This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 22012D0150
Decision of the EEA Joint Committee No 150/2012 of 13 July 2012 amending Annex XX (Environment) to the EEA Agreement
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 150/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 150/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
ABl. L 309 vom 8.11.2012, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
8.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 309/35 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 150/2012
vom 13. Juli 2012
zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in der durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang XX des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 117/2012 vom 15. Juni 2012 (1) geändert. |
(2) |
Der Durchführungsbeschluss 2011/632/EU der Kommission vom 21. September 2011 zur Festlegung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Durchführung der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen (2) ist in das Abkommen aufzunehmen. |
(3) |
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/632/EU wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 der Beschluss 2010/731/EU der Kommission (3) aufgehoben, der in das Abkommen aufgenommen wurde und daher mit Wirkung zum 1. Januar 2013 aus diesem zu streichen ist — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang XX des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. |
Nach Nummer 32ffa (Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates) wird folgende Nummer eingefügt:
|
2. |
Der Text von Nummer 32fd (Beschluss 2010/731/EU der Kommission) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 gestrichen. |
Artikel 2
Der Wortlaut des Durchführungsbeschlusses 2011/632/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 14. Juli 2012 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2012.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Atle LEIKVOLL
(1) ABl. L 270 vom 4.10.2012, S. 40.
(2) ABl. L 247 vom 24.9.2011, S. 54.
(3) ABl. L 315 vom 1.12.2010, S. 38.
(4) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.