This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 22011D0093
Decision of the EEA Joint Committee No 93/2011 of 20 July 2011 amending Annex XX (Environment) to the EEA Agreement
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2011 vom 20. Juli 2011 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2011 vom 20. Juli 2011 zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
ABl. L 262 vom 6.10.2011, p. 65–66
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
6.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 262/65 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 93/2011
vom 20. Juli 2011
zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang XX des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 87/2011 vom 1. Juli 2011 (1) geändert. |
(2) |
Der Beschluss 2011/389/EU der Kommission vom 30. Juni 2011 über die EU-weite Menge der Zertifikate gemäß Artikel 3e Absatz 3 Buchstaben a bis d der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (2) ist in das Abkommen einzufügen. |
(3) |
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat im Einklang mit Anpassung be Unterabsatz 1 unter Nummer 21al (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) von Anhang XX des Abkommens die Zahlen für die Gesamtmenge der Zertifikate, die Zahl der zu versteigernden Zertifikate, die Zahl der Zertifikate in der Sonderreserve und die Zahl der kostenfreien Zertifikate für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern vorgelegt. Diese Zahlen wurden anhand der Zahlen zu den historischen Luftverkehrsemissionen, die im Beschluss des Gemeinsamen EWR–Ausschusses Nr. 87/2011 vom 1. Juli 2011 festgelegt sind, berechnet, indem dieselben Prozentsätze angewandt wurden wie bei der Berechnung der EU–weiten Zahlen für die Gesamtmenge der Zertifikate, für die zu versteigernden Zertifikate, die Zertifikate in der Sonderreserve und die kostenfreien Zertifikate. |
(4) |
Nach der genannten Anpassung beschließt der Gemeinsame EWR-Ausschuss über die EWR-weiten Zahlen für die Gesamtmenge der Zertifikate, die Zahl der zu versteigernden Zertifikate, die Zahl der Zertifikate in der Sonderreserve und die Zahl der kostenfreien Zertifikate, indem er die entsprechenden Zahlen für die Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern zu den in den Artikeln 1 bis 4 des Beschlusses 2011/389/EU der Kommission genannten EU-weiten Zahlen hinzufügt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang XX des Abkommens wird nach Nummer 21apb (Beschluss 2011/149/EU der Kommission) folgende Nummer eingefügt:
„21apc |
32011 D 0389: Beschluss 2011/389/EU der Kommission vom 30. Juni 2011 über die EU-weite Menge der Zertifikate gemäß Artikel 3e Absatz 3 Buchstaben a bis d der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. L 173 vom 1.7.2011, S. 13). Der Beschluss gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit der folgenden Anpassung:
|
Artikel 2
Der Wortlaut des Beschlusses 2011/389/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2011 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2011.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Kurt JÄGER
(1) Siehe Seite 59 dieses Amtsblatts.
(2) ABl. L 173 vom 1.7.2011, S. 13.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.