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Document 22012D0149

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 149/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Anhang XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens

    ABl. L 309 vom 8.11.2012, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/149(2)/oj

    8.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 309/34


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 149/2012

    vom 13. Juli 2012

    zur Änderung von Anhang XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in der durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Anhang XVIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 84/2011 vom 1. Juli 2011 (1) geändert.

    (2)

    Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (2) ist in das Abkommen aufzunehmen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Anhang XVIII des Abkommens wird nach Nummer 32j (Richtlinie 2009/13/EG des Rates) folgende Nummer eingefügt:

    „32k.

    32008 L 0104: Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9)“.

    Artikel 2

    Der Wortlaut der Richtlinie 2008/104/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2012.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Der Vorsitzende

    Atle LEIKVOLL


    (1)  ABl. L 262 vom 6.10.2011, S. 56.

    (2)  ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9.

    (3)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.


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