

    (4)  ABl. L 309 vom 19.11.2013, S. 50.

    (5)  ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 26.


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