EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 22012D0221
2012/221/EU: Decision No 1/2012 of the EU-EFTA Joint Committee on the simplification of formalities in trade in goods of 19 January 2012 concerning an invitation to Croatia to accede to the Convention of 20 May 1987 on the simplification of formalities in trade in goods
2012/221/EU: Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ vom 19. Januar 2012 über eine Einladung an Kroatien, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
2012/221/EU: Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ vom 19. Januar 2012 über eine Einladung an Kroatien, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
ABl. L 114 vom 26.4.2012, p. 31–32
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 114/31 |
BESCHLUSS Nr. 1/2012 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-EFTA „VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN IM WARENVERKEHR“
vom 19. Januar 2012
über eine Einladung an Kroatien, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beizutreten
(2012/221/EU)
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —
gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr (1) (im Folgenden „Übereinkommen“), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Warenaustausch mit Kroatien würde durch eine Vereinfachung der Förmlichkeiten für den Warenverkehr zwischen Kroatien und der Europäischen Union, der Republik Island, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erleichtert werden. |
(2) |
Um diese Erleichterung zu erreichen, ist es angebracht, Kroatien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Gemäß Artikel 11a des Übereinkommens wird Kroatien eingeladen, zum 1. Juli 2012 auf der Grundlage des im Anhang zu diesem Beschluss beigefügten Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und Kroatien diesem Übereinkommen beizutreten.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2012.
Für den Gemischten Ausschuss
Der Vorsitzende
Mirosław ZIELIŃSKI
(1) ABl. L 134 vom 22.5.1987, S. 2.
ANHANG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich, Sie von dem Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ vom 19. Januar 2012 (Beschluss Nr. 1/2012) über eine Einladung an Kroatien, Vertragspartei des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zu werden, in Kenntnis zu setzen.
Der Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen kann nach Artikel 11a des Übereinkommens durch Hinterlegung der Beitrittsurkunde sowie einer Übersetzung des Übereinkommens in der Amtssprache Kroatiens beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union erfolgen.
Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Generalsekretär
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union
Kroatien —
in Kenntnis des Beschlusses des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten“ im Warenverkehr vom 19. Januar 2012 (Beschluss Nr. 1/2012) über eine Einladung an Kroatien, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr (im Folgenden „Übereinkommen“) beizutreten,
in dem Wunsch, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden —
Tritt hiermit dem Übereinkommen bei;
Fügt dieser Urkunde eine Übersetzung des Übereinkommens in der Amtssprache Kroatiens bei;
Erklärt, alle Empfehlungen und Beschlüsse des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ anzunehmen, die dieser zwischen dem 19. Januar 2012 und dem Tag ausspricht bzw. fasst, an dem der Beitritt Kroatiens nach Artikel 11a des Übereinkommens wirksam wird.
Geschehen zu …