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Document 22012D0150

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 150/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens

    ABl. L 309 vom 8.11.2012, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/150(2)/oj

    8.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 309/35


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 150/2012

    vom 13. Juli 2012

    zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in der durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Anhang XX des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 117/2012 vom 15. Juni 2012 (1) geändert.

    (2)

    Der Durchführungsbeschluss 2011/632/EU der Kommission vom 21. September 2011 zur Festlegung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Durchführung der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

    (3)

    Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/632/EU wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 der Beschluss 2010/731/EU der Kommission (3) aufgehoben, der in das Abkommen aufgenommen wurde und daher mit Wirkung zum 1. Januar 2013 aus diesem zu streichen ist —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang XX des Abkommens wird wie folgt geändert:

    1.

    Nach Nummer 32ffa (Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates) wird folgende Nummer eingefügt:

    „32fg.

    32011 D 0632: Durchführungsbeschluss 2011/632/EU der Kommission vom 21. September 2011 zur Festlegung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Durchführung der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen (ABl. L 247 vom 24.9.2011, S. 54).“

    2.

    Der Text von Nummer 32fd (Beschluss 2010/731/EU der Kommission) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 gestrichen.

    Artikel 2

    Der Wortlaut des Durchführungsbeschlusses 2011/632/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am 14. Juli 2012 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4).

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2012.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Der Vorsitzende

    Atle LEIKVOLL


    (1)  ABl. L 270 vom 4.10.2012, S. 40.

    (2)  ABl. L 247 vom 24.9.2011, S. 54.

    (3)  ABl. L 315 vom 1.12.2010, S. 38.

    (4)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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