Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 22012X0810

    Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik

    ABl. L 213 vom 10.8.2012, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.8.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 213/1


    Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik

    Die Republik Mosambik hat der Europäischen Union am 19. April 2012 notifiziert, dass sie die für den Abschluss des Protokolls erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.

    Die Europäische Union hat ihrerseits der Republik Mosambik am 13. Juni 2012 notifiziert, dass der Rat im Namen der Europäischen Union die für das Inkrafttreten des vorgenannten, am 1. Februar 2012 in Brüssel unterzeichneten Protokolls erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.

    Gemäß Artikel 16 des Protokolls ist dieses somit am 13. Juni 2012 in Kraft getreten.


    Top