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Document 22011X0618(02)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

ABl. L 160 vom 18.6.2011, p. 50–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 160/50


Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

Die erforderlichen Verfahren für das Inkrafttreten des obengenannten Protokolls (1), das am 28. Februar 2008 in Brüssel unterzeichnet wurde, sind am 7. März 2011 abgeschlossen worden. Folglich ist dieses Protokoll gemäß Artikel 8 Absatz 2 am 1. April 2011 in Kraft getreten.


(1)  Siehe Seite 39 dieses Amtsblatts.


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